Ladungssicherung – Kurzüberblick für Pädagogen, Kita- & Schulpersonal

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UWC-Nr. 7105 14 Min Lerndauer

Täglich transportieren Erzieherinnen, Lehrkräfte und Schulpersonal Materialien, Spielzeug, Sportgeräte oder Ausflugskisten – meist im eigenen Pkw, Schulbus oder Leihfahrzeug. Oft wird dabei vergessen, dass jede Ladung, egal wie klein, nach § 22 StVO sicher gegen Verrutschen, Umfallen oder Herabfallen gesichert sein muss. Laut Unfallstatistik der Bundesanstalt für Straßenwesen verursachen lose Ladungen jährlich über 2.000 Verkehrsunfälle, davon viele mit leichten Nutzfahrzeugen im kommunalen oder sozialen Dienst. Für Schulträger und Träger von Kindertagesstätten bedeutet das konkret: Wer Mitarbeitende fahren lässt, muss sie nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 70 über Ladungssicherung unterweisen, die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren und geeignete Sicherungsmittel bereitstellen. Diese kompakte Online-Schulung verschafft in nur 15 Minuten einen praxisnahen Überblick und zeigt, wie Sie Materialien sicher verstauen, rechtliche Pflichten erfüllen und Unfälle vermeiden – passend für den Arbeitsalltag von Kitas, Schulhäusern und Horten.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die Ladungssicherung ist im Arbeitsschutz- sowie im Straßenverkehrsrecht verankert. Relevant sind: ArbSchG § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. ArbSchG § 12 Belehrungspflicht: Beschäftigte müssen rechtzeitig und angemessen in die sichere Ausführung ihrer Tätigkeit einschließlich Transport und Verkehr eingeordnet werden. BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber hat festzustellen, welche Gefährdungen für Beschäftigte durch Arbeitsmittel – hier Fahrzeuge und Ladungssicherungsmittel – bestehen. DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“: Grundsätze für sicheres Verhalten beim Fahren von Arbeitsfahrzeugen, insbesondere Abschnitt 5 „Verladen und Sichern von Ladung“. DGUV Regel 100-001 „Ladungssicherung auf Fahrzeugen“: Technische Hinweise zu richtiger Auswahl und Anwendung von Spanngurten, Rutschhemmung und Ladehilfsmitteln. StVO § 22 Ladung: „Die Ladung … ist so zu stellen und zu sichern, dass sie auch bei stärkerer Bremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht … die Sicherheit … beeinträchtigt.“

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Schulträger und Kita-Träger müssen folgende Pflichten erfüllen: 1. Gefährdungsbeurteilung: In der Beurteilung ist festzulegen, welche Materialien transportiert, welche Fahrzeuge eingesetzt und welche Ladungssicherungsmittel erforderlich sind. 2. Belehrung und Unterweisung: Laut ArbSchG § 12 und DGUV 70 müssen alle Beschäftigten, die Güter transportieren, vor der ersten Tätigkeit und mindestens jährlich danach instruiert werden. 3. Bereitstellung geeigneter Mittel: Der Arbeitgeber stellt rutschfeste Matte, Spanngurte (mindestens 400 daN Tragkraft), Rungengurte und ggf. Kisten- oder Gittertrenner zur Verfügung. 4. Dokumentation: Die durchgeführte Unterweisung ist schriftlich festzuhalten, z. B. mittels Online-Zertifikat oder Personalakte. 5. Korrekturmaßnahmen: Werden Mängel bei der Kontrolle festgestellt, müssen sie unverzüglich beseitigt werden (ArbSchG § 15).

📘 Inhalte der Unterweisung

Die Kurzunterweisung „Ladungssicherung – Pädagogik“ vermittelt in 5 Lektionen:

1. Rechtslage und Verantwortung

  • StVO § 22 – Ladungssicherungspflicht des Fahrzeugführers
  • ArbSchG – Verantwortlichkeit des Arbeitgebers und der Leitung
  • Bußgeldkatalog: bis zu 75 € bei unsachgemäßer Ladungssicherung, Sachschaden haftet Träger

2. Physikalische Grundlagen

In Kurzform: Masse mal Beschleunigung ergibt Kraft. Bei Vollbremsung aus 50 km/h wirkt eine 20-kg-Kiste mit rund 1.000 N (≈100 kg) auf das Heck – so viel wie ein voll beladener Einkaufswagen.

3. Beladungsregeln

  • Schwer unten – leicht oben verhindert Kippen.
  • Lücken schließen: Kleinkisten zwischen große packen oder mit faltbaren Kisten füllen.
  • Gleichmäßige Gewichtsverteilung: Spätestens bei Anhängerbetrieb Hecklast vermeiden.
  • Max. Ladegewichte beachten: Pkw-Laderaum oft nur 75–150 kg, Kombi bis 500 kg; Anhänger nach Führerscheinklasse.

4. Sicherungsmittel und deren Einsatz

  • Spanngurte: LC-Zugfestigkeit prüfen, mindestens 400 daN. Ratschenspanner so einsetzen, dass die Last nach vorne/unten gedrückt wird.
  • Rutschhemmung: Gummimatten oder Antirutschmatte (Rutschenwert μ ≥ 0,6) auf dem Boden und zwischen Stapeln.
  • Ladungshilfen: Kisten- oder Gittertrenner, Spanngurtschienen, Deichselgebinde für lange Gegenstände (z. B. Stangen, Sportgerät).
  • Praxis-Beispiel „Kita-Ausflug“: 10 Kisten a 15 kg Spielmaterial, 5 Regenschirme, 1 Bollerwagen. Kisten in zwei Reihen, Gurte kreuzweise 4× diagonal, Matten unterlegt, Schirme seitlich in Taschen eingespannt.

5. Nachkontrolle und Pflege

Gurte vor jedem Einsatz auf Schnitte und Verschleiß prüfen, Matten ausklopfen und trocken lagern. Beschädigte Mittel sofort aussortieren.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Häufige Gefährdungen:

  • Umkippen beim Bremsen: Lose Stapel kippen nach vorn und können Insassen verletzen.
  • Herabfallen beim Öffnen: Kippen beim Öffnen der Heckklappe auf Fuß oder Kind.
  • Seitliches Verrutschen: Bei Kurvenfahrt rutscht Ladung gegen Türen – Verletzungsrisiko bei Ausstieg.
  • Überladung: Fahrzeug wird instabil, Reifen können platzen, erhöhter Bremsweg.

TOP-Prinzip – Technische, organisatorische, persönliche Maßnahmen:

  • Technisch: Einsatz geprüfter Spanngurte, Rutschmatten und Ladesicherungen.
  • Organisatorisch: Festlegung einer festen Ladeverantwortlichen Person pro Gruppe, Checkliste vor Abfahrt.
  • Persönlich: Jährliche Schulung, Feedbackrunde nach jedem Ausflug.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Die Kurzunterweisung richtet sich primär an: – Kindertagesstätten: Ausflüge, Materialtransporte zwischen Standorten. – Schulen: Klassenfahrten, Sport- und Werkunterricht. – Horte & Offene Ganztagsschulen: Transport von Essens- und Spielutensilien. – Kommunale Dienste: Schulsozialarbeiter, Schulverwaltung mit Poolfahrzeugen.

📅 Intervalle & Dokumentation

Laut DGUV 70 Abschn. 5.3 sind Fahrzeugunterweisungen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei neuen Fahrzeugen, neuer Ladungstechnik oder nach Unfällen ist eine außerplanmäßige Wiederholung erforderlich. Die Dokumentation erfolgt durch Online-Teilnahmezertifikat (PDF), das 10 Jahre in der Personalakte aufzubewahren ist (ArbSchG § 6).

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • □ Zulässiges Gesamtgewicht und maximale Achslast des Fahrzeugs beachtet?
  • □ Ladung gleichmäßig verteilt und schwer unten platziert?
  • □ Lücken zwischen Kisten/Behältern verkleinert oder aufgefüllt?
  • □ Rutschmatten (μ ≥ 0,6) vollständig unterlegt?
  • □ Spanngurte (LC ≥ 400 daN) diagonal und straff angebracht?
  • □ Keine scharfen Kanten oder Druckstellen durch Gurte?
  • □ Heckklappe schließt sicher und ohne Gegenstand zu quetschen?
  • □ Checkliste durch Ladeverantwortliche unterschrieben?

⚠️ Häufige Fehler

1. „Wir fahren nur kurz um die Ecke“

Schon bei 30 km/h wirken Unfallkräfte, die eine 10-kg-Kiste zur tödlichen Waffe werden lassen.

2. Gurte über Kisten statt diagonal

Nur waagerecht gespannte Gurte verhindern nicht das Verrutschen nach vorn – diagonal nach unten nötig.

3. Alte Gurte aus dem Baumarkt verwenden

Verblätterte Gurte haben oft nur noch die Hälfte der Nennkraft – unbemerktes Risiko.

4. Rutschmatten vergessen

Eine glatte Kunststoffwanne gleitet selbst bei perfekter Gurtkraft noch 30 cm – Unfall bei Vollbremsung.

5. Überschreitung der StVO-Ladefläche

Kisten bis zum Dach stapeln verdeckt den Blick nach hinten – 20 € Bußgeld und Gefahr für Fußgänger.

6. Keine Verantwortliche Person festgelegt

„Alle helfen“ führt zu Durcheinander und fehlender Kontrolle vor Abfahrt.

ℹ️ Sonderfälle

Fahrten mit Kindern als „Ladung“

Für Personenbeförderung gilt StVO § 21 – Kinder sichern mit Kindersitz und Gurten. Ladungssicherung betrifft nur Gepäck. Trotzdem darf kein Spielzeug lose im Fußraum liegen, da es bei Bremsung nach vorn fliegt.

💬 Häufige Fragen

Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich – der Fahrer oder der Träger?

Der Fahrzeugführer haftet nach StVO § 22. Der Träger muss aber nach ArbSchG sicherstellen, dass der Fahrer die Kenntnisse hat und geeignete Mittel erhält.

Müssen Ehrenamtliche (z. B. Elternfahrer) unterwiesen werden?

Sobald sie im Auftrag der Schule oder Kita fahren (auch „Dienstfahrten“), gelten Arbeitsschutzvorschriften – Unterweisung ist Pflicht.

Wie oft muss ich neue Spanngurte anschaffen?

Bei sachgemäßer Lagerung halten Gurte 5–8 Jahre. Bei sichtbaren Schnitten oder Faserverlust sofort tauschen – DGUV Regel 100-001.

Können wir eine Standard-Box mit festen Gurten anschaffen?

Ja, wenn die Box kraftschlüssig mit dem Fahrzeug verbunden ist und die Gurte zertifiziert sind (EN 12195-2).

Ist eine Online-Schulung anerkannt?

Ja, wenn sie die Inhalte der DGUV 70 abdeckt und ein Teilnahmezertifikat ausgestellt wird. Praxisübung vor Ort bleibt sinnvoll.

Wo dokumentiere ich die Schulung?

In der Personalakte digital oder Papier, mindestens 10 Jahre aufbewahren (ArbSchG § 6).

Was tun bei Überschreitung des Laderaums?

Entscheidung treffen: zweites Fahrzeug organisieren oder Fahrt zweimal fahren. Nie mit dem Dach beladen, wenn Sicht oder Kennzeichen verdeckt sind.

Gilt die Schulung auch für Mietwagen?

Ja, sobald der Mietwagen im dienstlichen Auftrag genutzt wird, gelten dieselben Regeln.

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