Drogerie-Unterweisungen: Kosmetikberatung bis Lagerlogistik

Drogerien kombinieren Verkauf, Kosmetikberatung und gesetzliche Anforderungen an Produktsicherheit. Das Unterweisungscenter liefert alle Pflichtthemen digital, inkl. Kosmetikverordnung und Gefahrstoff-Modul.

Online-Unterweisungen für Drogerie
—+
Themen für Drogerie
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Gefahrstoffe im Verkaufsregal und Lager

Reiniger, Lösungsmittel, Haarfärbemittel und Nagellackentferner fallen unter GefStoffV und TRGS 510. Ohne dokumentierte Unterweisung drohen Bußgelder bis 25.000 € je Verstoß.

Kosmetikverordnung und Produkthaftung

Bei offener Kosmetikberatung und Probierständen greifen VO (EG) Nr. 1223/2009 sowie Hygienepflichten. Falsche Anwendungshinweise können Schmerzensgeldforderungen auslösen.

Hohe Fluktuation und Aushilfen

Saisonkräfte zu Weihnachten und Aushilfen in der Filiale müssen vor Tätigkeitsbeginn unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, DGUV V1 § 4). Papierlisten gehen im Tagesgeschäft regelmäßig verloren.

Haftung der Filialleitung bei Unfällen

Stürze von Leitern, Schnittverletzungen beim Auspacken oder Rückenleiden durch Lagertätigkeit führen zu BG-Regressforderungen, wenn die jährliche Unterweisung fehlt.

So löst UWC das für Ihre Drogerie

Digitale Unterweisung für alle Filialen

Alle Mitarbeitenden erhalten ihren Zugang per E-Mail und absolvieren die Unterweisung am Smartphone, Tablet oder PC. Die Filialleitung sieht in Echtzeit, wer fertig ist und wer nicht.

Audit-sichere Dokumentation

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis revisionssicher archiviert. Bei BG-Prüfung oder Gewerbeaufsicht liegt der Nachweis in 30 Sekunden auf dem Tisch.

Branchen-Modul Kosmetik und Gefahrstoff

Spezielle Module zur Kosmetikverordnung, zum Umgang mit Aerosolen und H2O2-Produkten sowie zur GHS-Kennzeichnung im Drogerieregal. Inhalte werden bei Gesetzesänderung automatisch aktualisiert.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG
Brandschutz und Verhalten im Brandfall (DGUV I 205-001)
Erste Hilfe im Verkaufsbetrieb
Gefahrstoffe und GHS-Kennzeichnung (GefStoffV, TRGS 510)
Umgang mit Haarfärbemitteln und Oxidationsmitteln
Hygiene bei Kosmetikproben und Probierständen
Kosmetikverordnung VO (EG) Nr. 1223/2009 – Grundlagen
Ladungssicherung und Lagerlogistik im Drogeriemarkt
Heben und Tragen, Rückenschule (LasthandhabV)
Leitern und Tritte im Verkaufsraum (DGUV I 208-016)
Umgang mit Reinigungsmitteln und Desinfektion
Datenschutz und Kassensystem (DSGVO, Art. 32)
Verhalten bei Ladendiebstahl und Überfall
Bildschirmarbeit an Kasse und Backoffice (DGUV I 215-410)
Elektrische Betriebsmittel und Prüfpflicht (DGUV V3)
Mutterschutz im Verkauf (MuSchG, beruflicher Umgang mit Gefahrstoffen)
Jugendarbeitsschutz bei Auszubildenden (JArbSchG)

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind in einer Drogerie gesetzlich Pflicht?
Jährlich verpflichtend sind die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung (§ 12 ArbSchG, DGUV V1 § 4), Brandschutz, Erste Hilfe sowie tätigkeitsbezogene Themen wie Gefahrstoffe, Hygiene und Heben/Tragen. Für Auszubildende kommt zusätzlich die halbjährliche Unterweisung nach JArbSchG hinzu. Bei Tätigkeiten mit Haarfärbemitteln oder Aerosolen ist eine Gefahrstoff-Unterweisung nach GefStoffV § 14 Pflicht.
Reicht eine zentrale Unterweisung für alle Filialen oder muss jede Filiale separat?
Inhaltlich darf die Unterweisung zentral erstellt werden, der Nachweis muss aber je Mitarbeitendem und Tätigkeit erfolgen. Über UWC erhält jede Filialleitung einen eigenen Bereich und sieht nur die eigenen Mitarbeitenden – die Dokumentation ist trotzdem zentral revisionssicher abgelegt.
Müssen 450-Euro-Kräfte und Aushilfen auch unterwiesen werden?
Ja. § 12 ArbSchG unterscheidet nicht nach Beschäftigungsumfang. Auch Mini-Jobber, Aushilfen und Saisonkräfte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden, und zwar nachweisbar. Fehlt der Nachweis, haftet bei einem Unfall die Filial- oder Geschäftsleitung persönlich.
Wie gehen wir mit Kosmetikproben und Hygiene-Anforderungen um?
Probierstände und offene Kosmetik unterliegen der VO (EG) Nr. 1223/2009 sowie den Hygieneempfehlungen des BVL. Mitarbeitende müssen im Umgang mit Applikatoren, Reinigung der Tester und im Umgang mit Kundenallergien geschult sein. UWC liefert dazu ein eigenes Modul Kosmetik-Hygiene mit Lernerfolgskontrolle.
Was passiert bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft (BGHW)?
Die BGHW prüft stichprobenartig die Dokumentation der jährlichen Unterweisungen. Über UWC erzeugen Sie auf Knopfdruck ein PDF mit allen Mitarbeitenden, Themen, Datum und Testergebnis – das wird von der BGHW als vollwertiger Nachweis nach DGUV V1 § 4 anerkannt. Bußgelder bei fehlender Dokumentation liegen bei bis zu 30.000 € je Fall (§ 25 ArbSchG).

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