⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG bildet die Grundlage. Nach § 3 ArbSchG (Grundpflichten des Arbeitgebers) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. § 4 ArbSchG (Allgemeine Grundsätze) verlangt, Gefahren an der Quelle zu bekämpfen und den Stand der Technik zu berücksichtigen – für Lärm bedeutet das den Vorrang baulicher und raumakustischer Lösungen. § 5 ArbSchG (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) verpflichtet ausdrücklich auch zur Beurteilung physikalischer Einwirkungen und psychischer Belastungen; Lärm gehört in beide Kategorien. § 6 ArbSchG regelt die Dokumentation, § 12 ArbSchG die Unterweisung der Beschäftigten. § 15 ArbSchG begründet die Mitwirkungspflicht der Beschäftigten, etwa bei der Einhaltung vereinbarter Lärmminderungsregeln.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Die LärmVibrationsArbSchV konkretisiert den Schutz vor Gefährdungen durch Lärm. Sie definiert den unteren Auslösewert bei einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) und den oberen bei 85 dB(A). In Kitas und Horten werden diese Werte im Tagesmittel nicht immer, aber in einzelnen Bereichen – Bewegungsraum, Speisesaal, Nassbereich – durchaus erreicht. Wichtig ist: Die Verordnung verpflichtet zur fachkundigen Ermittlung der Exposition. Anforderungen an diese Fachkunde beschreibt der DGUV Grundsatz 309-010.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV fordert, den Schalldruckpegel in Arbeitsräumen so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist, und dabei auch die Raumakustik zu berücksichtigen. Konkretisiert wird dies durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm" sowie die Normenreihe DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen", die Zielwerte für die Nachhallzeit je nach Raumvolumen und Nutzungsart vorgibt.
Untergesetzliches Regelwerk
Fachliche Orientierung geben die DGUV Information 209-023 „Lärm am Arbeitsplatz", die DGUV Information 202-106 „Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen" sowie die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention". Für den Beteiligungsprozess im Team eignet sich die DGUV Information 202-117 „Dialoge zur sicheren und gesunden Kita".
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
- DGUV Vorschrift 82 - Kindertageseinrichtungen · Ausgabe 2007.05
- LärmVibrationsArbSchV - Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.