Grosshandel-Unterweisungen: von der Rampe bis zum Büro in einem System

Staplerfahrer, Kommissionierer, Einkäufer, Aussendienst: Im Grosshandel treffen viele Arbeitsbereiche aufeinander. Das Unterweisungscenter macht aus 12 Themen eine digitale Pflichtunterweisung mit einem Klick-Nachweis.

Online-Unterweisungen für Grosshandel
—+
Themen für Grosshandel
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Staplerverkehr und Fußgänger auf engem Raum

Laut DGUV Vorschrift 68 sind Flurförderzeuge die häufigste Unfallursache im Lager. Eine Kollision mit Personenschaden kostet im Schnitt 78.000 € (DGUV-Statistik 2024).

Wechselnde Schichten erschweren Präsenzunterweisung

Früh-, Spät- und Nachtschicht plus Außendienst lassen sich kaum gemeinsam schulen. Klassische Präsenztermine erreichen oft unter 70 % der Belegschaft im Jahr.

Bußgeld bei fehlendem Nachweis bis 25.000 €

Nach § 25 ArbSchG drohen bei nicht dokumentierter Unterweisung Bußgelder bis 25.000 €. Die Berufsgenossenschaft kürzt zusätzlich Leistungen im Schadensfall.

Hohe Fluktuation bei Saisonkräften und Aushilfen

Im Großhandel werden zu Spitzenzeiten 20-40 % Aushilfen eingesetzt. Jede Person muss vor Arbeitsaufnahme unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG) – das ist mit Papier kaum leistbar.

So löst UWC das für Ihre Grosshandel

Eine Plattform für Rampe, Lager und Büro

Vom Staplerfahrer über die Kommissioniererin bis zum Einkäufer arbeiten alle im selben System. Rollenbasierte Themenzuweisung sorgt dafür, dass jede Person nur die für sie relevanten Unterweisungen erhält.

Klick-Nachweis statt Unterschriftenlisten

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Zeitstempel, IP und Testergebnis revisionssicher dokumentiert. Bei Prüfungen durch BG oder Gewerbeaufsicht liegt der Nachweis in unter 30 Sekunden vor.

Neü Mitarbeitende in 24 Stunden einsatzbereit

Saisonkräfte und neü Kollegen erhalten per E-Mail-Einladung sofortigen Zugang und können die Pflichtunterweisung noch vor dem ersten Arbeitstag absolvieren. Damit erfüllen Sie § 12 ArbSchG ohne Verzögerung im Tagesgeschäft.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung nach § 12 ArbSchG
Flurförderzeuge / Gabelstapler (DGUV Vorschrift 68)
Hubwagen und handgeführte Förderzeuge
Manülle Lastenhandhabung (LasthandhabV)
Regalprüfung und Lagereinrichtungen (DGUV Regel 108-007)
Ladungssicherung nach VDI 2700
Erste Hilfe im Betrieb (DGUV Vorschrift 1)
Brandschutz und Verhalten im Brandfall (ASR A2.2)
Gefahrstoffe im Lager (GefStoffV, TRGS 510)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA-BV)
Bildschirmarbeitsplatz im Büro und Einkauf (ArbStättV Anhang 6)
Verhalten bei Verkehrsunfällen im Außendienst
Hygiene und Lebensmittelsicherheit (bei Food-Großhandel)
Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz (DSGVO)
Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3)

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Müssen Staplerfahrer zusätzlich zur Ausbildung jährlich unterwiesen werden?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 ist neben der Staplerausbildung eine jährliche Unterweisung verpflichtend. Diese ergänzt – ersetzt aber nicht – den Staplerschein und muss schriftlich dokumentiert werden.
Wie unterweise ich Saisonkräfte rechtssicher vor Arbeitsbeginn?
§ 12 ArbSchG schreibt die Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit vor. Über das Unterweisungscenter erhalten neü Kräfte einen E-Mail-Zugang und können die Pflichtthemen noch vor dem ersten Arbeitstag von zu Hause absolvieren – mit revisionssicherem Nachweis.
Reicht eine digitale Unterweisung als Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft?
Ja, sofern Inhalt, Verständnisprüfung und Dokumentation den Anforderungen aus § 4 DGUV Vorschrift 1 entsprechen. Unsere Themen enthalten Wissensfragen mit Mindestpunktzahl und werden mit Zeitstempel protokolliert – das genügt im Prüfungsfall.
Wie oft müssen Unterweisungen im Großhandel wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich (§ 12 Abs. 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Bei besonderen Anlässen – neü Arbeitsmittel, Unfall, geänderte Verfahren – ist eine zusätzliche Unterweisung erforderlich. Das System erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.
Was kostet eine Lizenz pro Mitarbeitenden?
Die Standardlizenz liegt bei 59,- € pro Person und Jahr und enthält alle für den Großhandel relevanten Themen. Bei größeren Belegschaften (ab 50 Personen) gelten Staffelpreise – Details im Strategiegespräch.

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