⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterweisung „Heben und Tragen“ ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG §4 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zu treffen, einschließlich der Organisation von Schulungen.
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Beschäftigte ausreichend und nach den Erfordernissen unterwiesen werden, insbesondere bei Tätigkeiten mit manuellen Hebebewegungen.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Hebe- und Tragetätigkeiten systematisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Jede Tätigkeit mit körperlicher Belastung bedarf einer Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrender Unterweisung mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 4).
- DGUV Regel 112-004 – „Heben und Tragen von Lasten“: Konkrete Handlungshilfen zur Lastbegrenzung, ergonomische Gestaltung und Schulungsinhalte.