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Gebäudereinigung-Unterweisungen: mobil, mehrsprachig, rechtssicher

Ihre Reinigungskräfte sind selten im Büro und oft aus verschiedenen Herkunftsländern. Das Unterweisungscenter bringt alle Pflichtunterweisungen zu den Beschäftigten - per Smartphone, auch in Einfacher Sprache.

Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Reinigungsfirma / Gebäudereinigung

Reinigungsfirma / Gebäudereinigung in Zahlen

  • —+

    Themen für Reinigungsfirma / Gebäudereinigung

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Verteilte Objekte, kaum Präsenzzeiten

    Reinigungskräfte arbeiten früh morgens oder abends in wechselnden Objekten. Klassische Präsenzunterweisungen nach DGUV Vorschrift 1 §4 scheitern an Schichtmodellen und Standortwechseln.

  • Sprachbarriere bei Gefahrstoffen

    Über 80 % der Beschäftigten in der Gebäudereinigung haben Migrationshintergrund. Unterweisungen zu Gefahrstoffen nach TRGS 555 müssen nachweislich verstanden werden – sonst greift die Haftung des Unternehmers.

  • Hautbelastung und Allergien

    Feuchtarbeit über 2 Stunden täglich gilt nach TRGS 401 als Gefährdung. Hauterkrankungen sind in der Branche BK-Nr. 5101 – die häufigste anerkannte Berufskrankheit mit Kosten von bis zu 30.000 € pro Fall.

  • Hohe Fluktuation, ständig Neüinweisungen

    Bei Fluktuationsraten von 25–40 % jährlich entstehen pro Mitarbeiter Unterweisungskosten von 80–150 €. Vor-Ort-Schulungen durch Objektleiter sind teür und selten dokumentiert.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Reinigungsfirma / Gebäudereinigung

  • Smartphone-Unterweisung am Einsatzort

    Ihre Reinigungskräfte absolvieren die Unterweisung per QR-Code direkt im Objekt – ohne App-Installation. Funktioniert auf jedem Smartphone, auch ohne Firmen-E-Mail-Adresse.

  • Mehrsprachig und in Einfacher Sprache

    Inhalte verfügbar in Deutsch, Türkisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch und Arabisch sowie in Einfacher Sprache (Sprachniveau A2). Damit erfüllen Sie die Verständlichkeitspflicht nach §12 ArbSchG nachweisbar.

  • Audit-sicherer Nachweis pro Objekt

    Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Verständnisfrage dokumentiert. Bei BG-Prüfung oder Auftraggeber-Audit (z. B. nach DIN 77400) liefern Sie den Nachweis pro Mitarbeiter und Objekt in unter 30 Sekunden.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung nach §12 ArbSchG
  • Gefahrstoffe und Reinigungsmittel nach TRGS 555
  • Hautschutz und Feuchtarbeit nach TRGS 401
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Handschuhe und Schutzbrille
  • Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
  • Arbeiten in Höhen ab 2 Meter (Fensterreinigung)
  • Rutsch- und Sturzgefahren auf nassen Böden
  • Heben und Tragen, ergonomisches Arbeiten
  • Elektrische Geräte (Staubsauger, Scheürsaugmaschinen)
  • Verhalten im Brandfall und Fluchtwege im Kundenobjekt
  • Erste Hilfe und Meldung von Arbeitsunfällen
  • Hygiene und Infektionsschutz (Sanitärreinigung)
  • Datenschutz beim Zutritt zu Kundenobjekten (DSGVO)
  • Umgang mit Fundsachen und Schlüsseln
  • Verkehrssicherheit bei Fahrten zwischen Objekten
  • Mutterschutz bei Reinigungstätigkeiten

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie weise ich die Unterweisung nach, wenn meine Reinigungskräfte kein Deutsch lesen können?

Unsere Inhalte stehen in sechs Sprachen sowie in Einfacher Sprache zur Verfügung. Jede Unterweisung enthält Verständnisfragen, deren Beantwortung dokumentiert wird – das erfüllt die Verständlichkeitspflicht nach §12 Abs. 1 Satz 3 ArbSchG. Bei einer BG-Prüfung können Sie die Sprache pro Mitarbeiter belegen.

Welche Unterweisungen sind in der Gebäudereinigung gesetzlich Pflicht?

Mindestens jährlich nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4: allgemeiner Arbeitsschutz, Gefahrstoffe (TRGS 555), Hautschutz bei Feuchtarbeit (TRGS 401) sowie tätigkeitsbezogene Themen wie Leitern, PSA und Brandschutz. Bei besonderen Gefährdungen (z. B. Höhenarbeit) ist eine zusätzliche Unterweisung vor Arbeitsaufnahme erforderlich.

Was kostet die Lösung bei 50 Reinigungskräften mit hoher Fluktuation?

Die Lizenz kostet 59,- € pro Mitarbeiter und Jahr, unabhängig davon wie viele Themen absolviert werden. Bei Austritt eines Mitarbeiters kann die Lizenz auf einen Nachfolger übertragen werden – Sie zahlen also nicht doppelt bei Fluktuation. Für 50 Mitarbeiter ergibt das 2.950 € jährlich gegenüber ca. 6.000–8.000 € bei Vor-Ort-Schulungen.

Erfüllt die Online-Unterweisung die Anforderungen der BG BAU?

Ja. Die BG BAU akzeptiert elektronische Unterweisungen nach DGUV Information 211-005, sofern Inhalt, Verständnis und Teilnahme dokumentiert sind und ein persönlicher Bezug hergestellt wird. Unsere Plattform erfüllt diese drei Kriterien vollständig, inklusive Signatur und Verständnisfragen.

Wie funktioniert die Unterweisung ohne Firmen-E-Mail-Adresse für die Mitarbeiter?

Sie laden Ihre Mitarbeiter per SMS, WhatsApp-Link oder QR-Code im Objekt ein. Die Anmeldung erfolgt über Name und Geburtsdatum oder eine private Mobilnummer – keine E-Mail erforderlich. Das ist speziell für Branchen mit gewerblichen Mitarbeitern ohne IT-Ausstattung entwickelt.

Bringen Sie die Pflichtunterweisung dorthin, wo Ihre Reinigungskräfte arbeiten – aufs Smartphone im Objekt.

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