Häufige Fragen zur DGUV 109-607 Oberflächenbehandlung
Frage 1: Welche Geräte zählen zur Oberflächenbehandlung im Sinne der DGUV 109-607?
Antwort: Alle rotierenden, schlagenden oder schleifenden Werkzeuge zur Oberflächenbearbeitung wie Drucklufthämmer, Nadel- und Rüttelgeräte, Stahl- und Nylon-Bürsten sowie Hobel- und Schleifmaschinen.
Frage 2: Muss die Schulung vor Ort oder reicht online?
Antwort: Die DGUV erlaubt digitale Unterweisungen, wenn sie interaktiv, prüfbar und mit Präsenzpraxis kombiniert werden. Unser Kurs erfüllt diese Kriterien und liefert sofort gültige Zertifikate.
Frage 3: Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Antwort: Die Teilnahmebestätigung ist 12 Monate gültig. Danach ist eine wiederkehrende Unterweisung erforderlich.
Frage 4: Was passiert bei einem Unfall ohne gültige Unterweisung?
Antwort: Arbeitgeber riskieren ein erhöhtes Verschuldensrisiko, Bußgelder bis 30.000 € und Nachzahlungen zur Berufsgenossenschaft.
Frage 5: Darf ich verschiedene Geräte mit einer einzigen Schulung abdecken?
Antwort: Ja, wenn die Gefährdungen vergleichbar sind. Unsere DGUV 109-607 deckt alle gängigen Eintreibegeräte ab.
Frage 6: Wer dokumentiert die Schulung?
Antwort: Unser System erstellt automatisch digitale Teilnahmenachweise mit UWC-Nr. 7005, die Sie als PDF herunterladen oder per CSV exportieren können.
Frage 7: Müssen Instandhaltungskräfte ebenfalls geschult werden?
Antwort: Ja, wenn sie Geräte zur Oberflächenbehandlung warten oder in unmittelbarer Nähe arbeiten. Die DGUV 109-607 ist arbeitsplatzbezogen.
Frage 8: Wie zeitaufwendig ist der Online-Kurs?
Antwort: Durchschnittlich 30–45 Minuten, inklusive Abschlusstest. Die Lernzeit ist unterbrechbar und an 24/7 verfügbar.