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Sicherheitsdienst-Unterweisungen: Deeskalation, Waffenrecht, Alleinarbeit

Sicherheitsmitarbeiter arbeiten nachts, allein und mit rechtlich heiklen Befugnissen. Das Unterweisungscenter vereint DGUV V23, §34a-Auffrischung und Ihre internen Dienstanweisungen in einer Plattform.

Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Sicherheitsdienst

Sicherheitsdienst in Zahlen

  • —+

    Themen für Sicherheitsdienst

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Alleinarbeit im Nachtdienst ohne Notruf-Kette

    DGUV Regel 112-139 verlangt für gefährliche Alleinarbeit eine Personen-Notsignal-Anlage oder gleichwertige Maßnahmen. Bei Streifengängen, Pförtnerdienst und Objektschutz ohne Rückfallebene drohen Bußgelder bis 30.000 € und persönliche Haftung der Einsatzleitung.

  • §34a-Sachkunde läuft unbemerkt aus

    Die Unterrichtung nach §34a GewO ist zwar einmalig, aber die jährliche Unterweisung nach DGUV V1 §4 und DGUV V23 §3 ist Pflicht. Fehlt der Nachweis bei einer Behördenprüfung, ruht die Bewachungserlaubnis bis zur Nachholung.

  • Hohe Fluktuation, jede Einarbeitung kostet

    Die Branche hat über 25 % Personalwechsel pro Jahr. Jede Erstunterweisung in Präsenz bindet 4-6 Stunden Einsatzleiter-Zeit pro neüm Mitarbeiter – bei 20 Neüinstellungen sind das schnell 5.000 € versteckte Kosten.

  • Schichtbetrieb verhindert Präsenz-Schulungen

    Wenn die Hälfte der Belegschaft 22-6 Uhr im Einsatz ist, lassen sich Sammeltermine kaum koordinieren. Verschobene Unterweisungen führen zu Lücken in der Dokumentationspflicht nach ArbSchG §12.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Sicherheitsdienst

  • 24/7 verfügbar – auch im Streifenwagen

    Ihre Mitarbeiter absolvieren Unterweisungen auf dem Smartphone während der Wartezeit oder zu Schichtbeginn im Objekt. Mobile-optimiert, ohne App-Installation. Fortschritt wird gespeichert, Wiederaufnahme an jedem Gerät möglich.

  • DGUV V23 plus §34a-Auffrischung in einer Plattform

    Wir liefern die kompletten Pflichtunterweisungen für das Bewachungsgewerbe inklusive Deeskalation, Eigensicherung, Notwehr/Notstand (§§32-34 StGB), Datenschutz nach DSGVO und Umgang mit Reizstoffsprühgeräten – rechtssicher aktualisiert.

  • Behördenfeste Dokumentation auf Knopfdruck

    Bei Prüfungen durch Ordnungsamt, Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht erzeugen Sie pro Mitarbeiter ein PDF mit Themen, Datum und Verständnisbestätigung. Reduziert Audit-Zeit von Stunden auf Minuten.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • DGUV V1 – Grundlagen der Prävention (jährliche Pflichtunterweisung)
  • DGUV V23 – Wach- und Sicherungsdienste
  • Deeskalation und Konfliktmanagement im Sicherheitsdienst
  • Jedermannsrechte: Notwehr, Notstand, vorläufige Festnahme (§§32-34, 127 StGB)
  • Eigensicherung bei Streifengängen und Objektkontrollen
  • Alleinarbeit und Personen-Notsignal-Anlagen (PNA)
  • Umgang mit Reizstoffsprühgeräten (RSG) und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt
  • Waffenrecht für Sicherheitsmitarbeiter (WaffG, soweit anwendbar)
  • Datenschutz und DSGVO im Sicherheitsdienst (Videoüberwachung, Personendaten)
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall
  • Erste Hilfe im Einsatz – Akut-Auffrischung
  • Bildschirmarbeit in der Leitstelle (DGUV I 215-410)
  • Heben und Tragen, Zwangshaltungen bei Pforten- und Empfangsdiensten
  • Verhalten bei Überfall und Geiselnahme
  • Umgang mit alkoholisierten und aggressiven Personen
  • Diskriminierungsfreies Verhalten und AGG im Einlasskontrolldienst
  • Verkehrssicherheit bei Revierfahrten (DGUV V70)
  • Psychische Belastung im Schicht- und Nachtdienst

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ersetzt eine Online-Unterweisung die §34a-Unterrichtung bei der IHK?

Nein. Die §34a-Unterrichtung bzw. Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung ist Zugangsvoraussetzung und bleibt IHK-gebunden. Unsere Plattform deckt die jährlich wiederkehrenden Unterweisungspflichten nach ArbSchG §12 und DGUV V1/V23 ab – also genau das, was nach Einstellung daürhaft nachzuweisen ist.

Wir haben Mitarbeiter mit geringen Deutschkenntnissen. Wie lösen Sie das?

Nach DGUV V1 §4 muss die Unterweisung in einer für den Mitarbeiter verständlichen Sprache erfolgen. Wir bieten zentrale Themen mehrsprachig an und ergänzen Verständnisfragen, die das Verstehen dokumentieren. Bei Bedarf hinterlegen Sie zusätzliche Sprachversionen Ihrer internen Dienstanweisung.

Wie dokumentieren wir Unterweisungen für Subunternehmer und Aushilfen bei Großveranstaltungen?

Sie legen kurzfristige Accounts an, die nach Einsatzende automatisch deaktiviert werden können. Jeder Teilnehmer durchläuft die Pflicht-Themen vor dem ersten Einsatz, der Nachweis bleibt revisionssicher gespeichert – auch wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt. Das deckt die Auftraggeber-Anforderungen nach DGUV V1 §6 ab.

Sind die Inhalte auf Objektschutz, Personenschutz und Veranstaltungsdienst zugeschnitten?

Ja. Sie weisen pro Mitarbeiter ein passendes Themen-Set zu – etwa Eigensicherung und PNA für Revierdienst, Deeskalation und AGG für Einlasskontrolle, Datenschutz und Videoüberwachung für Leitstellen-Personal. Die Grundunterweisungen nach DGUV V23 erhalten alle, die einsatzspezifischen Module nur die jeweiligen Funktionsgruppen.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter eine Unterweisung nicht fristgerecht absolviert?

Das System erinnert automatisch per E-Mail vor Ablauf und eskaliert nach definierter Frist an die Einsatzleitung. Sie sehen im Dashboard tagesaktüll, welche Mitarbeiter überfällig sind, und können den Einsatz aussetzen, bis die Unterweisung nachgeholt ist – wichtig zur Vermeidung persönlicher Haftung nach OWiG §130.

Schichtdienst-tauglich, §34a-konform, behördenfest dokumentiert – sprechen wir über Ihren Sicherheitsdienst.

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