⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für das sichere Arbeiten mit Schleifgeräten und dem Umgang mit Schleifstaub ergibt sich aus mehreren Vorschriften:
- ArbSchG §5 – allgemeine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und zu notwendigen Schutzmaßnahmen einschließlich geeigneter Information und Unterweisung.
- ArbSchG §12 – Verpflichtung des Arbeitgebers, die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen und durchzuführen.
- ArbSchG §14 – Unterweisungspflicht hinsichtlich der mit der Arbeit verbundenen Gefahren und der Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel (hier: Schleifmaschinen) einschließlich deren Instandhaltung.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der DGUV“ – allgemeine Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Verpflichtung zur Unterweisung.
- DGUV Vorschrift 2 „Unfällverhütungsvorschriften – Allgemeine Vorschriften“ – ergänzende Regelungen zu Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
- DGUV Regel 109-607 „Schleifen und Schleifstaub“ – konkrete technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Schleifstaub.
- DGUV Information 209-607 – ergänzende Ausführungen zur DGUV Regel 109-607.