Unterweisung Fußschutz: Schuhe richtig wählen, prüfen & pflegen

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UWC-Nr. 4026 17 Min Lerndauer

Stolpern, Quetschen, chemische Substanzen oder Stromschlag – fast jeder dritte Arbeitsunfall betrifft die Füße. Die richtige Auswahl und Pflege von Sicherheits­schuhen schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern verhindert längere Ausfallzeiten und Bußgelder. Unsere Online-Unterweisung zeigt praxisnah, welche Schuhtypen es gibt, wie man sie pflegt und wann Ersatz fällig ist. So erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 112-191 in wenigen Minuten pro Mitarbeitenden.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 verpflichtet den Arbeitgeber, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Konkretisiert wird dies in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss kostenfrei zur Verfügung gestellt, geprüft und unterwiesen werden. Die DGUV Vorschrift 112-191 „Fußschutz“ regelt die Auswahl und Prüfung von Arbeitsschutz­schuhen. DGUV Regel 113-004 gibt konkrete Anforderungen an die Risikobeurteilung und die Schulungsinhalte. Werden elektrische Arbeiten ausgeführt, gilt zusätzlich DGUV Vorschrift 3 Elektrotechnik § 8 – hier ist oft die Schuhklasse „EH“ (elektrisch isolierendes Überschuhwerk) erforderlich.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung: Nach BetrSichV § 3 muss der Arbeitgeber vorab die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln und dokumentieren. Dabei wird festgelegt, ob S1-, S2- oder S3-Schuhe nötig sind oder ergänzende Merkmale wie WR (Wasserdurchtritt), CI (Kälteisolierung) oder HRO (Hitzeresistenz). Unterweisungspflicht: ArbSchG § 12 verlangt eine schriftliche Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und regelmäßige Fortbildungen. Der Inhalt muss die richtige Handhabung, Pflege, Sichtprüfung und Lagerung umfassen. Dokumentation: Jede Unterweisung ist nach DGUV Vorschrift 2 § 12 mit Datum, Inhalt und Teilnehmern zu dokumentieren. Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre nach Ende der Tätigkeit.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Aufbau und Kennzeichnung von Arbeitsschutzschuhen

Die Teilnehmenden lernen die europäische Norm EN ISO 20345 und die Sicherheits­klassen kennen:

  • S1: geschlossene Ferse, energiespeichernde Ferse (E), antistatische Eigenschaften (A)
  • S2: wie S1 + wasserdichtes Obermaterial (WRU)
  • S3: wie S2 + durchtrittsichere Zwischensohle (P)
  • Zusatzkennzeichen: HI (Hitzeisolierung), CI (Kälteisolierung), HRO (Heißluft- und Flammenbeständigkeit), ESD (elektrostatische Ableitung)

2. Praxis-Check: richtig anziehen und Sitz prüfen

Mit Hands-on-Videos wird demonstriert, wie man die richtige Schuhgröße ermittelt, Verschlusssysteme richtig schließt und Druckstellen frühzeitig erkennt. Ein Check-Template für die tägliche Sichtprüfung (Sohlen, Naht, Metallschutzkappe) wird ausgehändigt.

3. Pflege und Hygiene

  • Reinigungsintervalle je nach Einsatzfeld (täglich in der Lebensmittelindustrie, wöchentlich im Büro)
  • geeignete Reinigungsmittel (pH-neutrale Seifen, keine Lösungsmittel)
  • Trocknung bei Raumtemperatur, keine Heizungswärme
  • Einlegesohlen regelmäßig tauschen (max. 6 Monate)

4. Lebensdauer und Ausmusterung

Die Teilnehmenden erfahren, dass die Lebensdauer nicht nur von der Laufleistung, sondern auch von mechanischen und chemischen Belastungen abhängt. Als Faustregel gilt: nach 500–1000 km Laufleistung oder spätestens nach 2 Jahren Austausch. Schuhe mit Rissbildung, durchgetretener Sohle oder lockerer Kappe sind sofort zu ersetzen.

5. Spezialfälle: Diabetiker und Schwangere

Diabetiker benötigen oft orthopädische Sonderanfertigungen; hier wird auf die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests und die Kooperation mit dem Sicherheitsbeauftragten hingewiesen.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungen

  • Quetsch- und Stichverletzungen: Umherliegende Teile, Hubwagen, Paletten – Schutz durch Kappe (SB) und durchtrittsichere Sohle (P) gemäß TOP-Prinzip (Technisch-organisatorisch-persönliche Maßnahmen).
  • Rutsch- und Sturzgefahr: Öl- oder Wasserpfützen – Antirutsch-Profil (SRC) und Arbeitsplatzreinigung.
  • Kälteschäden: Tiefkühllager – isolierte Sohle (CI) und Arbeitszeitbegrenzung.
  • Elektrische Gefährdung: Arbeit an offenen Stromkreisen – isolierendes Überschuhwerk (EH) nach DGUV Vorschrift 3 § 8.

Die Reihenfolge des TOP-Prinzips wird in der Schulung vermittelt: Zuerst technische (z. B. Ablageflächen erhöhen), dann organisatorische (z. B. Begehungswege festlegen) und erst danach persönliche Maßnahmen (Sicherheits­schuhe).

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Schulung richtet sich an Beschäftigte in Logistik & Lager (Gefahr durch Hubwagen), Bau & Handwerk (Baustellen mit Stufenkanten und scharfen Kanten), Metall- & Elektroindustrie (Schwerlast und elektrostatische Entladung), Lebensmittelindustrie (Rutschgefahr durch Wasser und Öle), Gesundheitswesen (Infektionsschutz, ESD) sowie Kommunale Dienste (Müllabfuhr, Winterdienst).

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Erstunterweisung vor Arbeitsaufnahme ist Pflicht. Danach erfolgt eine jährliche Auffrischung, bei sich ändernden Gefährdungen (z. B. neues Tiefkühllager) sofort. Die Dokumentation muss Datum, Inhalte, Namen der Teilnehmenden und Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten enthalten. Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (DGUV Vorschrift 2 § 12 Abs. 4).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Sicherheitsklasse (S1, S2, S3) passt zur Gefährdungsbeurteilung?
  • Zusatzkennzeichen (P, CI, HRO, ESD) vorhanden und aktuell?
  • Sichtprüfung: Sohle intakt, Kappe ohne Riss, Schnürung fest?
  • Einlegesohle ausgetauscht (max. 6 Monate)?
  • Reinigungs- und Trocknungsprotokoll geführt?
  • Unterweisung dokumentiert und unterschrieben?
  • Ersatzschuhe vorrätig?
  • Spezialfälle (Diabetiker) geklärt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Falsche Schuhgröße

Ein Spiel von 10–15 mm vor den Zehen wird oft vergessen – führt zu Druckstellen und Blasen.

2. Vernachlässigte Sichtprüfung

Täglicher Blick auf Sohle und Verschluss wird als „überflüssig“ abgetan – Risiko: durchgetretene Sohle = durchtrittsicher verloren.

3. Lösungsmittel zur Reinigung

Aceton oder Benzin verätzten das Obermaterial und lösen Klebungen – Folge: vorzeitiger Schuhbruch.

4. Kein Ersatz nach Sturz

Schuhe werden nach einem schweren Sturz weitergetragen, obwohl die Kappe deformiert ist – Schutz leidet massiv.

5. Unvollständige Unterweisung

Nur Klassen genannt, aber keine Pflegehinweise – Mängel werden im Audit bemängelt.

ℹ️ Sonderfälle

Diabetiker und orthopädische Maßnahmen

Diabetiker haben ein erhöhtes Risiko für Fußläsionen. Sind Sicherheits­schuhe nach EN ISO 20345 nicht tragbar, kann eine ärztliche Verordnung für orthopädische Sonderanfertigungen vorliegen. Diese müssen trotzdem die Sicherheitsmerkmale (z. B. Kappe) erfüllen oder durch technische Maßnahmen ersetzt werden. Der Sicherheitsbeauftragte dokumentiert die Abweichung und prüft regelmäßig, ob die Maßnahme weiterhin ausreicht.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterweisung Fußschutz

  • Frage: Mein Mitarbeiter trägt bereits Sicherheits-Sneaker privat – reicht das aus?
    Antwort: Nur wenn sie EN ISO 20345 entsprechen, die passende Klasse und alle Zusatzkennzeichen aufweisen und die Gefährdungsbeurteilung vollständig abdeckt. Bei Zweifel: Arbeits­schutzschuh vom Arbeitgeber stellen.
  • Frage: Wie oft muss die Sichtprüfung stattfinden?
    Antwort: Täglich vor Arbeitsbeginn – in der Regel durch den Träger selbst. Bei Auffälligkeiten sofort dem Vorgesetzten melden.
  • Frage: Wer zahlt die Sicherheits­schuhe?
    Antwort: Der Arbeitgeber nach BetrSichV § 3 Abs. 1. Private Schuhe müssen nicht ersetzt werden, sofern sie die Anforderungen erfüllen.
  • Frage: Gibt es eine Altersgrenze für Sicherheits­schuhe?
    Antwort: Nein, aber die Lebensdauer beträgt maximal 2 Jahre oder 500–1000 km. Alter spielt also nur indirekt über die Laufleistung eine Rolle.
  • Frage: Müssen Sicherheits­schuhe im Trockenraum getragen werden?
    Antwort: Nur wenn die Gefährdungsbeurteilung Stolper- oder Quetschgefahr ergibt. Ansonsten sind normale Berufsschuhe ausreichend.
  • Frage: Kann die Schulung auch online stattfinden?
    Antwort: Ja, digitale Schulungen sind nach DGUV Vorschrift 2 § 12 Abs. 2 zugelassen, wenn die Inhalte gleichwertig sind und die Teilnahme nachgewiesen wird.
  • Frage: Was tun bei allergischen Reaktionen?
    Antwort: Sofort den Betriebsarzt informieren. Es können alternative Materialien (z. B. Lederfrei) oder Sonderanfertigungen erforderlich sein.
  • Frage: Wie dokumentiere ich die Unterweisung?
    Antwort: Digital oder schriftlich mit Inhalten, Datum, Teilnehmern und Unterschrift. Unser Tool erstellt automatisch einen DGUV-konformen Nachweis mit Fristen-Erinnerung.

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