Online-Unterweisungen für Sägewerke

Ob Nadelholz-Schnittholz, Laubholz-Spezialisierung oder Rundholzsortierung - Ihre Mannschaft arbeitet an Blockbandsäge, Gatter und Kappanlagen. Wir liefern rechtssichere Unterweisungen digital direkt auf Tablet-Terminal oder Smartphone, ohne Schichtausfall.

Online-Unterweisungen für Sägewerk
50+
Themen für Sägewerk
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Rückschlag und Schnittverletzungen an Blockbandsäge

Sägewerke führen die Unfallstatistik der Holz-BG mit über 25 meldepflichtigen Unfällen je 1.000 Vollarbeiter. Ein einziger Rückschlag am Gatter verursacht schnell sechsstellige BG-Regressforderungen.

Holzstaub als krebserzeugender Gefahrstoff

Eichen- und Buchenstaub gilt nach TRGS 906 als nachweislich krebserzeugend (Kategorie 1). Der AGW von 2 mg/m³ (TRGS 553) wird in vielen Hallen ohne wirksame Erfassung überschritten.

Lärmpegel über 85 dB(A) an Kappsäge und Gatter

Blockbandsägen und Kreissägen erreichen 95-105 dB(A). Ohne dokumentierte Unterweisung nach LärmVibrationsArbSchV §11 drohen Bußgelder bis 25.000 € und Lärmschwerhörigkeit als BK 2301.

Schichtausfall durch Präsenz-Unterweisung

Eine klassische Vor-Ort-Schulung legt bei 2-Schicht-Betrieb die Säge für Stunden still. Bei 20 € Deckungsbeitrag pro Festmeter und Stunde summiert sich das schnell auf 4-stellige Ausfallkosten.

So löst UWC das für Ihre Sägewerk

Unterweisung am Hallen-Terminal oder Smartphone

Ihre Sägewerker absolvieren die Module direkt am Tablet im Pausenraum oder per Smartphone. Kein Reisen zur Schulung, keine Schichtumstellung – jeder lernt in seinem Takt zwischen den Schnittaufträgen.

Rechtssichere Dokumentation für BG Holz und Metall

Jede Unterweisung wird mit Datum, Inhalt und Unterschrift revisionssicher gespeichert. Bei BG-Audit oder nach einem Unfall haben Sie alle Nachweise nach DGUV Vorschrift 1 §4 sofort griffbereit – inklusive Fremdfirmen und Aushilfen.

Branchen-Themen für Schnittholzproduktion

Von DGUV Information 209-029 (Holzbearbeitung) über Gatter- und Bandsägenbetrieb bis zur Hubarbeitsbühne am Rundholzplatz. Inhalte sind auf Nadelholz-, Laubholz- und Mischbetriebe abgestimmt – nicht generisch.

Diese Themen sind für Sie relevant

DGUV Information 209-029 – Sicheres Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen
Blockbandsäge und Gattersäge – Rüsten, Schnittwechsel, Notabschaltung
Kreissägen und Kappanlagen – Schutzhaube, Spaltkeil, Schiebestock
Holzstaub nach TRGS 553 – Erfassung, AGW, Eichen- und Buchenstaub
Lärmschutz nach LärmVibrationsArbSchV – Gehörschutz ab 80 dB(A)
Flurförderzeuge – Stapler und Seitenlader auf dem Rundholzplatz
Ladungssicherung von Schnittholz und Rundholz auf LKW
Anschlagen von Lasten – Kran am Rundholzplatz und in der Sortierhalle
Persönliche Schutzausrüstung – Schnittschutz, Augen-, Gehör-, Fußschutz
Brandschutz in Sägewerken – Spänebrand, Heißarbeiten, Brandlasten
Erste Hilfe bei Amputationsverletzungen und Qütschungen
Alleinarbeit bei Wartung und Schichtende an laufenden Anlagen
Wartung und Instandhaltung – Lockout/Tagout an Säge und Hobelautomat
Gefahrstoffe – Holzschutzmittel, Hydrauliköle, Sägekettenöl
Elektrische Sicherheit – Schaltanlagen, ortsveränderliche Betriebsmittel
Absturzsicherung – Arbeiten auf Polter, Lagerhalle, Trockenkammer
Hubarbeitsbühne und Leitern – sicheres Arbeiten in der Höhe
Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Saison-Aushilfen

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Reicht eine Online-Unterweisung für die Bedienung der Blockbandsäge wirklich aus?
Die theoretische Jahresunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 ist online vollständig abbildbar und rechtssicher. Die praktische Erstunterweisung und Einweisung an der konkreten Maschine nach §12 ArbSchG muss weiterhin vor Ort erfolgen – wir liefern dafür den dokumentierten Theorie-Teil und die jährliche Wiederholung.
Welche Unterweisungs-Themen sind für ein Sägewerk Pflicht?
Mindestens jährlich Pflicht sind Erstunterweisung, Brandschutz, Erste Hilfe, Maschinen-spezifische Unterweisung (DGUV Information 209-029), Lärm (LärmVibrationsArbSchV), Gefahrstoffe inkl. Holzstaub (GefStoffV §14 i.V.m. TRGS 553) sowie PSA. Bei Staplereinsatz zusätzlich Flurförderzeuge nach DGUV Grundsatz 308-001.
Wie wird Holzstaub-Exposition in der Unterweisung berücksichtigt?
Wir behandeln den Arbeitsplatzgrenzwert von 2 mg/m³ nach TRGS 553, die Sonderstellung von Eichen- und Buchenstaub als krebserzeugend (TRGS 906), Pflicht-Absaugung an der Qülle und arbeitsmedizinische Vorsorge G24/G44. Die Inhalte sind auf BGN- und BG-Holz-Vorgaben abgestimmt.
Was passiert, wenn die BG Holz und Metall ein Audit macht und Nachweise fordert?
Sie exportieren mit einem Klick die komplette Unterweisungs-Historie pro Mitarbeiter als PDF inklusive Datum, Themen, Lernerfolgskontrolle und digitaler Unterschrift. Die Speicherung erfolgt revisionssicher und erfüllt die Anforderungen nach DGUV Vorschrift 1 §4 Absatz 1 zur Dokumentation.
Funktioniert das auch für saisonale Aushilfen und Fremdfirmen am Rundholzplatz?
Ja. Sie legen Aushilfen und Fremdfirmen-Mitarbeiter mit befristetem Zugang an und weisen die Pflicht-Themen vor Arbeitsbeginn zu. Das deckt die Koordinationspflicht nach ArbSchG §8 ab und ist bei Werkverträgen besonders relevant, da der Auftraggeber haftet, wenn die Unterweisung fehlt.

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