⚖️ Rechtliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 3 verpflichtet Träger als Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung. § 4 fordert die Bekämpfung von Gefahren an der Quelle. § 12 regelt die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die Verordnung verlangt sichere, freie und gekennzeichnete Verkehrs-, Flucht- und Rettungswege. Anhang 2.3 konkretisiert die Anforderungen an Kennzeichnung, Beleuchtung und Türen.
Technische Regel ASR A2.3: Sie regelt Anzahl, Lage, Abmessungen und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen. Sie ist die zentrale Praxisgrundlage.
DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention. Sie verpflichtet Unternehmer zur regelmäßigen Unterweisung.
DGUV Vorschrift 82 "Kindertageseinrichtungen": Sie konkretisiert die Sicherheitsanforderungen speziell für Kitas.
DGUV Information 202-022: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): § 8a regelt den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. § 45 verlangt eine Betriebserlaubnis und damit den Nachweis sicherer Räumlichkeiten.
Bauordnungen der Länder: Sie definieren bauliche Anforderungen an Fluchtwege, Türen und Treppen in Sonderbauten wie Kitas.
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG): Es stärkt den präventiven Schutz von Kindern und verlangt nachhaltige Sicherheitskonzepte.