Sicherheitsdienst-Unterweisungen: Deeskalation, Waffenrecht, Alleinarbeit

Sicherheitsmitarbeiter arbeiten nachts, allein und mit rechtlich heiklen Befugnissen. Das Unterweisungscenter vereint DGUV V23, §34a-Auffrischung und Ihre internen Dienstanweisungen in einer Plattform.

Online-Unterweisungen für Sicherheitsdienst
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Themen für Sicherheitsdienst
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Alleinarbeit im Nachtdienst ohne Notruf-Kette

DGUV Regel 112-139 verlangt für gefährliche Alleinarbeit eine Personen-Notsignal-Anlage oder gleichwertige Maßnahmen. Bei Streifengängen, Pförtnerdienst und Objektschutz ohne Rückfallebene drohen Bußgelder bis 30.000 € und persönliche Haftung der Einsatzleitung.

§34a-Sachkunde läuft unbemerkt aus

Die Unterrichtung nach §34a GewO ist zwar einmalig, aber die jährliche Unterweisung nach DGUV V1 §4 und DGUV V23 §3 ist Pflicht. Fehlt der Nachweis bei einer Behördenprüfung, ruht die Bewachungserlaubnis bis zur Nachholung.

Hohe Fluktuation, jede Einarbeitung kostet

Die Branche hat über 25 % Personalwechsel pro Jahr. Jede Erstunterweisung in Präsenz bindet 4-6 Stunden Einsatzleiter-Zeit pro neüm Mitarbeiter – bei 20 Neüinstellungen sind das schnell 5.000 € versteckte Kosten.

Schichtbetrieb verhindert Präsenz-Schulungen

Wenn die Hälfte der Belegschaft 22-6 Uhr im Einsatz ist, lassen sich Sammeltermine kaum koordinieren. Verschobene Unterweisungen führen zu Lücken in der Dokumentationspflicht nach ArbSchG §12.

So löst UWC das für Ihre Sicherheitsdienst

24/7 verfügbar – auch im Streifenwagen

Ihre Mitarbeiter absolvieren Unterweisungen auf dem Smartphone während der Wartezeit oder zu Schichtbeginn im Objekt. Mobile-optimiert, ohne App-Installation. Fortschritt wird gespeichert, Wiederaufnahme an jedem Gerät möglich.

DGUV V23 plus §34a-Auffrischung in einer Plattform

Wir liefern die kompletten Pflichtunterweisungen für das Bewachungsgewerbe inklusive Deeskalation, Eigensicherung, Notwehr/Notstand (§§32-34 StGB), Datenschutz nach DSGVO und Umgang mit Reizstoffsprühgeräten – rechtssicher aktualisiert.

Behördenfeste Dokumentation auf Knopfdruck

Bei Prüfungen durch Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht erzeugen Sie pro Mitarbeiter ein PDF mit Themen, Datum und Verständnisbestätigung. Reduziert Audit-Zeit von Stunden auf Minuten.

Diese Themen sind für Sie relevant

DGUV V1 – Grundlagen der Prävention (jährliche Pflichtunterweisung)
DGUV V23 – Wach- und Sicherungsdienste
Deeskalation und Konfliktmanagement im Sicherheitsdienst
Jedermannsrechte: Notwehr, Notstand, vorläufige Festnahme (§§32-34, 127 StGB)
Eigensicherung bei Streifengängen und Objektkontrollen
Alleinarbeit und Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
Umgang mit Reizstoffsprühgeräten (RSG) und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt
Waffenrecht für Sicherheitsmitarbeiter (WaffG, soweit anwendbar)
Datenschutz und DSGVO im Sicherheitsdienst (Videoüberwachung, Personendaten)
Brandschutz und Verhalten im Brandfall
Erste Hilfe im Einsatz – Akut-Auffrischung
Bildschirmarbeit in der Leitstelle (DGUV I 215-410)
Heben und Tragen, Zwangshaltungen bei Pforten- und Empfangsdiensten
Verhalten bei Überfall und Geiselnahme
Umgang mit alkoholisierten und aggressiven Personen
Diskriminierungsfreies Verhalten und AGG im Einlasskontrolldienst
Verkehrssicherheit bei Revierfahrten (DGUV V70)
Psychische Belastung im Schicht- und Nachtdienst

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Ersetzt eine Online-Unterweisung die §34a-Unterrichtung bei der IHK?
Nein. Die §34a-Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung ist Zugangsvoraussetzung und bleibt IHK-gebunden. Unsere Plattform deckt die jährlich wiederkehrenden Unterweisungspflichten nach ArbSchG §12 und DGUV V1/V23 ab – also genau das, was nach Einstellung daürhaft nachzuweisen ist.
Wir haben Mitarbeiter mit geringen Deutschkenntnissen. Wie lösen Sie das?
Nach DGUV V1 §4 muss die Unterweisung in einer für den Mitarbeiter verständlichen Sprache erfolgen. Wir bieten zentrale Themen mehrsprachig an und ergänzen Verständnisfragen, die das Verstehen dokumentieren. Bei Bedarf hinterlegen Sie zusätzliche Sprachversionen Ihrer internen Dienstanweisung.
Wie dokumentieren wir Unterweisungen für Subunternehmer und Aushilfen bei Großveranstaltungen?
Sie legen kurzfristige Accounts an, die nach Einsatzende automatisch deaktiviert werden können. Jeder Teilnehmer durchläuft die Pflicht-Themen vor dem ersten Einsatz, der Nachweis bleibt revisionssicher gespeichert – auch wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt. Das deckt die Auftraggeber-Anforderungen nach DGUV V1 §6 ab.
Sind die Inhalte auf Objektschutz, Personenschutz und Veranstaltungsdienst zugeschnitten?
Ja. Sie weisen pro Mitarbeiter ein passendes Themen-Set zu – etwa Eigensicherung und PNA für Revierdienst, Deeskalation und AGG für Einlasskontrolle, Datenschutz und Videoüberwachung für Leitstellen-Personal. Die Grundunterweisungen nach DGUV V23 erhalten alle, die einsatzspezifischen Module nur die jeweiligen Funktionsgruppen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter eine Unterweisung nicht fristgerecht absolviert?
Das System erinnert automatisch per E-Mail vor Ablauf und eskaliert nach definierter Frist an die Einsatzleitung. Sie sehen im Dashboard tagesaktüll, welche Mitarbeiter überfällig sind, und können den Einsatz aussetzen, bis die Unterweisung nachgeholt ist – wichtig zur Vermeidung persönlicher Haftung nach OWiG §130.

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