⚖️ Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-010 - Lichtbogenschweißen · Ausgabe 2017.03
- DGUV Information 209-011 - Gasschweißen · Ausgabe 2018.10
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
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Das Schweißen gehört zu den zentralen Fertigungsverfahren in der Metallverarbeitung, dem Maschinenbau und vielen weiteren Produktionsbereichen. Dabei entstehen jedoch zahlreiche Gefährdungen, die von intensiver Hitze und Funkenflug über schädliche Schweißgase und -dämpfe bis hin zu elektrischen Gefährdungen reichen. Ohne fundierte Kenntnisse über die richtigen Schweißtechniken, die Auswahl geeigneter Schutzkleidung und die sichere Handhabung von Schweißgeräten steigt das Risiko von Unfällen, Berufskrankheiten und Produktionsausfällen erheblich. Eine regelmäßige, praxisnahe Unterweisung nach den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist daher nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern ein entscheidender Baustein für den Arbeitsschutz und die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. In dieser Unterweisung lernen Ihre Mitarbeitenden, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) umzusetzen und die Schweißarbeiten sicher sowie effizient durchzuführen. Dadurch werden sowohl die Sicherheit am Arbeitsplatz als auch die Qualität der Schweißnähte nachhaltig erhöht.
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Als technische Schutzmaßnahmen werden unter anderem Lokale Absauganlagen gemäß DGUV Regel 112-190 eingesetzt, die Schweißgase direkt am Entstehungspunkt erfassen. Weiterhin sind SchutzvorrichtungenSchweißzonen, die Beschränkung der Schweißzeit anhand von Expositionswerte „Benutzung von Atemschutzgeräten“, die Einführung von Pausenplänen und die regelmäßige Wartung von Schweißgeräten. Auf persönlicher Ebene ist die konsequente Nutzung von PSA zwingend erforderlich: Schweißhelm mit automatisch verdunkelndem Filter (ADF), Schweißschutzhandschuhe, feuerhemmende Oberbekleidung, Sicherheitsschuhe und bei Bedarf Atemschutz. Zusätzlich müssen alle Beschäftigten über die richtige Lagerung und Wartung der PSA informiert werden, um deren Schutzfunktion zu erhalten. Durch die konsequente Anwendung des TOP-Prinzips lassen sich die meisten Gefährdungen auf ein akzeptables Minimum reduzieren.
Wie oft muss die Unterweisung zum Schweißen wiederholt werden?
Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Wechsel des Arbeitsplatzes, bei Einführung neuer Schweißverfahren oder Änderungen der Arbeitsbedingungen sowie mindestens einmal jährlich erfolgen. Zusätzlich ist sie nach Unfällen oder Near‑Miss‑Events unverzüglich nachzuholen.
Welche persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist beim Schweißen verpflichtend?
Pflicht sind ein Schweißhelm mit geeigneter Dunkelstufenschutzstufe (ADF oder fest), Schweißschutzhandschuhe nach EN 12477, feuerhemmende Schweißjacke oder -overall nach EN ISO 11611, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und bei Bedarf Atemschutz (Partikelfilter P2/P3 oder Gasfilter gemäß Gefahrstoffbeurteilung).
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Absaugung von Schweißgasen?
Die DGUV Regel 112-190 verlangt, dass bei Schweißarbeiten lokale Absauganlagen eingesetzt werden, die Schweißgase und -dämpfe am Entstehungspunkt erfassen. Die Anlage muss regelmäßig gewartet und ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden.
Was ist beim Schweißen von Edelstahl besonders zu beachten?
Beim Schweißen von Edelstahl können gesundheitsschädliche Chrom„Benutzung von Atemschutzgeräten“-Verbindungen entstehen. Es ist daher eine effektive Absaugung erforderlich, und bei nicht ausreichender Reduktion muss ein geeigneter Atemschutz (Partikelfilter mit Zusatz für Chrom(VI)) getragen werden. Zusätzlich sollte die Werkstücktemperatur überwacht werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.
Wie lange müssen Unterweisungsunterlagen aufbewahrt werden?
Unterweisungsunterlagen sind gemäß DGUV Vorschrift 1, § 12 mindestens 10 Jahre aufzubewahren, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder elektronisch vorliegen.
Was ist zu tun, wenn ein Funken ein brennbares Material entzündet?
Unverzüglich den Not-Aus bzw. Not-Schalter betätigen, den Brand mit einem geeigneten Feuerlöscher (Klasse B oder C) löschen, die Feuerwehr rufen, wenn der Brand nicht innerhalb weniger Sekunden unter Kontrolle ist, und den Vorfall im Unfallbuch dokumentieren.
Unsere digitale Unterweisungsplattform ermöglicht es Ihnen, Schweißunterweisungen ortsunabhängig, interaktiv und nachweislich durchzuführen. Sparen Sie Zeit, reduzieren Sie Aufwand und stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden stets den aktuellen Rechtsstand kennen.