DGUV 109-607 Unterweisung „Schleifen und Schleifstaub“ – sicher, vorschriftsmäßig, effizient

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UWC-Nr. 7006 12 Min Lerndauer

Quarzhaltiger Schleifstaub (MAK-Wert 0,15 mg/m³) gehört laut DGUV Berufsgenossenschaft zu den häufigsten Gesundheitsrisiken in Produktion, Handwerk und Metallverarbeitung. Ohne wirksame Absaugung und fachgerechte Unterweisung nach DGUV 109-607 drohen Silikose, COPD und erhebliche Bußgelder nach ArbSchG §16. Diese Online-Unterweisung vermittelt in 45 Minuten das gesamte Pflichtwissen: von der korrekten P-Auswahl über störungsfreie Absauganlagen bis zur rechtskonformen Dokumentation – damit Ihre Mitarbeitenden gesund bleiben und Sie als Arbeitgeber jederzeit vorbeugenden Arbeitsschutz nachweisen können.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für das sichere Arbeiten mit Schleifgeräten und dem Umgang mit Schleifstaub ergibt sich aus mehreren Vorschriften:

  • ArbSchG §5 – allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu notwendigen Schutzmaßnahmen einschließlich geeigneter Information und Unterweisung.
  • ArbSchG §12 – Verpflichtung des Arbeitgebers, die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und durchzuführen.
  • ArbSchG §14 – Unterweisungspflicht hinsichtlich der mit der Arbeit verbundenen Gefahren und der Schutzmaßnahmen.
  • BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (hier: Schleifmaschinen) einschließlich deren Instandhaltung.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der DGUV“ – allgemeine Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Verpflichtung zur Unterweisung.
  • DGUV Vorschrift 2 „Unfällverhütungsvorschriften – Allgemeine Vorschriften“ – ergänzende Regelungen zu Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
  • DGUV Regel 109-607 „Schleifen und Schleifstaub“ – konkrete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schleifstaub.
  • DGUV Information 209-607 – ergänzende Ausführungen zur DGUV Regel 109-607.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

1. Gefährdungsbeurteilung durchführen (ArbSchG §5 & BetrSichV §3) Identifizieren Sie alle mit Schleifarbeiten verbundenen Gefährdungen (z. B. Feinstaub, Lärm, Vibration). Dokumentieren Sie die festgestellten Risiken sowie abgeleitete Schutzmaßnahmen.

2. Wirksame Schutzmaßnahmen festlegen (ArbSchG §6) Setzen Sie die erkannte Gefahr durch technische Maßnahmen (Absaugung, Nassabsaugung) und organisatorische Maßnahmen (Arbeitsplatzbeleuchtung, Pausenregelung) soweit wie möglich aus. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) kommt nur als ergänzende Maßnahme infrage.

3. Unterweisung durchführen und dokumentieren (ArbSchG §14 & DGUV 1 §26) Unterweisen Sie alle betroffenen Mitarbeitenden vor der erstmaligen Tätigkeit und mindestens einmal jährlich wiederkehrend. Dokumentieren Sie Inhalt, Dauer, Ort und Teilnehmer; Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre.

📘 Inhalte der Unterweisung

Modul 1: Gesundheitliche Risiken von Schleifstaub

Die Teilnehmenden lernen, warum quarzhaltiger Schleifstaub (respirabler Feinstaub) silikogen wirkt und wie Silikose, COPD und Lungenkrebs entstehen. Anhand der MAK-Werte und TRGS 900 wird die Grenze von 0,15 mg/m³ fest verankert. Ein kurzer Film zeigt realistische Expositionsmessungen.

Modul 2: Technische Staubminderung

  • Funktionsweise von HEPA-Filter-Industrieabsaugern und Mindestluftmengen (z. B. 1.000 m³/h für Trockenschleifer 125 mm)
  • Einsatz von Nassabsaugung bei keramischen Werkstoffen – Vorteile und Wartung
  • Wartungsintervalle für Filter und Schlauchsysteme (DGUV 109-607 Nr. 5.2)

Modul 3: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Atemschutz: FFP3-Masken (DIN EN 149) mit Dichtigkeitsprüfung – wann Ersatz durch Halbmasken mit P3-Partikelfiltern
  • Augenschutz: EN 166-B-Klasse gegen mechanische und optische Gefahren
  • Gehörschutz: SNR-Werte kennenlernen (z. B. Ohrstöpsel SNR 32 dB bei 95 dB(A))

Modul 4: Sicherer Umgang mit Schleifgeräten

Von der Einweisung bis zur Entsorgung der Schleifabfälle. Die Teilnehmenden üben:

  • Spann- und Lagerprüfung von Schleifscheiben (DGUV 109-607 Nr. 4.3)
  • Korrekte Aufstellung von Absaugarmen und Mindestabstand
  • Verhalten bei Störungen und Not-Aus-Funktion

Modul 5: Umweltaspekte und Entsorgung

Schleifstaub ist gefährlicher Abfall (EAK 15 02 02*). Die Teilnehmenden lernen:

  • Erfassung und Kennzeichnung der Abfälle
  • Verpackung nach TRGS 614
  • Übergabe an zugelassene Entsorgungsbetriebe

Modul 6: Praxis-Workshop

In 10-minütigen interaktiven Szenarien wählen die Teilnehmenden die richtige Kombination aus Technik, Organisation und PSA. Ein Live-Quiz am Ende sichert das Wissen.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Gefährdungen:

  • Respirabler Feinstaub (Quarz, Metallspäne, Harze) → Langzeitfolgen: Silikose, Lungenfibrose
  • Lärm & Vibrationen → Hearing loss, Raynaud-Syndrom
  • Mechanische Gefahren → Splitter, Rotationsverletzungen
  • Explosionsfähige Stäube → Zündgefahr durch Funken

TOP-Prinzip anwenden:

  • Technisch: Absaugung ≥ 1.000 m³/h, Nassabsaugung, Umluft-Ausschluss
  • Organisatorisch: regelmäßige Pause (15 min nach 45 min Schleifen), getrennte Reinigungsbereiche
  • Persönlich: FFP3-Maske, Schutzbrille EN 166-B, Gehörschutz SNR 30 dB, Handschuhe EN 388 Level 5

🎯 Zielgruppen & Branchen

Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, die Metall, Holz, Kunststoff, Mineral- oder Verbundwerkstoffe schleifen. Besonders betroffen sind:

  • Metall- und Stahlverarbeitung (z. B. Schlosser, Rohrschleifer)
  • Holz- und Möbelindustrie (Oberflächenschleifer)
  • Kunststoffverarbeitung (GFK-/CFK-Schleifarbeiten)
  • Bau- und Metallhandwerk (Fassaden- und Stahlbauer)

📅 Intervalle & Dokumentation

Unterweisungsintervall: Jährliche Wiederholung nach DGUV 1 §26 (1). Bei neuen Technologien oder Vorfällen sofortige Nachunterweisung.

Dokumentation: Führen Sie einen „Unterweisungsnachweis DGUV 109-607“ mit:

  • Name, Datum, Ort
  • Inhalte und Dauer
  • Unterschrift Teilnehmer und Unterweiser
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach ArbSchG und DGUV 1.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • FFP3-Maske oder Halbmaske mit P3-Filter bereit und geprüft?
  • Absauganlage läuft mit ≥ 1.000 m³/h und Filterstatus OK?
  • Schleifscheibe frei von Rissen und richtig zentriert?
  • Arbeitsplatz gereinigt und Staubablagerungen beseitigt?
  • Augenschutz und Gehörschutz getragen?
  • Not-Aus erreichbar und funktionsfähig?
  • Abfallbehälter für Schleifstaub korrekt beschriftet?
  • Unterweisungsnachweis aktuell und signiert?

⚠️ Häufige Fehler

1. Verzicht auf Absaugung bei „nur kurzem“ Schleifen

Selbst 5 Minuten ohne Absaugung überschreiten häufig den MAK-Wert.

2. FFP1 statt FFP3 Masken

FFP1 bietet keinen ausreichenden Schutz gegen quarzhaltigen Feinstaub.

3. Filter nie gewechselt

Verstopfte Filter verringern die Absaugleistung um bis zu 50 %.

4. Räume gemeinsam reinigen

Trockenkehren wirbelt Schleifstaub hoch – Nur Industrie-Staubsauger erlaubt.

5. Keine jährliche Wiederholung

Mängel in der Wiederholungsunterweisung führen zu Bußgeldern bis 30.000 €.

ℹ️ Sonderfälle

Jugendliche unter 18 Jahren

gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nur unter Aufsicht eines Fachkraft und maximal 8 Stunden pro Tag.

Schwangere und Stillende

gemäß MuSchG sind zusätzliche Risikobewertungen erforderlich; Einsatz von Nassverfahren hat Vorrang.

💬 Häufige Fragen

FAQ – Häufige Fragen zur DGUV 109-607 Unterweisung

1. Muss die Unterweisung präsenz oder darf sie online stattfinden?

Die DGUV erlaubt beide Formate, solald der Inhalt der DGUV 109-607 abgedeckt und die Teilnahme dokumentiert wird. Online spart Reisezeit und ist pandemiekonform.

2. Welche Filterklasse muss die Absauganlage haben?

Mindestens H13-HEPA-Filter nach EN 1822 für respirablen Feinstaub. Für Metall- und Holzstäube zusätzlich M-Klasse nach EN 60335-2-69.

3. Darf ich FFP2 anstelle von FFP3 verwenden?

Nein. FFP3 ist für quarzhaltigen Schleifstaub zwingend erforderlich; FFP2 erreicht nicht den geforderten Schutzfaktor.

4. Welche Dokumente muss ich 10 Jahre lang aufbewahren?

Unterweisungsnachweise, Gefährdungsbeurteilung, Prüfbücher der Absauganlagen, Ersatzteillisten.

5. Was passiert, wenn die Unterweisung vergessen wird?

ArbSchG §16 sieht Bußgelder bis 30.000 € vor. Bei Unfällen haftet der Arbeitgeber zusätzlich zivilrechtlich.

6. Wie oft muss die Absauganlage geprüft werden?

Mindestens jährlich durch Sachkundige nach DGUV V3 (früher BGV A3). Ergebnisse dokumentieren.

7. Darf Lehrlinge alleine schleifen?

Nur unter ständiger Aufsicht eines Ausbilders oder Fachkraft. Die Unterweisung muss vorab erfolgen.

8. Ist die DGUV 109-607 auch für mobile Einsätze gültig?

Ja. Auch auf Baustellen muss eine geeignete Absaugung (z. B. Akku-Industrieabsauger) und die gleiche PSA eingesetzt werden.

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