DGUV 109-607 Lackieren und Beschichten: Online-Unterweisung für sichere Oberflächenbehandlung

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 7003 12 Min Lerndauer

Lackieren und Beschichten ist in nahezu jeder Produktionsumgebung ein kritischer Arbeitsschritt – von der Fahrzeuglackierung bis zur Oberflächenveredlung von Metallteilen. Doch hinter glänzenden Oberflächen verbergen sich zahlreiche Gefährdungen: gesundheitsschädliche Lösemittel, entzündliche Stäube, chemische Verbrennungen oder Explosionsrisiken durch organische Lösemittel. Die Unterweisung nach DGUV 109-607 schafft hier Rechtssicherheit und schützt Ihre Mitarbeitenden. In dieser Schulung vermitteln wir praxisnah das erforderliche Fachwissen, um Lackier- und Beschichtungsarbeiten sicher, effizient und arbeitsrechtlich einwandfrei durchzuführen. Dabei stehen die korrekte Handhabung von Lacken, das richtige Arbeiten mit Spritzpistolen, die Einhaltung von Trocknungszeiten sowie der konsequente Einsatz persönlicher Schutzausrüstung im Fokus.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für das Lackieren und Beschichten ergeben sich aus mehreren Regelwerken. ArbSchG § 4 verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung auch für Tätigkeiten mit Lacken und Lösemitteln. ArbSchG § 12 fordert die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei Beschäftigten, die mit gefährlichen Stoffen wie Isocyanaten oder organischen Lösemitteln umgehen. Die BetrSichV regelt den Einsatz von Spritzanlagen und Lackierkabinen als Arbeitsmittel und verlangt – analog zu DGUV Vorschrift 3 „Grundsätze der Prävention“ – regelmäßige Prüfungen und Instandhaltung. Zusätzlich sind die Vorgaben der GefStoffV und der TRGS 610 „Begrenzung von Lösemittel-Emissionen in Lackierbetrieben“ einzuhalten. Die DGUV Information 209-607 konkretisiert die sicherheitsrelevanten Maßnahmen für das Lackieren und Beschichten.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber tragen die Verantwortung, dass alle Mitarbeitenden, die Lackier- oder Beschichtungsarbeiten durchführen, vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich gemäß DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsumgebung (z. B. Lackierkabine, Nasslackierung, Pulverbeschichtung) erfolgen und ist lückenlos zu dokumentieren. Die Gefährdungsbeurteilung muss potenzielle Risiken wie explosionsfähige Atmosphäre (EX-Zonen), Einwirkung von Isocyanaten oder Lösemitteln auf Atemwege und Haut sowie ergonomische Belastungen durch wiederholte Handbewegungen beim Spritzen beinhalten. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Atemschutzgeräte, Chemikalienschutzhandschuhe und ggf. Schutzanzüge sind kostenlos zur Verfügung zu stellen, zu pflegen und zu kontrollieren.

📘 Inhalte der Unterweisung

1. Gefährdungsbeurteilung und rechtliche Grundlagen Die Schulung beginnt mit der Einführung in die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen: Welche Stoffe gelten als gefährlich (GHS-Kennzeichnung), wie erfolgt die Einstufung von Lacken und Lösemitteln, welche Expositionsgrenzwerte gelten und wie werden diese gemessen. Ein praktisches Beispiel zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung für einen Lackierraum mit Kreuzbahnkabine und integrierter Abluftanlage erstellt wird.

2. Sicherer Umgang mit Lackier- und Beschichtungsstoffen Die Teilnehmenden lernen, Sicherheitsdatenblätter richtig zu lesen, Gefahrstoffkennzeichnungen zu deuten und Lager- sowie Transportvorschriften anzuwenden. Dabei wird auf TRGS 510 („Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“) und TRGS 600 („Substitution“) eingegangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung von Pumpen, Leitungen und Spritzpistolen zur Vermeidung von Leckagen und Explosionen.

3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsorganisation Welche PSA ist bei welcher Tätigkeit erforderlich? Filternhalbmasken gegen Partikel, Kombinationsfilter ABEK-P3 gegen Lösemitteldämpfe oder umfassende Körperumhüllung beim Pulverbeschichten? Die Schulung vermittelt Auswahl-, Pflege- und Dichtheitsprüfungs-Kriterien. Ergänzend wird erläutert, wie Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Ruhezeiten für Haut und Atemwege entstehen.

4. Umgang mit Trocknungs- und Aushärtungsprozessen Trockner und Umluftöfen bergen Explosionsrisiken. Die Teilnehmenden erfahren, wie Temperaturen, Zündtemperaturen und LEL-Grenzwerte (Lower Explosion Limit) gemessen und überwacht werden. Ein Beispiel zeigt die korrekte Beladung eines Trockners und die Notabschaltung bei Überschreitung der Grenzwerte.

5. Praktische Übungen und Fehlervermeidung Simulation eines Unfalls: Ein Mitarbeiter verschüttet Lösemittel und erleidet Hautirritationen. Die Gruppe übt Erste-Hilfe-Maßnahmen, Auslauf-Bekämpfung und Meldung gemäß GefStoffV § 16. Ein Quiz zu häufigen Fehlern (z. B. Mischen von Restlacken, falsche Entsorgung) rundet die Praxisphase ab.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Hauptgefährdungen beim Lackieren und Beschichten:

  • Chemische Gefährdungen: Hautresorption von Lösemitteln (z. B. Butanon, Xylol), Einatmen von Isocyanat-Dämpfen (Asthma), Kontakt mit sensibilisierenden Metallstäuben.
  • Physikalische Gefährdungen: Explosionsfähige Atmosphäre (EX-Zonen), Brand durch Zündfunken an elektrischen Geräten, Lärm beim Druckluft-Spritzen (> 85 dB(A)).
  • Ergonomische/psychische Belastungen: Wiederholte Hand-Arm-Bewegungen, ungünstige Körperhaltung bei der Manipulation von Werkstücken, Zeitdruck vor Aushärtung.

TOP-Prinzip in der Praxis:

  • Technisch: Absaugung an Spritzpistolen, Explosionsschutz-Zonenplan, Luftwechselrate ≥ 20/h in Lackierkabinen.
  • Organisatorisch: Trennung Lackier- und Trockenbereich, geregelte Reinigungsintervalle, Befüllen von Lackbeuteln nur in separaten Räumen.
  • Personell: Jährliche Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge, Hautschutzplan gemäß DGUV Regel 112-194.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die DGUV 109-607 Unterweisung richtet sich an alle Mitarbeitenden, die Lackier- oder Beschichtungsarbeiten durchführen – unabhängig von der Branche. Besonders relevant ist die Schulung in der Automobilindustrie (Karosserie- und Ersatzteil-Lackierung), Metall- und Stahlbau (Korrosionsschutz-Beschichtung), Möbel- und Holzindustrie (Lackieren von Oberflächen), Luft- und Raumfahrt (Speziallackierung mit Epoxiden) sowie Kunststoffverarbeitung (Beschichtung von Formteilen). Auch Werkstätten für Fahrrad- und Bootsbau profitieren von der online verfügbaren Schulung.

📅 Intervalle & Dokumentation

Die Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 § 12 muss vor erstmaliger Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich wiederholt werden. Bei Wechsel der Lackiersysteme (z. B. von Lösemittel- auf Wasserbasis), Einführung neuer Lacke mit anderen Gefahrstoffen oder nach Unfällen erfolgt eine zusätzliche Unterweisung. Die Dokumentation muss Angaben zum Inhalt, zur Dauer und zur Teilnehmerliste enthalten und ist zehn Jahre aufzubewahren – digital oder in Papierform. Unsere Online-Plattform erstellt automatisiert unterschriftsreife Nachweise und speichert diese revisionssicher.

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✓ Gefährdungsbeurteilung für Lackierkabine aktuell und unterschrieben?
  • ✓ Sicherheitsdatenblätter (SDS) aller Lacke/Lösemittel in deutscher Sprache vorhanden?
  • ✓ Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille) geprüft und funktionsfähig?
  • ✓ Explosionsgefährdete Bereiche gemäß EX-Zonenplan gekennzeichnet und Zutritt geregelt?
  • ✓ Unterweisungsnachweise für alle Beschäftigten lückenlos dokumentiert?
  • ✓ Hautschutzplan gemäß DGUV Regel 112-194 vorhanden und Mitarbeitern bekannt?
  • ✓ Notfallplan („Gift-Notruf“, Augenspülflaschen, Feuerlöscher) eingerichtet und geübt?
  • ✓ Abluftanlage und Filteranlagen gewartet und Messprotokolle aktuell?

⚠️ Häufige Fehler

Häufige Fehler und ihre Folgen

  • Mischen verschiedener Lacke: Reste werden zusammengeschüttet – Risiko unerwarteter chemischer Reaktionen und Explosionen. Korrekt: Getrennt entsorgen und Kennzeichnung beachten.
  • Falsche PSA-Auswahl: Statt Kombinationsfilter ABEK-P3 nur P3-Filter gegen Partikel – Lösemitteldämpfe werden nicht zurückgehalten. Folge: akute Vergiftung.
  • Unzureichende Entlüftung: Lackierkabine wird vorzeitig verlassen – Explosionsgefahr durch Lösemittelansammlung. Lösung: Mindest-Luftwechsel 20/h einhalten.
  • Versäumte Vorsorgeuntersuchung: Mitarbeiter mit Isocyanat-Kontakt ohne arbeitsmedizinische Kontrolle – Spätfolgen wie Berufsasthma werden übersehen.
  • Fehlende Nachweise: Unterweisungsunterlagen werden nicht aktualisiert – bei Betriebsprüfung drohen Bußgelder nach ArbSchG § 25.

ℹ️ Sonderfälle

Sonderfälle und Personengruppen

Auszubildende und Lehrlinge: Erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit eine verstärkte Einweisung und werden durch erfahrene Kolleg:innen begleitet. Zusätzliche Jugendarbeitsschutz-Vorgaben beachten (z. B. keine Nachtschicht in Lackierkabinen).

Schwangere und stillende Mitarbeitende: Gemäß MuSchG § 10 dürfen diese Personengruppen nicht mit Isocyanaten, Bleiweiß oder Lösemitteln arbeiten. Arbeitgeber muss alternative Tätigkeiten anbieten.

Zeitarbeitnehmer: Der Verleiher muss sicherstellen, dass diese die gleiche Unterweisung erhalten wie Stammkräfte und die Nachweise an den Entleiher übermittelt werden.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen zur DGUV 109-607 Unterweisung

Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Die Schulung umfasst ca. 60–90 Minuten, abhängig von Branchenschwerpunkten und integrierten Praxis-Quizzes.
Ist die Online-Unterweisung anerkannt?
Ja, sie erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 und kann digital dokumentiert werden. Bei Bedarf kann eine zusätzliche Präsenzschulung ergänzt werden.
Was passiert bei Lackwechsel?
Bei Einführung neuer Lacke mit anderer Gefahrstoff-Kennzeichnung oder Gefahrenstufe muss eine Anschlussunterweisung erfolgen.
Müssen auch Reinigungskräfte unterwiesen werden?
Ja, wenn sie mit Lackresten oder Lösemitteln in Berührung kommen (z. B. Reinigung von Spritzpistolen).
Wie oft muss die Abluftanlage geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch Fachkraft nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV – bei Betriebsunterbrechung sofort.
Kann die Schulung auf Fahrzeuglackierer zugeschnitten werden?
Absolut. Wir bieten branchenspezifische Module für Kfz-Betriebe, Metallbau oder Möbelindustrie an.
Gibt es eine Prüfung?
Ja. Nach jedem Kapitel findet ein Kurz-Quiz statt. Bei bestandener Gesamtabschlussprüfung wird das Zertifikat automatisch ausgestellt.
Wer trägt die Kosten für PSA?
Der Arbeitgeber ist gemäß ArbSchG § 5 verpflichtet, alle PSA kostenfrei zur Verfügung zu stellen, zu warten und zu ersetzen.

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