Ordnungsamtsmitarbeiter und Verwaltungsfachkräfte sehen sich bei Kontrollgängen, Bußgeldverfahren oder Maßnahmen nach dem WaffG zunehmend mit aggressiven Personen konfrontiert, die Messer, Reizgas, Schlag- oder sogar Schusswaffen einsetzen. Nach § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese psychischen und physischen Gefährdungen präventiv zu erkennen und wirksame Unterweisungen durchzuführen. Diese Schulung vermittelt praxisbewährte Deeskalationsstrategien, Eigenschutztechniken, rechtliche Grundlagen der Notwehr (§ 32 StGB) sowie konkrete Handlungsabläufe, wenn ein Angriff mit Waffen droht. Nach nur 30 Minuten Online-Schulung können Ihre Beschäftigten situationsgerecht reagieren, Leitstellen verständigen und sich selbst sowie Dritte schützen – dokumentiert nach DGUV Grundsatz 1-004.
Warum Unterweisungscenter?
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⚖️Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 3 Risikobewertung: Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen, die von Waffen oder Gewalttaten ausgehen, und geeignete Maßnahmen festlegen.
§ 4 Gefährdungsbeurteilung: Dokumentationspflicht für jede Tätigkeit mit Kontaktpotenzial zu aggressiven Personen.
§ 12 Unterweisung: Mitarbeitende sind in angemessenen Abständen schriftlich und praxisnah zu unterweisen.
Technische Regel für Arbeitsstätten – Gemeinschaftseinrichtungen (ASR A1.8)
§ 5: In Gemeinschaftseinrichtungen von Behörden ist Gewaltschutz zu berücksichtigen; Zugangskontrollen, Panikverschlüsse und Notrufeinrichtungen gehören zur baulichen Ausstattung.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
§ 4: Verhältnisprinzip – Schutzmaßnahmen müssen dem Risiko angemessen sein; bei Waffeneinsatz droht akute Lebensgefahr.
DGUV Regel 100-001 (ehem. BGV A1)
Nummer 4.1.2: Belehrungspflicht des Arbeitgebers bei Tätigkeiten mit erhöhtem Gewaltpotenzial.
DGUV Grundsatz 1-004
Kapitel 4.3: Dokumentationsvorlage für „Unterweisung Gewaltschutz“ mit Präsenz- oder Online-Teilnahmebestätigung.
📋Pflichten des Arbeitgebers
1. Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Der Arbeitgeber erstellt für jede Tätigkeit mit Bürgerkontakt ein schriftliches Szenario: Wo kann es zu Waffeneinsatz kommen? Beispiele: Kontrolle illegaler Waffenbesitzer nach § 42 WaffG, Räumung von Campingplätzen, Bußgeldverfahren bei wiederholtem Schwarzfahren mit aggressiven Betroffenen.
2. Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG Die Schulung muss vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich erfolgen; bei Vorkommnissen (z. B. Messerangriff im Service-Center) sofort nachschulen.
3. Dokumentation & Aufbewahrung Laut DGUV Grundsatz 1-004 sind folgende Nachweise aufzubewahren:
Teilnahmeliste mit Unterschrift oder elektronische Bestätigung
Inhaltsverzeichnis der Schulung
Praxisnachweis (Rollenspiel, E-Learning-Test)
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach Beendigung der Tätigkeit (§ 6 ArbSchG i. V. m. DGUV Information 207-031).
📘Inhalte der Unterweisung
Modul 1: Rechtliche Grundlagen & Verhaltensmaximen
§ 32 StGB – Notwehr & § 34 StGB – Rechtfertigender Notstand Die Teilnehmenden lernen, wann eine Verteidigungshandlung gerechtfertigt ist und welche Mittel (z. B. Pfefferspray-Behälter des Amtes) erlaubt sind. Ein Praxisfall: Kollegin wird mit einem Butterfly-Messer bedroht – wie weit darf sie gehen?
Erlaubte Verteidigungsmittel: Schlagstock des Sicherheitsdienstes, persönliches Pfefferspray (§ 43 WaffG)
Grenzen der Notwehr: Verhältnismäßigkeit und Verteidigungsnotwendigkeit
Modul 2: Deeskalation & Kommunikationsstrategien
Ein Trainer demonstriert das LEAF-Modell (Listen, Empathize, Assert, Follow-up) anhand von Rollenspielen:
Listen: Betroffenen zuhören, ohne provokative Gestik
Empathize: „Ich verstehe, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen …“
Technisch: Videoüberwachung in Kundenzonen, Notruf-Säulen, Panikverschlüsse
Organisatorisch: Doppelbesetzung bei Hausbesuchen, Funkmeldesystem „Man-Down“, Check-in/Check-out alle 30 min
Persönlich: Schutzweste nach VPAM-Standard, persönliches Pfefferspray (behördlich genehmigt), Refresher-Training alle 6 Monate
🎯Zielgruppen & Branchen
Diese Unterweisung ist konzipiert für:
Mitarbeitende des kommunalen Ordnungsamtes (z. B. Bußgeldstelle, Waffenrecht)
Verwaltungsfachkräfte in Bürgerbüros und Sozialämtern
Sachbearbeitende der Straßenverkehrsbehörde
Sicherheitskräfte und Empfangspersonal in Behördengebäuden
Besonderheit: Die Inhalte sind so modularisiert, dass sie sowohl für Außendienst (z. B. Fahrzeugkontrolle) als auch für Innendienst (z. B. Bürgerbüro) gelten.
Jährliches Refresher-Training geplant und terminiert?
⚠️ Häufige Fehler
1. Fehlende Praxisphasen
Nur Vortragsunterricht ohne Rollenspiel führt zu Handlungsunsicherheit im Ernstfall.
2. Veraltete Gefährdungsbeurteilung
Keine Aktualisierung nach Vorkommnissen (z. B. neuer Amokfall im Nachbarlandkreis).
3. Mangelnde Dokumentation
Unterschriftenlisten werden nicht ordnungsgemäß aufbewahrt – Bußgelder drohen.
4. Fehlende Nachsorge
Betroffene erhalten keine psychologische Unterstützung nach Zwischenfällen.
ℹ️ Sonderfälle
Auszubildende & Werkstudenten
Müssen vor Praxiseinsätzen im Bürgerbüro vollständig geschult werden – Ausnahme: reine Schattentage ohne direkten Kundenkontakt.
Telearbeit
Wird nur dann unterwiesen, wenn gelegentliche Präsenz im Bürgerbüro erforderlich ist.
💬Häufige Fragen
FAQ – Häufige Fragen zur Unterweisung „Umgang mit Waffenbedrohungen“
Muss jeder Mitarbeiter im Ordnungsamt diese Schulung absolvieren?
Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass der Mitarbeitende Kontakt zu potenziell aggressiven Personen hat oder bei Einsätzen im Außendienst dabei ist.
Kann die Schulung vollständig online erfolgen?
Ja, sofern ein praktischer Test (z. B. interaktives Szenario) und eine Teilnahmebestätigung integriert sind. DGUV Grundsatz 1-004 erlaubt Blended-Learning.
Wie lange darf eine Unterweisung dauern?
Mindestens 30 Minuten, um alle Kerninhalte (Rechtsgrundlagen, Deeskalation, Alarmierung) abzudecken. Praxisphasen können die Zeit verlängern.
Wer darf die Schulung durchführen?
Sicherheitsfachkräfte mit IHK-Zertifikat „Gewaltschutz/Deeskalation“, Betriebsärzte oder externe qualifizierte Anbieter, die DGUV-Standards erfüllen.
Muss die Schutzausrüstung vom Arbeitgeber gestellt werden?
Ja, nach § 3 ArbSchG muss der Arbeitgeber kostenlos Schutzwesten, Funkgeräte und Pfefferspray bereitstellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert.
Was passiert bei Verdacht auf PTBS nach einem Zwischenfall?
Betriebsarzt und EAP-Dienst einschalten, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge nach DGUV Vorschrift 2.
Können Ehrenamtliche (z. B. Ordnungsamt auf Abruf) geschult werden?
Ja, wenn sie im Rahmen der kommunalen Gefahrenabwehr tätig werden, gelten die gleichen Standards wie für hauptamtliche Kräfte.
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