1. Fehlende Gefährdungsbeurteilung
Viele Betriebe „übernehmen“ alte Messwerte – Lärmsituationen ändern sich jedoch durch neue Maschinen oder Hallenumbauten.
2. „Einmal unterwiesen, gut ist“
Ohne jährliche Auffrischung nach DGUV 4031 drohen Bußgelder bis 30.000 € (ArbSchG §24).
3. Falsche Schutzausrüstung
Stöpsel mit 37 dB SNR in einer 82 dB(A)-Zone überdämpfen – Mitarbeitende entfernen sie heimlich und riskieren Schaden.
4. Hygiene vernachlässigt
Gemeinschaftlich genutzte Kapseln ohne Reinigung führen zu Ohrenentzündungen und Ablehnung.
5. Kein praktischer Übungsanteil
Reine Powerpoint-Schulungen ohne Anlegen und Stimmentest verhindern nicht, dass die Hälfte der Stöpsel falsch sitzt.
6. Dokumentation lückenhaft
Fehlende Unterschriften oder verschwundene Listen gefährden Nachweise im Schadensfall.