⚖️ Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
In Kitas, Horten und Schulen tragen Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte eine besondere Verantwortung: Sie müssen nicht nur die Gesundheit der eigenen Mitarbeitenden sicherstellen, sondern indirekt auch die der Kinder und Jugendlichen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet hier das zentrale Instrument, um rechtzeitig Risiken zu erkennen und präventive Maßnahmen festzulegen. Durch die enge Verzahnung von Arbeits- und Kinderschutzvorgaben ergeben sich branchenspezifische Anforderungen, die in dieser Unterweisung systematisch abgedeckt werden. Sie erhalten konkrete Handlungsanleitungen, Checklisten und Praxisbeispiele, mit denen Sie Ihre Einrichtung rechtskonform aufstellen – von der Erhebung über die Dokumentation bis zur regelmäßigen Überprüfung.
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Die Online-Unterweisung führt Schritt für Schritt durch die praxisnahe Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Kitas, Horte und Schulen:
Typische Gefährdungen in pädagogischen Einrichtungen und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip:
Besonderheiten: Teilweise liegen Trägerstrukturen vor (Stadt, Kirchen, Vereine), die unterschiedliche Dokumentationsstandards vorgeben. Außerdem sind häufig Minijobber*innen und FSJ-Kräfte zu berücksichtigen, die ebenfalls unterwiesen werden müssen.
1. Nur Pauschalformulare nutzen
Ein Satz wie „keine Gefährdung erkannt“ genügt nicht. Jede Tätigkeit muss konkret betrachtet werden.
2. Mitarbeitende außer Acht lassen
Küchenpersonal, Reinigungskräfte oder FSJ-ler werden häufig vergessen, obwohl sie denselben Risiken ausgesetzt sind.
3. Keine regelmäßige Aktualisierung
Neue Möbel, Umbauten oder Hygienevorschriften verändern die Risiken – die Beurteilung muss nachgeführt werden.
4. Unvollständige Dokumentation der Unterweisung
Fehlende Unterschriften oder fehlende Themen (z. B. Umgang mit Chemikalien) führen bei Prüfungen zu Beanstandungen.
5. Kinderschutz und Arbeitsschutz trennen
Viele vergessen, dass Hygienevorschriften oder Sicherheitsausrüstung nicht nur den Kindern, sondern auch dem Personal nutzen.
Schwangere und stillende Mitarbeitende: Gemäß Mutterschutzgesetz sind zusätzliche Risikobeurteilungen erforderlich, z. B. durch Einschränkung bei Infektionskrankheiten oder Nachtdiensten.
Jugendliche Auszubildende und FSJ-Kräfte: Sie fallen unter JArbSchG; daher gelten kürzere Arbeitszeiten, verbotene Tätigkeiten (z. B. Heben > 12 kg) und erweiterte Unterweisungspflichten.
Mitarbeitende mit Behinderung: Ergänzende individuelle Gefährdungsbeurteilung nach SGB IX und ggf. Schwerbehindertenausgleich.
Frage: Muss ich für jede neue Gruppe eine neue Gefährdungsbeurteilung machen?
Antwort: Nein, wenn sich nur die Anzahl der Kinder ändert und keine neuen Räume oder Geräte hinzukommen, reicht eine Anpassung des Maßnahmenplans.
Frage: Wer muss die Gefährdungsbeurteilung unterschreiben?
Antwort: Der Träger oder dessen Beauftragter (z. B. Leitung oder Sicherheitsbeauftragter). Bei gemeinnützigen Trägern ggf. Vorstand.
Frage: Wie oft muss der Spielplatz inspiziert werden?
Antwort: Tägliche Sichtprüfung durch Fachkraft, jährliche UVV-Fachprüfung durch Sachkundige nach BetrSichV § 3.
Frage: Gelten dieselben Regeln bei Eltern-Kind-Gruppen?
Antwort: Ja, wenn Beschäftigte tätig sind (Honorarkräfte, FSJ), greift das ArbSchG voll. Bei rein ehrenamtlichen Elterngruppen ohne Beschäftigte nur Empfehlung.
Frage: Darf ich die Gefährdungsbeurteilung digital speichern?
Antwort: Ja, wenn die Datei unveränderbar (PDF-A) und 10 Jahre lang abrufbar ist. Ausdrucke müssen nicht mehr vorliegen.
Frage: Was ist bei Home-Office-Tätigkeiten (z. B. Elterngespräche am PC) zu beachten?
Antwort: Auch hier muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen – z. B. ergonomischer Arbeitsplatz, Datenschutz, psychische Belastung durch ständige Erreichbarkeit.
Sparen Sie Zeit und Aufwand: Mit unserer digitalen Unterweisung erstellen Sie in wenigen Klicks Ihre vollständige Gefährdungsbeurteilung, schulen Ihr Team flexibel und dokumentieren revisionssicher.