Häufige Fragen zur Asbest-Unterweisung
Frage 1: Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt 45–60 Minuten, inklusive abschließendem Wissenstest.
Frage 2: Kann ich die Schulung auf Englisch durchführen?
Ja, wir bieten die Inhalte optional in mehrsprachigen Versionen (DE/EN/PL). Die Dokumentation erfolgt jeweils sprachspezifisch.
Frage 3: Was passiert bei einem Verstoß gegen TRGS 519?
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 € und ein Untersagungsverfahren durch die zuständige Gewerbeaufsicht.
Frage 4: Muss ich als Arbeitgeber die Gesundheitsvorsorge zahlen?
Ja, die Kosten der verpflichtenden arbeitsmedizinischen Vorsorge trägt der Arbeitgeber (DGUV Vorschrift 2).
Frage 5: Darf ich als Handwerker ohne Fachfirma Asbest entfernen?
Nein, ab einer bestimmten Menge (TRGS 519 Anhang 1) ist der Einsatz zertifizierter Fachfirmen zwingend erforderlich.
Frage 6: Brauche ich zusätzlich eine Asbest-Fachkraft vor Ort?
Laut TRGS 519 ist ab Sanierungsumfang > 10 m² eine unterwiesene Fachkraft (Sachkundiger für Asbestsanierung) vor Ort Pflicht.
Frage 7: Wie erkenne ich Asbest sicher?
Eine laboranalytische Untersuchung (Rasterelektronenmikroskop) ist der einzige verlässliche Weg. Visuelle Erkennung ist nicht möglich.
Frage 8: Was tun bei Verdacht auf Asbest in der Ausbildungswerkstatt?
Sofort Bereich absperren, Fachfirma beauftragen und keine eigenen Probennahmen durchführen. Die Unterweisung „Arbeiten mit Asbest“ absolvieren und dokumentieren.