⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Unterweisung in elektrischen Gefährdungen ergibt sich aus mehreren Normen und Vorschriften:
- ArbSchG §12 – Unterweisung der Beschäftigten: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Risiken und Schutzmaßnahmen regelmäßig zu unterweisen.
- ArbSchG §5 – Gefährdungsbeurteilung: elektrische Gefährdungen müssen erfasst und bewertet werden.
- BetrSichV §3 – Prüfung von Arbeitsmitteln: Elektrogeräte sind vor Inbetriebnahme und in festgelegten Intervallen zu prüfen.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: verlangt wirksame Information, Unterweisung und Kontrolle.
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: konkretisiert die Anforderungen an elektrische Sicherheit.
- DGUV Regel 109-607 – Spezielle Regel für elektrische Gefährdungen: liefert die didaktische Struktur für die Schulung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel · Ausgabe 1979.04 aktualisierte
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.