Branche · Metall & Maschinenbau

Online-Unterweisungen für Pneumatik-Betriebe

Druckluftsysteme gelten oft als harmlos - zu Unrecht. Platzende Schläuche, druckvolle Abluft und Schall beim Ausblasen fordern klare Regeln. Wir liefern die Unterweisungen digital und praxisnah.

50 passende Themen Industrie & Produktion

Online-Unterweisungen für Pneumatik

Pneumatik in Zahlen

  • 50+

    Themen für Pneumatik

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Schlauchpeitschen bei Kupplungsversagen

    Ein gelöster 10-bar-Schlauch erreicht bis zu 200 km/h und führt regelmäßig zu Augen- und Gesichtsverletzungen. DGUV Regel 113-020 fordert dokumentierte Unterweisung zu Schlauchsicherung und Kupplungstypen.

  • Ausblaspistolen über 85 dB(A)

    Handelsübliche Blaspistolen erreichen 95–110 dB(A) am Ohr des Beschäftigten. Damit greift LärmVibrationsArbSchV §8 mit Pflicht zu Gehörschutz und jährlicher G20-Vorsorge.

  • Restenergie in Druckspeichern

    Auch bei abgeschalteter Anlage stehen Zylinder und Receiver unter Druck. Ohne LOTO-Verfahren nach DGUV Information 209-093 drohen unkontrollierte Bewegungen bei Wartungsarbeiten.

  • Bußgelder bei fehlender Prüfung

    Druckluftbehälter über 1 bar·l sind nach BetrSichV §15 prüfpflichtig. Bei Verstoß drohen Bußgelder bis 30.000 € sowie persönliche Haftung des Unternehmers nach §9 OWiG.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Pneumatik

  • Pneumatik-Module rechtssicher digital

    Wir liefern fertige Unterweisungen zu pneumatischen Anlagen, austretenden Medien und Druckbehältern – passgenau zu DGUV Vorschrift 1 §4 und BetrSichV. Die Mitarbeiter lernen am eigenen Arbeitsplatz, der Nachweis wird automatisch archiviert.

  • Audit-fester Nachweis für BG-Prüfer

    Jede Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Verständnisfragen dokumentiert. Bei einer BG-Revision oder einem Unfall haben Sie den Nachweis nach §4 DGUV Vorschrift 1 innerhalb von Sekunden parat – inklusive Inhaltsverlauf des jeweiligen Themas.

  • Kombiniert mit PSA und Lärm

    Pneumatik kommt selten allein: Wir bündeln Module zu Gehörschutz, Augenschutz und Gase/Druckflaschen in einem Jahresplan. Damit erfüllen Sie ArbSchG §12 für alle druckluft-relevanten Gefährdungen in einem Durchlauf.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Pneumatische Anlagen – Aufbau und Restrisiken
  • Mechanische Gefährdung durch unter Druck stehende Medien
  • Gase und Druckflaschen – Lagerung und Transport
  • Gehörschutz bei Ausblas- und Entlüftungsvorgängen
  • Lärm- und Vibrationsschutz nach LärmVibrationsArbSchV
  • Augenschutz bei Schlauchpeitschen und Spänen
  • Gefährdungsbeurteilung für Druckluftarbeitsplätze
  • Erstunterweisung neür Mitarbeiter an Pneumatik-Anlagen
  • Brandschutz in Werkstätten mit Ölnebel
  • Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
  • Erste Hilfe bei Qütsch- und Augenverletzungen
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – Meldewege
  • Sicheres Wechseln von Schlauchkupplungen
  • Wartung und Prüfung von Druckluftbehältern (BetrSichV)
  • LOTO – Trennen vom Energieträger vor Wartung
  • Umgang mit Ölabscheidern und Kondensat

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen Pneumatik-Anlagen wirklich jährlich unterwiesen werden?

Ja. Nach §4 DGUV Vorschrift 1 ist mindestens einmal jährlich zu unterweisen, bei Pneumatik-Arbeitsplätzen wegen der mechanischen Gefährdung durch austretende Medien zwingend. Die Unterweisung muss arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen sein – allgemeine Hinweise reichen nicht.

Reicht eine einmalige Einweisung an der Ausblaspistole?

Nein. Ausblaspistolen erzeugen regelmäßig Schalldruckpegel über 85 dB(A), damit greift die LärmVibrationsArbSchV mit jährlicher Unterweisung und arbeitsmedizinischer Vorsorge G20. Zusätzlich ist der Druck am Auslass auf maximal 3,5 bar zu begrenzen (DGUV Information 209-077).

Welche Druckluftbehälter sind prüfpflichtig?

Nach BetrSichV §15 in Verbindung mit Anhang 2 sind Behälter ab einem Druckinhaltsprodukt von 1 bar·l prüfpflichtig, ab 200 bar·l durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die Prüffristen werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt, üblich sind 5 Jahre innere und 10 Jahre Festigkeitsprüfung.

Können wir die Unterweisung auch für Leiharbeiter und Monteure nutzen?

Ja. Nach AÜG §11 ist der Entleiher für die Unterweisung verantwortlich – die digitale Lösung deckt diesen Pflichtenkreis ab. Jeder Leiharbeiter erhält einen eigenen Zugang, der Nachweis bleibt im System und kann jederzeit an die Verleihfirma exportiert werden.

Was passiert bei einem Unfall, wenn der Nachweis fehlt?

Die Berufsgenossenschaft kann nach §110 SGB VII Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt – fehlende Unterweisung gilt als solche. Zusätzlich droht ein Bußgeld nach §25 ArbSchG bis 30.000 € und im Wiederholungsfall strafrechtliche Verfolgung nach §9 OWiG gegen die Geschäftsführung.

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