Online-Unterweisungen für Pneumatik-Betriebe

Druckluftsysteme gelten oft als harmlos - zu Unrecht. Platzende Schläuche, druckvolle Abluft und Schall beim Ausblasen fordern klare Regeln. Wir liefern die Unterweisungen digital und praxisnah.

Online-Unterweisungen für Pneumatik
50+
Themen für Pneumatik
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Schlauchpeitschen bei Kupplungsversagen

Ein gelöster 10-bar-Schlauch erreicht bis zu 200 km/h und führt regelmäßig zu Augen- und Gesichtsverletzungen. DGUV Regel 113-020 fordert dokumentierte Unterweisung zu Schlauchsicherung und Kupplungstypen.

Ausblaspistolen über 85 dB(A)

Handelsübliche Blaspistolen erreichen 95–110 dB(A) am Ohr des Beschäftigten. Damit greift LärmVibrationsArbSchV §8 mit Pflicht zu Gehörschutz und jährlicher G20-Vorsorge.

Restenergie in Druckspeichern

Auch bei abgeschalteter Anlage stehen Zylinder und Receiver unter Druck. Ohne LOTO-Verfahren nach DGUV Information 209-093 drohen unkontrollierte Bewegungen bei Wartungsarbeiten.

Bußgelder bei fehlender Prüfung

Druckluftbehälter über 1 bar·l sind nach BetrSichV §15 prüfpflichtig. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 30.000 € sowie persönliche Haftung des Unternehmers nach §9 OWiG.

So löst UWC das für Ihre Pneumatik

Pneumatik-Module rechtssicher digital

Wir liefern fertige Unterweisungen zu pneumatischen Anlagen, austretenden Medien und Druckbehältern – passgenau zu DGUV Vorschrift 1 §4 und BetrSichV. Die Mitarbeiter lernen am eigenen Arbeitsplatz, der Nachweis wird automatisch archiviert.

Audit-fester Nachweis für BG-Prüfer

Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Verständnisfragen dokumentiert. Bei einer BG-Revision oder einem Unfall haben Sie den Nachweis nach §4 DGUV Vorschrift 1 innerhalb von Sekunden parat – inklusive Inhaltsverlauf des jeweiligen Themas.

Kombiniert mit PSA und Lärm

Pneumatik kommt selten allein: Wir bündeln Module zu Gehörschutz, Augenschutz und Gase/Druckflaschen in einem Jahresplan. Damit erfüllen Sie ArbSchG §12 für alle druckluft-relevanten Gefährdungen in einem Durchlauf.

Diese Themen sind für Sie relevant

Pneumatische Anlagen – Aufbau und Restrisiken
Mechanische Gefährdung durch unter Druck stehende Medien
Gase und Druckflaschen – Lagerung und Transport
Gehörschutz bei Ausblas- und Entlüftungsvorgängen
Lärm- und Vibrationsschutz nach LärmVibrationsArbSchV
Augenschutz bei Schlauchpeitschen und Spänen
Gefährdungsbeurteilung für Druckluftarbeitsplätze
Erstunterweisung neür Mitarbeiter an Pneumatik-Anlagen
Brandschutz in Werkstätten mit Ölnebel
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Erste Hilfe bei Qütsch- und Augenverletzungen
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldewege
Sicheres Wechseln von Schlauchkupplungen
Wartung und Prüfung von Druckluftbehältern (BetrSichV)
LOTO – Trennen vom Energieträger vor Wartung
Umgang mit Ölabscheidern und Kondensat

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Müssen Pneumatik-Anlagen wirklich jährlich unterwiesen werden?
Ja. Nach §4 DGUV Vorschrift 1 ist mindestens einmal jährlich zu unterweisen, bei Pneumatik-Arbeitsplätzen wegen der mechanischen Gefährdung durch austretende Medien zwingend. Die Unterweisung muss arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein – allgemeine Hinweise reichen nicht.
Reicht eine einmalige Einweisung an der Ausblaspistole?
Nein. Ausblaspistolen erzeugen regelmäßig Schalldruckpegel über 85 dB(A), damit greift die LärmVibrationsArbSchV mit jährlicher Unterweisung und arbeitsmedizinischer Vorsorge G20. Zusätzlich ist der Druck am Auslass auf maximal 3,5 bar zu begrenzen (DGUV Information 209-077).
Welche Druckluftbehälter sind prüfpflichtig?
Nach BetrSichV §15 in Verbindung mit Anhang 2 sind Behälter ab einem Druckinhaltsprodukt von 1 bar·l prüfpflichtig, ab 200 bar·l durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Prüffristen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, üblich sind 5 Jahre innere und 10 Jahre Festigkeitsprüfung.
Können wir die Unterweisung auch für Leiharbeiter und Monteure nutzen?
Ja. Nach AÜG §11 ist der Entleiher für die Unterweisung verantwortlich – die digitale Lösung deckt diesen Pflichtenkreis ab. Jeder Leiharbeiter erhält einen eigenen Zugang, der Nachweis bleibt im System und kann jederzeit an die Verleihfirma exportiert werden.
Was passiert bei einem Unfall, wenn der Nachweis fehlt?
Die Berufsgenossenschaft kann nach §110 SGB VII Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt – fehlende Unterweisung gilt als solche. Zusätzlich droht ein Bußgeld nach §25 ArbSchG bis 30.000 € und im Wiederholungsfall strafrechtliche Verfolgung nach §9 OWiG gegen die Geschäftsführung.

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