⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die Regelungen zum psychischen Arbeitsschutz sind klar definiert:
- ArbSchG §5 – Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers: „Der Arbeitgeber hat … die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherstellen … auch der psychischen Belastungen.“
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefährdungen … einschließlich der psychischen … zu unterweisen und hierbei auf Verhaltensregeln hinzuweisen.“
- DGUV Vorschrift 2 (ehem. DGUV V1) – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“: §9 verlangt eine systematische Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
- DGUV Regel 115-401 – „Psychische Belastung und Beanspruchung“: konkrete Anleitung zur Identifikation und Bewertung psychischer Belastungen im Sozial- und Erziehungsdienst.
- ArbStättV §4 – Verpflichtung zur ergonomischen und psychosozialen Gestaltung der Arbeitsstätten inkl. Rücksicht auf Kinderlärm und emotionale Belastungen.