⚖️ Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterweisung „Heben und Tragen“ ergeben sich aus mehreren Regelwerken:
- ArbSchG §4 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz zu treffen, einschließlich der Organisation von Schulungen.
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Beschäftigte ausreichend und nach den Erfordernissen unterwiesen werden, insbesondere bei Tätigkeiten mit manuellen Hebebewegungen.
- BetrSichV §3 – Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen Hebe- und Tragetätigkeiten systematisch bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention: Jede Tätigkeit mit körperlicher Belastung bedarf einer Gefährdungsbeurteilung und wiederkehrender Unterweisung mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 4).
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 202-106 - "Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen pädagogischer Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen · Ausgabe 2020.02
- DGUV Information 208-033 - Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen · Ausgabe 2022.08 aktualisierte
- LasthandhabV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.