⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Regelungen zum psychischen Arbeitsschutz sind klar definiert:
- ArbSchG §5 – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers: „Der Arbeitgeber hat … die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen … auch der psychischen Belastungen.“
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefährdungen … einschließlich der psychischen … zu unterweisen und hierbei auf Verhaltensregeln hinzuweisen.“
- DGUV Vorschrift 2 (ehem. DGUV V1) – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“: §9 verlangt eine systematische Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
- DGUV Regel 115-401 – „Psychische Belastung und Beanspruchung“: konkrete Anleitung zur Identifikation und Bewertung psychischer Belastungen im Sozial- und Erziehungsdienst.
- ArbStättV §4 – Verpflichtung zur ergonomischen und psychosozialen Gestaltung der Arbeitsstätten inkl. Rücksicht auf Kinderlärm und emotionale Belastungen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
- DGUV Information 206-013 - Stress, Mobbing & Co. · Ausgabe 2022.12
- DGUV Information 206-026 - Psychische Belastung – der Schritt der Risikobeurteilung · Ausgabe 2019.08
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.