Häufige Fragen zur Unterweisung „Säuren und Laugen“
Wer muss an der Unterweisung teilnehmen?
Alle Personen, die Säuren oder Laugen lagern, umfüllen, dosieren oder anlagenbedienend tätig sind – auch Reinigungskräfte und Hilfskräfte.
Muss die Schulung vor Ort oder reicht Online?
Online-Schulung ist nach aktueller Rechtsprechung zulässig, wenn sie interaktiv ist, praxisnahe Inhalte enthält und eine Präsenz-Einweisung am Arbeitsplatz ergänzt wird.
Wie lange darf eine Unterweisung maximal zurückliegen?
Maximal 12 Monate, bei neuen Stoffen oder Unfällen sofort wiederholen.
Was gehört alles in die Dokumentation?
Datum, Thema (z. B. „Umgang mit Salzsäure 32 %“), Inhalte, Name & Unterschrift der Teilnehmenden sowie des Schulenden.
Gilt die Schulung auch für Reinigungskräfte?
Ja – auch Putzkräfte, die mit Natriumhydroxid arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden.
Kann ich die Schulung mit anderen Themen kombinieren?
Ja, wenn die Inhalte zu Säuren/Laugen klar abgegrenzt und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Was ist bei ausländischen Leiharbeitnehmern zu beachten?
Unterweisung muss in verständlicher Sprache oder mit Dolmetscher erfolgen. Leihfirmen und Entleiher haften solidarisch.
Wie sieht die Praxisprüfung aus?
Kurze Demonstration am Arbeitsplatz: richtige PSA anlegen, Verdünnung „Säure zu Wasser“, Notfallmaßnahme zeigen.