DGUV Regel 109-607 Unterweisung: Elektrische Gefährdungen sicher beherrschen

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UWC-Nr. 7013 11 Min Lerndauer

Elektrische Gefährdungen sind nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für schwere Arbeitsunfälle in Deutschland. Jeder Stromunfall, egal ob leichter Schlag oder tödlicher Unfall, ist einer zu viel. Mit der DGUV Regel 109-607 erhalten Arbeitgeber und Sicherheitsfachkräfte ein praxisnahes Instrument, um Mitarbeitende systematisch zu schulen und so Unfälle konsequent zu verhindern. Diese Online-Unterweisung vermittelt Ihnen und Ihrem Team nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern zeigt konkrete Handlungsschritte von der Gefährdungsbeurteilung bis zur täglichen Prüfung von Elektrogeräten. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden zeit- und ortsunabhängig zu unterweisen – dokumentiert, prüfbar und rechtskonform.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die Verpflichtung zur Unterweisung in elektrischen Gefährdungen ergibt sich aus mehreren Normen und Vorschriften:

  • ArbSchG §12 – Unterweisung der Beschäftigten: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Risiken und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu unterweisen.
  • ArbSchG §5 – Gefährdungsbeurteilung: elektrische Gefährdungen müssen erfasst und bewertet werden.
  • BetrSichV §3 – Prüfung von Arbeitsmitteln: Elektrogeräte sind vor Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen zu prüfen.
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: verlangt wirksame Information, Unterweisung und Kontrolle.
  • DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: konkretisiert die Anforderungen an elektrische Sicherheit.
  • DGUV Regel 109-607 – Spezielle Regel für elektrische Gefährdungen: liefert die didaktische Struktur für die Schulung.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, elektrische Gefährdungen systematisch zu steuern. Dazu gehört:

  • Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG §5: Erfassen und Bewerten aller elektrischen Risiken im Betrieb, Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung.
  • Unterweisungspflicht nach ArbSchG §12: Jeder Mitarbeitende, der mit Strom in Berührung kommen kann, muss vor Arbeitsaufnahme sowie wiederkehrend unterwiesen werden.
  • Dokumentation: Nachweis der Unterweisung mit Inhalt, Datum, Dauer und Unterschrift des Mitarbeitenden für mindestens 2 Jahre aufbewahren.
  • Prüfintervalle nach BetrSichV §3: Elektrogeräte der Betriebsmittelklasse I und II müssen in festgelegten Zyklen geprüft und freigegeben werden.
  • Ansprechpartner benennen: Ein/e Sicherheitsbeauftragte/r oder Elektrofachkraft muss für Rückfragen erreichbar sein.

📘 Inhalte der Unterweisung

Die DGUV Regel 109-607 bündelt die zentralen Inhalte in fünf Lerneinheiten:

1. Gefährdungserkennung am Arbeitsplatz

Teilnehmende lernen typische elektrische Gefährdungen zu identifieren: freiliegende Leiter, fehlende Schutzleiter, beschädigte Kabelisolierungen, unsachgemäße Verlängerungsleitungen, feuchte Umgebungen, fehlende Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen. Anhand von Fotos und Beispielen aus Metall-, Holz- und Chemie-Betrieben wird ein praxisnaher Blick geschult.

2. Funktionsweise von Schutzmaßnahmen

Aufklärung über Schutzklassen (Schutzklasse I mit Schutzleiter, Schutzklasse II doppelt isoliert, Schutzkleinspannung), Erdung und Potentialausgleich, Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), Überspannungsschutz und Brandschutz durch Fehlererkennung. Kurze Übungen zeigen, wie ein RCD-Test und ein Isolationsmessgerät funktionieren.

3. Prüfung und Instandhaltung elektrischer Geräte

VIS-Prinzip: Visualprüfung (Kabel, Stecker, Gehäuse), Isolationstest, Schutzleiterprüfung. Die Teilnehmenden erhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung samt Checkliste. Die Regel „Nicht autorisiertes Öffnen verboten“ wird betont; Reparaturen dürfen nur durch Elektrofachkräfte erfolgen.

4. Verhalten bei Stromunfällen und Notfallmaßnahmen

Reihenfolge der Ersten Hilfe: Unfallstelle sichern → Strom ausschalten → Unfallmeldung → Erste Hilfe leisten. Schulung der Herz-Lungen-Wiederbelebung und des richtigen Umgangs mit Unfallverletzten. Einbindung des betrieblichen Ersthelfer-Teams wird erklärt.

5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Verhaltensregeln

Einsatz von isolierenden Schutzhandschuhen, Schutzschuhen mit elektrischer Durchgangsfestigkeit, Feuerwehrschläuchen und – wenn erforderlich – Atemschutz. Verhaltensregeln wie „Nasse Hände keinen Kontakt“, „Gerät ausschalten vor Reinigung“, „Keine Adapterschäden ignorieren“ werden mit praktischen Übungen gefestigt.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Elektrische Gefährdungen lassen sich nach dem TOP-Prinzip steuern:

  • Technisch: Potentialausgleich, Fehlerstrom-Schutzschalter (30 mA für Personenschutz, 300 mA für Brandschutz), Isolationsüberwachung, Überspannungsableiter.
  • Organisatorisch: Sicherheitsunterweisung, Prüfpläne, Absperrung von Arbeiten unter Spannung, Verbot von Eigenreparaturen, Bereitstellung von geprüften Ersatzgeräten.
  • Personell: Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Betriebsanweisungen, Ersthelfer-Struktur.

Typische konkrete Gefährdungen und Maßnahmen:

  • Feuchte Räume (z. B. Metall-Spülen): IP54-Schutzklassen, RCD 30 mA, regelmäßige Isolationsprüfung.
  • Verlängerungskabel auf Metallböden: Kabelbrüsten oder Kabelkanäle, regelmäßige Sichtprüfung.
  • Industrieroboter nach Wartung: Vor Inbetriebnahme erneute Prüfung nach DGUV V3, Freigabe durch Elektrofachkraft.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die DGUV Regel 109-607 richtet sich an alle Personen, die mit elektrischen Geräten oder Anlagen arbeiten, insbesondere:

  • Metall- und Maschinenbau: Wartungsteams, CNC-Bediener, Lackierer.
  • Holz- und Kunststoffindustrie: Bediener von Heißpressen, Schreiner mit Handkreissägen.
  • Logistik & Lager: Staplerfahrer, Lagerhelfer an Ladeböcken.
  • Lebensmittelindustrie: Mitarbeiter in Produktions- und Reinigungsbereichen.
  • Chemie & Pharmazie: Laborpersonal, Anlagenfahrer mit Ex-Zonen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die DGUV Regel 109-607 empfiehlt eine jährliche Unterweisung für Mitarbeitende mit regelmäßigem Kontakt zu Elektrogeräten. Bei Einführung neuer Geräte, nach Unfällen oder Verdacht auf unsachgemäße Handhabung ist eine sofortige Nachschulung erforderlich. Die Dokumentationspflicht umfasst:

  • Name, Abteilung, Schulungsthema, Datum und Dauer
  • Unterschrift des Mitarbeitenden und des Unterweisenden
  • Aufbewahrungsfrist: mindestens 2 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
  • Ablage: Personalakte bzw. digitales Schulungsmanagement-System

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Alle elektrischen Geräte besitzen aktuelle Prüfplaketten (DGUV V3)?
  • RCD-Prüfprotokolle vorhanden und unterschrieben?
  • Verlängerungsleitungen frei von Knickein und Beschädigungen?
  • Feuchtraumbeleuchtung mindestens IP54-klassifiziert?
  • Arbeiten an spanningsführenden Teile nur durch Elektrofachkraft?
  • Ersatz- und Leihgeräte sind geprüft und gekennzeichnet?
  • Betriebsanweisungen für elektrische Geräte am Arbeitsplatz auffindbar?
  • Erste-Hilfe-Koffer und Defibrillator sind betriebsbereit?

⚠️ Häufige Fehler

1. Eigenreparaturen durch Laien
Reparaturen an Steckern oder Geräten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Eigenreparaturen führen zu Haftungsrisiken und Verlust der Betriebssicherheit.

2. Fehlende Nachschulung nach Unfällen
Ein Stromunfall ist ein klarer Hinweis auf Lücken in der Gefährdungsbeurteilung. Sofortige Nachschulung und Ursachenanalyse sind Pflicht.

3. Veraltete Prüfplaketten
Überzogene Prüffristen lassen Geräte als nicht geprüft gelten. Folge: Sofortige Stilllegung bis zur Nachprüfung.

4. Unzureichende Dokumentation
Ohne Unterschrift und Nachweis bleibt die Unterweisung rechtlich wirkungslos. Jede Schulung muss lückenlos dokumentiert werden.

ℹ️ Sonderfälle

Auszubildende und Leiharbeitnehmer müssen vor Arbeitsaufnahme dieselbe Unterweisung erhalten wie Stammpersonal. Der Entleiher hat die Schulungspflicht, der Verleiher muss geeignete Nachweise erbringen.

Schwangere und stillende Mütter benötigen zusätzliche Informationen zu Strahlungs- und Stromrisiken, insbesondere bei Niederfrequenzfeldern. Die Risikobewertung ist individuell vorzunehmen.

Menschen mit Herzschrittmachern dürfen nur mit ärztlichem Einverständnis und unter erhöhten Sicherheitsmaßnahmen in der Nähe starker elektromagnetischer Felder arbeiten.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur DGUV Regel 109-607

Frage: Muss die Unterweisung jedes Jahr wiederholt werden?
Antwort: Ja, die DGUV empfiehlt einjährige Nachschulungen. Bei niedrigem Risiko kann die Frist auf zwei Jahre ausgedehnt werden, muss aber dokumentiert sein.

Frage: Darf ein Mitarbeiter nach der Online-Unterweisung direkt an elektrischen Geräten arbeiten?
Antwort: Ja, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass keine Elektrofachkraft erforderlich ist. Die praktische Einweisung am Arbeitsplatz bleibt jedoch Teil der Einarbeitung.

Frage: Wer darf die Unterweisung durchführen?
Antwort: Elektrofachkraft, Sicherheitsfachkraft oder autorisierte Person mit entsprechender DGUV 109-607 Lizenz.

Frage: Müssen auch Akku-Bohrer geprüft werden?
Antwort: Ladegeräte der Klasse I oder II müssen geprüft werden; das Akku-Handgerät selbst fällt nicht unter BetrSichV, sofern es unter Kleinspannung arbeitet.

Frage: Was tun bei Defektverdacht am Gerät?
Antwort: Sofort ausschalten, Kennzeichnung „Defekt – Nicht benutzen!“, Meldung an Elektrofachkraft, Ersatzgerät bereitstellen.

Frage: Kann die Unterweisung vollständig online erfolgen?
Antwort: Ja, wenn die Lernplattform die Interaktivität und Prüfung der Lernziele gewährleistet. Die praktische Einweisung am Arbeitsplatz bleibt zusätzlich erforderlich.

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