⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG § 3 („Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers“): Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen gewährleisten. Dazu gehört auch die Vermeidung psychischer Belastungen durch Gewalt oder Drohungen.
- ArbSchG § 12 („Unterweisungspflicht“): Vor Aufnahme der Tätigkeit – und spätestens bei Veränderungen – hat der Arbeitgeber die Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. Deeskalationsstrategien sind hierbei explizit als arbeitsbedingte Schutzmaßnahme zu vermitteln.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (ehem. BGV A1): Die TOP-Regel (Technische, Organisatorische, Persönliche Schutzmaßnahmen) verlangt, persönliche Schutzkompetenzen zu stärken, wenn technische/organisatorische Mittel nicht ausreichend wirken.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) überwacht. Bei Verstößen drohen Bußgelder und erhöhte Beiträge.