Branche · Handel & Dienstleistung

Grosshandel-Unterweisungen: von der Rampe bis zum Büro in einem System

Staplerfahrer, Kommissionierer, Einkäufer, Aussendienst: Im Grosshandel treffen viele Arbeitsbereiche aufeinander. Das Unterweisungscenter macht aus 12 Themen eine digitale Pflichtunterweisung mit einem Klick-Nachweis.

Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Grosshandel

Grosshandel in Zahlen

  • —+

    Themen für Grosshandel

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Staplerverkehr und Fußgänger auf engem Raum

    Laut DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge die häufigste Unfallursache im Lager. Eine Kollision mit Personenschaden kostet im Schnitt 78.000 € (DGUV-Statistik 2024).

  • Wechselnde Schichten erschweren Präsenzunterweisung

    Früh-, Spät- und Nachtschicht plus Außendienst lassen sich kaum gemeinsam schulen. Klassische Präsenztermine erreichen oft unter 70 % der Belegschaft im Jahr.

  • Bußgeld bei fehlendem Nachweis bis 25.000 €

    Nach § 25 ArbSchG drohen bei nicht dokumentierter Unterweisung Bußgelder bis 25.000 €. Die Berufsgenossenschaft kürzt zusätzlich Leistungen im Schadensfall.

  • Hohe Fluktuation bei Saisonkräften und Aushilfen

    Im Großhandel werden zu Spitzenzeiten 20-40 % Aushilfen eingesetzt. Jede Person muss vor Arbeitsaufnahme unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG) – das ist mit Papier kaum leistbar.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Grosshandel

  • Eine Plattform für Rampe, Lager und Büro

    Vom Staplerfahrer über die Kommissioniererin bis zum Einkäufer arbeiten alle im selben System. Rollenbasierte Themenzuweisung sorgt dafür, dass jede Person nur die für sie relevanten Unterweisungen erhält.

  • Klick-Nachweis statt Unterschriftenlisten

    Jede absolvierte Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis revisionssicher dokumentiert. Bei Prüfungen durch BG oder Gewerbeaufsicht liegt der Nachweis in unter 30 Sekunden vor.

  • Neü Mitarbeitende in 24 Stunden einsatzbereit

    Saisonkräfte und neü Kollegen erhalten per E-Mail-Einladung sofortigen Zugang und können die Pflichtunterweisung noch vor dem ersten Arbeitstag absolvieren. Damit erfüllen Sie § 12 ArbSchG ohne Verzögerung im Tagesgeschäft.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG
  • Flurförderzeuge / Gabelstapler (DGUV Vorschrift 68)
  • Hubwagen und handgeführte Förderzeuge
  • Manülle Lastenhandhabung (LasthandhabV)
  • Regalprüfung und Lagereinrichtungen (DGUV Regel 108-007)
  • Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Erste Hilfe im Betrieb (DGUV Vorschrift 1)
  • Brandschutz und Verhalten im Brandfall (ASR A2.2)
  • Gefahrstoffe im Lager (GefStoffV, TRGS 510)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA-BV)
  • Bildschirmarbeitsplatz im Büro und Einkauf (ArbStättV Anhang 6)
  • Verhalten bei Verkehrsunfällen im Außendienst
  • Hygiene und Lebensmittelsicherheit (bei Food-Großhandel)
  • Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz (DSGVO)
  • Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen Staplerfahrer zusätzlich zur Ausbildung jährlich unterwiesen werden?

Ja. Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 ist neben der Staplerausbildung eine jährliche Unterweisung verpflichtend. Diese ergänzt – ersetzt aber nicht – den Staplerschein und muss schriftlich dokumentiert werden.

Wie unterweise ich Saisonkräfte rechtssicher vor Arbeitsbeginn?

§ 12 ArbSchG schreibt die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit vor. Über das Unterweisungscenter erhalten neü Kräfte einen E-Mail-Zugang und können die Pflichtthemen noch vor dem ersten Arbeitstag von zu Hause absolvieren – mit revisionssicherem Nachweis.

Reicht eine digitale Unterweisung als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft?

Ja, sofern Inhalt, Verständnisprüfung und Dokumentation den Anforderungen aus § 4 DGUV Vorschrift 1 entsprechen. Unsere Themen enthalten Wissensfragen mit Mindestpunktzahl und werden mit Zeitstempel protokolliert – das genügt im Prüfungsfall.

Wie oft müssen Unterweisungen im Großhandel wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Bei besonderen Anlässen – neü Arbeitsmittel, Unfall, geänderte Verfahren – ist eine zusätzliche Unterweisung erforderlich. Das System erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.

Was kostet eine Lizenz pro Mitarbeitenden?

Die Standardlizenz liegt bei 59,- € pro Person und Jahr und enthält alle für den Großhandel relevanten Themen. Bei größeren Belegschaften (ab 50 Personen) gelten Staffelpreise – Details im Strategiegespräch.

Rampe, Lager und Büro in einer Pflichtunterweisung – wir zeigen Ihnen wie.

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