Unterweisung DGUV Blechscheren – Sicherheit im Produktionsbetrieb

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UWC-Nr. 7008 13 Min Lerndauer

Die sichere Handhabung von Blechscheren ist in der Metallverarbeitung und verwandten Produktionsbereichen ein zentraler Aspekt des Arbeitsschutzes. Blechscheren werden täglich zum Schneiden von Blechen, Profilen und anderen Metallteilen eingesetzt und bergen dabei konkrete Gefährdungen wie Schnittverletzungen, Quetschungen oder das Herausfliegen von Spänen. Ohne fundierte Unterweisung erhöhen sich das Unfallrisiko und die Gefahr von Folgekosten durch Ausfallzeiten oder Maschinenbeschädigungen. Daher schreibt die gesetzliche Regelung vor, dass Beschäftigte vor der ersten Nutzung sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen regelmäßig unterwiesen werden müssen. Diese Unterweisung vermittelt nicht nur die richtige Bedienung und Wartung der Geräte, sondern sensibilisiert auch für die Erkennung von Gefährdungen und die Anwendung des TOP-Prinzips (Technisch – Organisatorisch – Persönlich). Ziel ist es, eine sicherheitsbewusste Arbeitskultur zu schaffen, in der Unfälle vermieden und die Produktivität gesteigert werden können. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die rechtlichen Grundlagen, die Pflichten des Arbeitgebers, die konkreten Unterweisungsinhalte sowie praktische Hinweise zur Dokumentation und Wiederholungsschulungen.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Basis für die Unterweisung beim Einsatz von Blechscheren ergibt sich aus mehreren miteinander verzahnten Normen. Zentral ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in § 3 die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung festlegt und in § 5 die allgemeine Unterweisungspflicht des Arbeitgebers regelt. Weiterhin verpflichtet § 6 ArbSchG zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, falls Lärm oder Vibrationen bei der Schneidarbeit auftreten. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert diese Vorgaben für Arbeitsmittel: § 3 verlangt eine Gefährdungsbeurteilung vor der Bereitstellung von Arbeitsmitteln, § 4 fordert regelmäßige Prüfungen, § 5 die Instandhaltung und § 6 die Bereitstellung notwendiger Schutzvorrichtungen. Insbesondere § 8 BetrSichV stellt die Unterweisung der Beschäftigten zum sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln sicher, während § 9 die Dokumentation dieser Unterweisungen vorschreibt. Auf Ebene der Unfallversicherungsträger gilt die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention), die allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz stellt. Ergänzend liefert die DGUV Regel 100-001 konkrete Handlungsleitfäden zur Umsetzung der Grundsätze der Prävention. Für das spezifische Arbeitsmittel Blechschere ist die DGUV Regel 112-190 maßgebend: Sie definiert technische Anforderungen, Prüfintervalle und Schutzmaßnahmen beim Schneiden von Blech mit Hand- und Maschinenscheren. Zusätzlich können je nach Arbeitsumfeld die DGUV Regel 108-003 (Lärm) und die DGUV Regel 112-195 (Vibrationen) relevant werden, falls Lärmbelastungen oder handarmvibrierende Tätigkeiten auftreten. Alle genannten Normen sind rechtsverbindlich und müssen bei der Planung und Durchführung der Unterweisung berücksichtigt werden.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt umfassende Pflichten, um den sicheren Einsatz von Blechscheren zu gewährleisten. Erstens muss gemäß ArbSchG § 5 und BetrSichV § 8 eine geeignete Unterweisung vor der ersten Nutzung sowie bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen durchgeführt werden. Diese Unterweisung muss sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfassen und an die jeweiligen Tätigkeiten angepasst sein. Zweitens ist nach ArbSchG § 3 und BetrSichV § 3 eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die sämtliche potenziellen Gefahrenquellen beim Schneiden von Blech identifiziert – von Schnitt- und Quetschgefahren über Lärm bis hin zu möglichen Stolperfallen durch lose Blechteile. Drittens hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Blechschere den technischen Anforderungen der DGUV Regel 112-190 entspricht: Dazu gehören regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV § 4, die Einhaltung von Wartungsintervallen sowie die Bereitstellung von Schutzvorrichtungen wie Fingerschutz, Not-Aus-Schaltern und Späneabführungen gemäß BetrSichV § 6. Viertens muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuh und Gehörschutz bereitstellen und deren Gebrauch vorschreiben, falls die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert (ArbSchG § 3, BetrSichV § 6). Schließlich ist die Dokumentation aller Unterweisungen, Prüfungen und Wartungsmaßnahmen nach BetrSichV § 9 und DGUV Vorschrift 1 aufzubewahren – in der Regel mindestens fünf Jahre, um im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden oder die Berufsgenossenschaft Nachweis führen zu können.

📘 Inhalte der Unterweisung

Der Kern der Unterweisung zum Thema DGUV Blechscheren gliedert sich in mehrere praxisnahe Module, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten vermitteln. Zu Beginn wird ein Überblick über die verschiedenen Arten von Blechscheren gegeben – von Handscheren über Hebelscheren bis hin zu hydraulischen und pneumatischen Maschinenscheren – sowie deren jeweilige Einsatzbereiche in der Produktion. Anschließend werden die wichtigsten Gefährdungen systematisch erläutert: Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen, Quetschgefahren beim Einsetzen des Blechs, das Herausfliegen von scharfen Spänen sowie Lärm- und Vibrationsbelastungen beim Dauerbetrieb. Im Anschluss folgt die Erklärung der sicheren Arbeitsweise: richtige Positionierung des Werkstücks, Anschlag und Führung des Blechs, Einsatz von Anschlägen und Anschlaglehren sowie das Arbeiten außerhalb des Gefährdungsbereichs der Schneideklinge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wartung und Pflege: Reinigung nach jedem Einsatz, Schmieren der beweglichen Teile, Überprüfung der Schneideklinge auf Beschädigungen oder Stumpfheit sowie das rechtzeitige Austauschen von Verschleißteilen gemäß Herstellerangaben und DGUV Regel 112-190. Dabei wird auch das korrekte Einstellen des Schnittspalts und das Prüfen der Justierung demonstriert, um ein sauberes Schnittbild und geringere Kraftaufwendung zu gewährleisten. Praktische Übungen bilden den Abschluss jedes Abschnitts: Die Teilnehmenden führen unter Aufsicht einen sicheren Schnitt durch, prüfen die Funktionsweise des Not-Aus-Systems und üben das Anlegen und Abnehmen von Schnittschutzhandschuhen. Zusätzlich wird das Verhalten bei Störungen geschult – etwa das sofortige Stoppen der Maschine bei ungewöhnlichen Geräuschen, Vibrationen oder sichtbaren Schäden an der Klinge. Durch die Kombination aus theoretischer Erklärung, visueller Demonstration und hands‑on‑Übung wird sichergestellt, dass das Gelernte unmittelbar im Arbeitsalltag angewendet werden kann und die Sicherheitskultur nachhaltig gestärkt wird.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Beim Einsatz von Blechscheren ergeben sich konkrete Gefährdungen, die nach dem TOP-Prinzip systematisch adressiert werden müssen. Auf technischer Ebene liegt das Hauptrisiko in der Schneideklinge selbst: Bei unsachgemäßer Führung kann das Blech abrutschen und die Klinge trifft die Hand oder den Unterarm – mögliche Schnittverletzungen reichen von leichten Schnitten bis zu tiefen Gewebeschädigungen. Außerdem können lose Späne bei hoher Schnittgeschwindigkeit als Projektile austreten und Augen oder Haut verletzen. Technische Schutzmaßnahmen umfassen deshalb den Einsatz von fest montierten Fingerschutzvorrichtungen, die das Eindringen von Fingern in den Schneidebereich verhindern, sowie transparente Spritzschutzscheiben aus stoßfestem Polycarbonat, die Späne abfangen. Zudem sollten Maschinen mit einem zuverlässigen Not-Aus-Schalter ausgestattet sein, der im Gefahrenbereich leicht erreichbar ist. Auf organisatorischer Ebene sind klare Arbeitsanweisungen festzulegen, die das Anlegen des Werkstücks, das Halten außerhalb der Schneidlinie und das Verwenden von Anschlägen vorschreiben. Der Arbeitsplatz muss frei von Stolperfallen sein, und das Blech soll stets sicher auf einer stabilen Auflage liegen, bevor der Schnitt beginnt. Regelmäßige Wartungspläne nach BetrSichV § 5 und DGUV Regel 112-190 gewährleisten, dass die Klinge scharf und richtig justiert ist – ein stumpfes Werkzeug erhöht den Kraftaufwand und die Wahrscheinlichkeit von Abrutschen. Auf persönlicher Ebene ist das Tragen von zertifizierten Schnittschutzhandschuhen (z. B. nach EN 388) Pflicht, ebenso wie Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und Gehörschutz, falls der Lärmpegel laut Gefährdungsbeurteilung den Schwellenwert von 85 dB(A) überschreitet. Durch die konsequente Kombination dieser Maßnahmen lässt sich das Restrisiko auf ein akzeptables Minimum reduzieren.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung DGUV Blechscheren richtet sich an alle Betriebe, in denen Blech oder ähnliche Metallteile routinemäßig geschnitten werden. Besonders relevant sind die Metallverarbeitung, der Maschinenbau, die Automobilzulieferindustrie, die Luft- und Raumfahrtfertigung sowie der Bereich der Blechbearbeitung für Lüftungs- und Klimatechnik. Auch in der Bauindustrie, etwa bei der Herstellung von Dach- und Fassadenprofilen, sowie in der Fertigung von Haushaltsgeräten und Möbeln kommen Blechscheren häufig zum Einsatz. In kleineren Werkstätten und Reparaturbetrieben, wo häufig Handscheren verwendet werden, ist die Unterweisung ebenso wichtig, da hier oft weniger technische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Zielgruppen sind dabei sowohl Facharbeiter und Maschinisten als auch Vorarbeiter, Meister und Betriebsleiter, die für die Einhaltung von Sicherheitsstandards verantwortlich sind. Auch Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte profitieren von einer fundierten Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und können dadurch die Unterweisungskonzepte mitgestalten und kontrollieren. Da die Gefährdungen beim Schneiden von Blech branchenübergreifend ähnlich sind, lässt sich die Unterweisung leicht an spezifische Prozessschritte anpassen – etwa indem besonderer Fokus auf die Verarbeitung von hochfestem Stahl oder auf die Integration in automatisierte Linien gelegt wird. Damit adressiert das Angebot sowohl große Serienfertiger als auch kleinere Einzelstückproduzenten, die ihre Arbeitssicherheit systematisch verbessern möchten.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Unterweisung zum sicheren Umgang mit Blechscheren ist kein einmaliges Ereignis, sondern muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um das Wissen aktuell zu halten und Änderungen im Arbeitsumfeld zu berücksichtigen. Laut ArbSchG § 5 und BetrSichV § 8 ist eine Unterweisung vor der ersten Beschäftigung mit dem Arbeitsmittel sowie bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen und nahe Unfällen verpflichtend. Darüber hinaus empfiehlt die DGUV Regel 112-190 eine Auffrischung mindestens einmal jährlich, um sicherheitsrelevante Vorgänge in Erinnerung zu rufen und eventuell entstandene Unsicherheiten zu beseitigen. In Betrieben mit hohem Wechsel von Personal oder bei saisonalen Produktionsspitzen kann ein halbjährlicher Intervall sinnvoll sein, um neuen Mitarbeitenden den gleichen Schutzstandard zu bieten. Die Dokumentation der Unterweisungen muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und sämtliche relevanten Inhalte enthalten: Datum, Namen der Unterweisenden und Teilnehmenden, Unterweisungsinhalt (z. B. Gefährdungen, sicherer Umgang, Wartung, PSA), verwendete Materialien sowie eventuelle Rückfragen und deren Beantwortung. Laut BetrSichV § 9 und DGUV Vorschrift 1 sind diese Unterlagen mindestens fünf Jahre aufzubewahren, damit sie im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden, die Berufsgenossenschaft oder bei rechtlichen Auseinandersetzungen vorgelegt werden können. Zusätzlich sollten Prüfprotokolle der Blechschere nach BetrSichV § 4 und Wartungsnachweise nach § 5 ebenfalls mindestens fünf Jahre archiviert werden. Eine klare Ablagestruktur – beispielsweise nach Jahr und Unterweisungsthema – erleichtert den Nachweis und unterstützt das kontinuierliche Verbesserungsmanagement im Arbeitsschutz.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • Ist eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung der Blechschere vorliegen?
  • Wurde die Unterweisung vor der ersten Nutzung sowie bei Änderungen durchgeführt und dokumentiert?
  • Sind alle Schutzvorrichtungen (Fingerschutz, Not-Aus, Späneabführung) vorhanden und funktionsfähig?
  • Ist die Schneideklinge auf Beschädigungen, Stumpfheit und korrekte Justierung geprüft?
  • Werden Schnittschutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Gehörschutz bereitgestellt und getragen?
  • Liegt das Werkstück sicher und stabil auf der Auflage bevor der Schnitt beginnt?
  • Wird der Not-Aus-Schalter regelmäßig auf Funktion geprüft?
  • Sind Wartungs- und Prüfintervalle gemäß BetrSichV § 4/5 und DGUV Regel 112-190 eingehalten?
  • Sind Arbeitsanweisungen sichtbar ausgelegt und werden sie von allen Mitarbeitenden beachtet?
  • Werden Unterweisungsunterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahrt?

⚠️ Häufige Fehler

1. Fehlende oder unregelmäßige Unterweisung: Viele Betriebe führen lediglich eine Einweisung bei Einstellung durch, vergessen jedoch jährliche Auffrischungen oder Unterweisungen nach Maschinenwechsel. Das führt zu Wissenslücken und erhöht das Unfallrisiko.
2. Unzureichender Fingerschutz: Beim Einsatz von Handscheren wird häufig auf zusätzlichen Fingerschutz verzichtet, obwohl die DGUV Regel 112-190 dies vorschreibt. Dadurch kommt es häufig zu Schnittverletzungen an Fingerkuppen oder Nägeln.
3. Stumpfe oder beschädigte Klinge: Eine nicht rechtzeitig gewechselte oder nachgeschliffene Schneideklinge erhöht den nötigen Schnittkraftaufwand und kann zum Abrutschen des Blechs führen – ein häufig unterschätztes Risiko.
4. Fehlende Späneabführung: Ohne wirksamen Späneabfluss oder Schutzschicht fliegen scharfe Späne uncontrolled in den Arbeitsbereich und können Augen oder Haut verletzen.
5. Unsaubere Arbeitsfläche: Loses Blech, Werkzeuge oder Öl auf dem Boden stellen Stolperfallen dar und können beim Umgang mit der Schere zu Unkontrolliertheiten führen.
6. Nicht getragenes Persönliches Schutzausrüstung (PSA):** Insbesondere bei Lärmbelastungen wird der Gehörschutz oft vergessen, obwohl langfristige Hörschäden vermeidbar wären.

ℹ️ Sonderfälle

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Unterweisung DGUV Blechscheren

  • Frage: Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
    Antwort: Mindestens einmal jährlich gemäß DGUV Regel 112-190, zusätzlich bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen.
  • Frage: Welche persönliche Schutzausrüstung ist beim Schneiden von Blech Pflicht?
    Antwort: Schnittschutzhandschuhe (EN 388), Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und, bei Lärm über 85 dB(A), Gehörschutz. Weitere PSA ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
  • Frage: Muss eine hydraulische Blechschere anders unterwiesen werden als eine Handschere?
    Antwort: Ja. Bei hydraulischen Scheren kommen zusätzliche Gefährdungen wie hoher Druck und mögliche Ölausfälle hinzu; die Unterweisung muss diese spezifischen Punkte sowie die Not-Aus-Funktion abdecken.
  • Frage: Wie lange müssen Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?
    Antwort: Nach BetrSichV § 9 und DGUV Vorschrift 1 mindestens fünf Jahre, sowohl in schriftlicher als auch elektronischer Form.
  • Frage: Wer darf die Unterweisung durchführen?
    Antwort: Eine fachkundige Person, z. B. ein Sicherheitsbeauftragter, ein Meister mit entsprechender Qualifikation oder ein externer Dienstleister, der die Anforderungen der DGUV Regel 112-190 kennt.
  • Frage: Gibt es Unterschiede zwischen der Unterweisung für stationäre und mobile Blechscheren?
    Antwort: Prinzipiell gelten die gleichen Sicherheitsgrundsätze. Bei mobilen Scheren kommt zudem die Gefährdung durch unsicheren Stand oder Transport hinzu, die in der Unterweisung zu berücksichtigen ist.

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