⚖️ Rechtliche Grundlagen
- Chlorgasanlagen nur von befähigten Personen bedienen zu lassen.
- Regelmäßige Schulung und Unterweisung mindestens einmal jährlich.
- Stationäre Gaswaranlagen und Notausstattung wie Atemschutzgeräte.
Ergänzend konkretisieren die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) die PSA-Anforderungen, Lüftungskonzepte und Notfallmaßnahmen für den Umgang mit giftigen Gasen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 207-023 - Prüfliste für Chlorungseinrichtungen unter Verwendung von Chlorgas und deren Aufstellungsräume in Bädern · Ausgabe 2020.05
- DGUV Information 213-119 - Chlor · Ausgabe 2025.06
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.