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Unterweisungen für den Einzelhandel: rechtssicher, digital, nachweisbar

Schützen Sie Ihr Verkaufspersonal vor Überfall, Ergonomie-Risiken und Unfällen im Lager. Das Unterweisungscenter liefert arbeitsschutzkonforme Schulungen für Kassen-, Lager- und Ladenflächen per Browser.

Dienstleistung & Handel

Online-Unterweisungen für Einzelhandel

Einzelhandel in Zahlen

  • —+

    Themen für Einzelhandel

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Überfallrisiko an Kasse und Tresor

    Der Einzelhandel zählt laut BGHW zu den überfallgefährdeten Branchen. DGUV Vorschrift 26 verlangt jährliche Unterweisung zum Verhalten bei Überfall – ohne Nachweis drohen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.

  • Stürze, Rutschen, Stolpern auf der Verkaufsfläche

    SRS-Unfälle sind im Handel die häufigste Unfallursache (rund 30 % aller meldepflichtigen Unfälle laut BGHW). Nasse Eingangsbereiche, Paletten im Gang und Leitern an Regalen kosten pro Ausfalltag im Schnitt 400–600 € Lohnfortzahlung.

  • Ergonomie an Kasse und im Lager

    Einseitige Belastung am Kassenarbeitsplatz und manülles Heben über 25 kg führen zu MSE-Erkrankungen. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) verpflichtet zur jährlichen Unterweisung – fehlt sie, haftet die Geschäftsleitung persönlich.

  • Hohe Fluktuation, ständig neü Unterweisungen nötig

    Aushilfen, Saisonkräfte und Azubis müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG). Bei Filialketten mit 20 % Fluktuation entstehen pro Jahr und Mitarbeiter rund 2 Stunden Schulungsaufwand, der in Präsenz kaum zu leisten ist.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Einzelhandel

  • Browser-basiertes Unterweisen ohne Filialschließung

    Ihre Mitarbeiter absolvieren die Schulungen am Kassen-PC, Tablet oder privat per Smartphone. Keine Installation, keine Reisekosten, keine Ladenschließung für Schulungstermine.

  • Audit-sicherer Nachweis je Filiale und Mitarbeiter

    Jede Unterweisung wird mit Datum, IP und Testfragen dokumentiert. Bei BGHW-Prüfung oder Aufsichtsbesuch exportieren Sie die Nachweise filialweise per PDF – das fordert § 4 DGUV Vorschrift 1 wörtlich.

  • Inhalte konkret für Handelsbetriebe

    Unsere Module behandeln Kassenüberfall, Bargeldhandling, Warenannahme, Lager-Stapler, Kühlräume und Brandschutz in Verkaufsstätten – nicht generische Bürounterweisungen. Erstellt von Sicherheitsfachkräften mit Handelsbezug.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • Verhalten bei Überfall und Bedrohungslage (DGUV Vorschrift 26)
  • Sicheres Bargeldhandling und Tresoröffnung
  • Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Prävention)
  • Ergonomie am Kassenarbeitsplatz
  • Manülle Lastenhandhabung (LasthandhabV)
  • Sicheres Arbeiten mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
  • Warenannahme und Hubwagen-Bedienung
  • Flurförderzeuge / Stapler im Lager (DGUV Vorschrift 68)
  • Brandschutz in Verkaufsstätten
  • Erste Hilfe im Einzelhandel
  • Umgang mit Reinigungsmitteln und Gefahrstoffen (GefStoffV)
  • Arbeiten in Kühl- und Tiefkühlräumen
  • Hygiene bei Lebensmittelkontakt (IfSG § 43, falls Frische-Sortiment)
  • Datenschutz an der Kasse und Videoüberwachung (DSGVO)
  • Nichtraucherschutz und Jugendarbeitsschutz für Aushilfen
  • Verhalten bei Diebstahl und Ladendiebstahl-Eskalation
  • Elektrische Sicherheit (DGUV Vorschrift 3) für ortsveränderliche Geräte
  • Bildschirmarbeit im Backoffice (ArbStättV Anhang 6)

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Wie oft müssen wir unsere Verkäufer und Lagermitarbeiter unterweisen?

Grundsätzlich mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1), bei Azubis und Aushilfen halbjährlich. Zusätzlich bei jeder neün Tätigkeit, neün Arbeitsmitteln oder nach einem Unfall. Unsere Plattform erinnert automatisch an Fälligkeiten je Filiale und Mitarbeiter.

Reicht eine Online-Unterweisung bei einer Prüfung der BGHW aus?

Ja, sofern Verständnis nachweisbar ist. Die DGUV Information 211-005 erlaubt elektronische Unterweisung ausdrücklich, wenn Lernerfolgskontrolle, Dokumentation und Möglichkeit zur Rückfrage sichergestellt sind. Genau das leistet unser System mit Testfragen und qualifiziertem Nachweis.

Wir betreiben 15 Filialen – können wir Nachweise pro Standort trennen?

Ja. Sie legen Filialen als eigene Bereiche an und sehen je Standort Quote, offene Unterweisungen und Nachweise. Bei einem Aufsichtsbesuch in einer Filiale exportieren Sie den passenden Nachweis in unter einer Minute als PDF.

Was ist mit Saisonkräften, die nur 4 Wochen bei uns arbeiten?

Auch diese müssen vor der ersten Tätigkeit unterwiesen werden (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Mit unserem Modul „Erstunterweisung Handel“ erledigen Aushilfen die Pflichtinhalte in rund 30 Minuten am ersten Arbeitstag – ohne Bindung von Filialleitung oder Sicherheitsfachkraft.

Müssen unsere Stapler- und Hubwagenfahrer zusätzlich praktisch geschult werden?

Ja. Die theoretische Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68 deckt unser Modul ab, die praktische Befähigung und Fahrausweis-Erteilung muss vor Ort durch einen ausgebildeten Ausbilder erfolgen. Wir liefern die dokumentierte Theorie als Grundlage für die anschließende Praxis-Abnahme.

Schützen Sie Verkaufspersonal, Kasse und Lager mit nachweisbaren Unterweisungen ab 59,- €.

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