Brandschutzhelfer-Quote: Wer muss wie viele ausbilden?
Wie viele Brandschutzhelfer Sie ausbilden müssen, was die 5%-Regel der ASR A2.2 bedeutet und wie Sie rechtssicher dokumentieren.
📌 Auf einen Blick
- Mindestens 5 Prozent der Beschäftigten müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet werden (ASR A2.2).
- Erhöhte Brandgefährdung verlangt eine höhere Quote — die Gefährdungsbeurteilung gibt den Maßstab vor.
- Die Ausbildung umfasst Theorie (mindestens 2 Unterrichtseinheiten) plus praktische Löschübung.
- Wiederholungsschulung alle 3 bis 5 Jahre, dokumentiert mit Teilnehmerliste und Unterschrift.
- Die schriftliche Bestellung des Brandschutzhelfers ist Pflicht und Teil des Audit-Nachweises.
Brandschutzhelfer sind in Deutschland keine freiwillige Zugabe, sondern eine gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber. Wer keine ausreichende Anzahl ausbildet, verstößt gegen § 10 ArbSchG und riskiert im Schadensfall persönliche Haftung. Die zentrale Frage lautet: Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie, wer darf sie ausbilden und in welchem Rhythmus müssen Sie nachschulen?
Die Antwort liefern zwei Dokumente: die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023. Beide nennen eine Faustregel von 5 Prozent der Beschäftigten, kennen aber Sonderfälle für Pflege, Industrie und Veranstaltungen. Dieser Leitfaden führt Sie durch Quote, Inhalte, Wiederholung, Bestellung und die häufigsten Fehler aus der Praxis.
Welche Rechtsgrundlage verpflichtet zur Bestellung von Brandschutzhelfern?
Die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich aus § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Arbeitgeber muss demnach Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Konkretisiert wird diese Vorgabe durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) sowie die DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer — Ausbildung und Befähigung).
Während das ArbSchG den Rahmen setzt, liefert die ASR A2.2 die quantitative Vorgabe und die DGUV Information 205-023 das didaktische Konzept. Beide Dokumente sind keine Gesetze im engeren Sinne, gelten aber als Stand der Technik. Wer von ihnen abweicht, muss die Gleichwertigkeit der eigenen Lösung nachweisen.
Ergänzend greifen je nach Branche weitere Vorschriften, etwa die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) für Veranstaltungsorte, die Muster-Industriebau-Richtlinie (M-IndBauRL) oder Sonderbauverordnungen für Krankenhäuser und Pflegeheime.
Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht — gilt die 5%-Regel immer?
Die ASR A2.2 Punkt 7.3 nennt als Richtwert 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Diese Quote bezieht sich auf gleichzeitig anwesende Personen, nicht auf die Gesamtbelegschaft eines Unternehmens. In einem Büro mit 60 Mitarbeitenden im Zwei-Schicht-Betrieb (je 30 Personen anwesend) sind also pro Schicht mindestens 2 Brandschutzhelfer erforderlich.
Bei erhöhter Brandgefährdung — etwa in Schreinereien, Lackierereien, Chemielagern oder Bäckereien — ist die Quote in der Gefährdungsbeurteilung anzupassen. In der Praxis sind 10 bis 20 Prozent üblich. Maßgeblich sind:
- Art und Menge brennbarer Stoffe
- Anwesenheit ortsunkundiger Personen (Patienten, Besucher, Kinder)
- räumliche Ausdehnung und Fluchtweglänge
- Schichtbetrieb und Urlaubsabwesenheiten
Zu beachten: Die Quote muss jederzeit erfüllt sein. Wer mit 5 Prozent kalkuliert, ohne Krankheits- und Urlaubspuffer einzuplanen, steht im Ernstfall ohne ausgebildete Kräfte da. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt daher einen Sicherheitszuschlag von 50 bis 100 Prozent.
Welche Inhalte muss eine Brandschutzhelfer-Ausbildung abdecken?
Die DGUV Information 205-023 schreibt einen Theorie- und einen Praxisteil vor. Der theoretische Teil umfasst mindestens 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und behandelt:
- Grundzüge des Brandschutzes (Verbrennungsdreieck, Brandklassen A bis F)
- betriebliche Brandschutzorganisation und Alarmplan
- Funktion und Einsatz von Feuerlöschern, Wandhydranten und Brandschutztüren
- Verhalten im Brandfall und Räumung
- besondere Gefahren am eigenen Arbeitsplatz
Der praktische Teil ist nicht optional. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss mindestens einen Feuerlöscher real bedienen — entweder mit echtem Feuer (Brandsimulator, Gasbrenntopf) oder einem zugelassenen elektronischen Übungsgerät. Reine Online-Schulungen ohne Praxisteil erfüllen die DGUV-Anforderung nicht.
Die Ausbilder müssen über eine geeignete Fachkunde verfügen, etwa als Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003, als Brandmeister oder vergleichbar qualifizierte Person. Die Qualifikation des Dozenten ist Teil der Dokumentation.
In welchem Intervall muss die Schulung wiederholt werden?
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung alle 3 bis 5 Jahre. Die ASR A2.2 selbst nennt keine feste Frist, verweist aber auf den Grundsatz der Aufrechterhaltung der Befähigung. Folgende Faktoren verkürzen das Intervall:
- Wechsel der Löschtechnik oder der Brandmeldeanlage
- bauliche Veränderungen mit Auswirkung auf Fluchtwege
- Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb des Betriebs
- festgestellte Mängel bei Räumungsübungen
Empfohlen wird die Kopplung der Brandschutzhelfer-Auffrischung an die jährliche Räumungsübung. So entsteht ein durchgängiger Praxisbezug, ohne dass jedes Jahr eine vollständige Schulung absolviert werden muss.
Wichtig: Eine ausgelaufene Schulung führt nicht automatisch zum Verlust der Bestellung, signalisiert aber im Schadensfall mangelnde Sorgfalt. Versicherer und Staatsanwaltschaft prüfen die Aktualität der Nachweise im Ereignisfall regelmäßig.
Wie dokumentieren und bestellen Sie Brandschutzhelfer korrekt?
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber oder eine bevollmächtigte Person. Ein einfaches Bestellschreiben genügt, sollte aber folgende Elemente enthalten:
- Name, Funktion und Abteilung der Person
- Aufgabenbeschreibung (Einsatz von Feuerlöschern, Alarmierung, Räumungsunterstützung)
- Geltungsbereich (Standort, Gebäude, Schicht)
- Verweis auf die abgeschlossene Ausbildung
- Unterschrift Arbeitgeber und Brandschutzhelfer
Zusätzlich ist eine Teilnehmerliste mit Datum, Inhalten, Dozent und Unterschriften aufzubewahren. Diese Liste ist Teil des Arbeitsschutzmanagements und im Audit vorzuhalten. Empfohlene Aufbewahrungsdauer: mindestens bis zur nächsten Wiederholungsschulung, in der Praxis 10 Jahre.
Ergänzend ist die Kennzeichnung der Brandschutzhelfer im Betrieb sinnvoll — etwa durch Aushang im Aufenthaltsraum, Eintrag im Alarmplan oder farbige Markierung des Helms in Industriebetrieben. Im Ernstfall muss erkennbar sein, wer Verantwortung trägt.
Welche Fallstricke übersehen Arbeitgeber am häufigsten?
Aus der Beratungspraxis sind sechs Fehler besonders häufig:
- Quote über Köpfe statt über Anwesende: 5 Prozent von 100 Mitarbeitenden im Drei-Schicht-Betrieb sind nicht 5 Brandschutzhelfer, sondern mindestens 5 pro Schicht.
- Vergessener Urlaubs- und Krankenpuffer: Ohne Reserve fällt die Quote im Sommer regelmäßig unter den Mindestwert.
- Reine Online-Schulung: Ohne praktische Löschübung ist die DGUV-Anforderung nicht erfüllt.
- Keine schriftliche Bestellung: Eine Teilnehmerliste ersetzt nicht die individuelle Bestellung.
- Unklare Abgrenzung zum Brandschutzbeauftragten: Brandschutzhelfer sind Ersthelfer im Brandfall, der Brandschutzbeauftragte ist Berater des Arbeitgebers — beide Rollen sind nicht austauschbar.
- Verfallene Wiederholung: Nach 5 Jahren ohne Auffrischung gilt die Befähigung als nicht mehr nachgewiesen.
Wer diese Punkte sauber adressiert, erfüllt nicht nur die formale Pflicht, sondern reduziert im Schadensfall das Haftungsrisiko der Geschäftsführung erheblich.
Wie verzahnt sich die Brandschutzhelfer-Pflicht mit Gefährdungsbeurteilung und Räumung?
Die Brandschutzhelfer-Quote ist kein isolierter Wert, sondern Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. In der Beurteilung ist zu dokumentieren:
- Brandlast und Zündquellen je Bereich
- Anzahl gleichzeitig anwesender Personen
- Anteil ortsunkundiger oder mobilitätseingeschränkter Personen
- Reaktionszeit der zuständigen Feuerwehr
Daraus leiten Sie die angepasste Helferquote sowie Schulungsinhalte und Wiederholungsintervall ab. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ersetzt nicht die jährliche Räumungsübung nach ASR A2.3 — beide ergänzen sich. Räumungsübungen dienen dem realen Test der Organisation; die Brandschutzhelfer sind in dieser Übung die handelnden Akteure.
Sinnvoll ist eine integrierte Planung: Gefährdungsbeurteilung, Brandschutzordnung Teil A/B/C, Bestellungen, Schulungen und Räumungsübung als zusammenhängendes Dokumentenset. So wird die Brandschutzorganisation auditfähig und im Ernstfall belastbar.
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer sind bei 50 Mitarbeitern Pflicht?
Reicht eine Online-Schulung als Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Schulung wiederholt werden?
Ist die schriftliche Bestellung des Brandschutzhelfers Pflicht?
Worin unterscheidet sich der Brandschutzhelfer vom Brandschutzbeauftragten?
Was passiert, wenn keine ausreichenden Brandschutzhelfer bestellt sind?
Quellen
Bettina Müller-Diesing leitet das Unterweisungscenter und verantwortet die fachliche Pflege aller Arbeitsschutz- und DGUV-Inhalte. Mit Hintergrund als Diplom-Ingenieurin und MBA verbindet sie technische Tiefe mit betrieblicher Umsetzbarkeit. Ihre Beiträge fokussieren auf praxis- und rechtssichere Pflichten in Industrie, Handwerk, Pflege, Bildung und öffentlicher Verwaltung.