⚖️ Rechtliche Grundlagen
- Chlorgasanlagen nur von befähigten Personen bedienen zu lassen.
- Regelmäßige Schulung und Unterweisung mindestens einmal jährlich.
- Stationäre Gaswaranlagen und Notausstattung wie Atemschutzgeräte.
Ergänzend konkretisieren die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) die PSA-Anforderungen, Lüftungskonzepte und Notfallmaßnahmen für den Umgang mit giftigen Gasen.