Unterweisungen für den Einzelhandel: rechtssicher, digital, nachweisbar

Schützen Sie Ihr Verkaufspersonal vor Überfall, Ergonomie-Risiken und Unfällen im Lager. Das Unterweisungscenter liefert arbeitsschutzkonforme Schulungen für Kassen-, Lager- und Ladenflächen per Browser.

Online-Unterweisungen für Einzelhandel
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Themen für Einzelhandel
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Überfallrisiko an Kasse und Tresor

Der Einzelhandel zählt laut BGHW zu den überfallgefährdeten Branchen. DGUV Vorschrift 26 verlangt jährliche Unterweisung zum Verhalten bei Überfall – ohne Nachweis drohen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft.

Stürze, Rutschen, Stolpern auf der Verkaufsfläche

SRS-Unfälle sind im Handel die häufigste Unfallursache (rund 30 % aller meldepflichtigen Unfälle laut BGHW). Nasse Eingangsbereiche, Paletten im Gang und Leitern an Regalen kosten pro Ausfalltag im Schnitt 400–600 € Lohnfortzahlung.

Ergonomie an Kasse und im Lager

Einseitige Belastung am Kassenarbeitsplatz und manülles Heben über 25 kg führen zu MSE-Erkrankungen. Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) verpflichtet zur jährlichen Unterweisung – fehlt sie, haftet die Geschäftsleitung persönlich.

Hohe Fluktuation, ständig neü Unterweisungen nötig

Aushilfen, Saisonkräfte und Azubis müssen vor dem ersten Einsatz unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG). Bei Filialketten mit 20 % Fluktuation entstehen pro Jahr und Mitarbeiter rund 2 Stunden Schulungsaufwand, der in Präsenz kaum zu leisten ist.

So löst UWC das für Ihre Einzelhandel

Browser-basiertes Unterweisen ohne Filialschließung

Ihre Mitarbeiter absolvieren die Schulungen am Kassen-PC, Tablet oder privat per Smartphone. Keine Installation, keine Reisekosten, keine Ladenschließung für Schulungstermine.

Audit-sicherer Nachweis je Filiale und Mitarbeiter

Jede Unterweisung wird mit Datum, IP und Testfragen dokumentiert. Bei BGHW-Prüfung oder Aufsichtsbesuch exportieren Sie die Nachweise filialweise per PDF – das fordert § 4 DGUV Vorschrift 1 wörtlich.

Inhalte konkret für Handelsbetriebe

Unsere Module behandeln Kassenüberfall, Bargeldhandling, Warenannahme, Lager-Stapler, Kühlräume und Brandschutz in Verkaufsstätten – nicht generische Bürounterweisungen. Erstellt von Sicherheitsfachkräften mit Handelsbezug.

Diese Themen sind für Sie relevant

Verhalten bei Überfall und Bedrohungslage (DGUV Vorschrift 26)
Sicheres Bargeldhandling und Tresoröffnung
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS-Prävention)
Ergonomie am Kassenarbeitsplatz
Manülle Lastenhandhabung (LasthandhabV)
Sicheres Arbeiten mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
Warenannahme und Hubwagen-Bedienung
Flurförderzeuge / Stapler im Lager (DGUV Vorschrift 68)
Brandschutz in Verkaufsstätten
Erste Hilfe im Einzelhandel
Umgang mit Reinigungsmitteln und Gefahrstoffen (GefStoffV)
Arbeiten in Kühl- und Tiefkühlräumen
Hygiene bei Lebensmittelkontakt (IfSG § 43, falls Frische-Sortiment)
Datenschutz an der Kasse und Videoüberwachung (DSGVO)
Nichtraucherschutz und Jugendarbeitsschutz für Aushilfen
Verhalten bei Diebstahl und Ladendiebstahl-Eskalation
Elektrische Sicherheit (DGUV Vorschrift 3) für ortsveränderliche Geräte
Bildschirmarbeit im Backoffice (ArbStättV Anhang 6)

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wie oft müssen wir unsere Verkäufer und Lagermitarbeiter unterweisen?
Grundsätzlich mindestens einmal jährlich (§ 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1), bei Azubis und Aushilfen halbjährlich. Zusätzlich bei jeder neün Tätigkeit, neün Arbeitsmitteln oder nach einem Unfall. Unsere Plattform erinnert automatisch an Fälligkeiten je Filiale und Mitarbeiter.
Reicht eine Online-Unterweisung bei einer Prüfung der BGHW aus?
Ja, sofern Verständnis nachweisbar ist. Die DGUV Information 211-005 erlaubt elektronische Unterweisung ausdrücklich, wenn Lernerfolgskontrolle, Dokumentation und Möglichkeit zur Rückfrage sichergestellt sind. Genau das leistet unser System mit Testfragen und qualifiziertem Nachweis.
Wir betreiben 15 Filialen – können wir Nachweise pro Standort trennen?
Ja. Sie legen Filialen als eigene Bereiche an und sehen je Standort Quote, offene Unterweisungen und Nachweise. Bei einem Aufsichtsbesuch in einer Filiale exportieren Sie den passenden Nachweis in unter einer Minute als PDF.
Was ist mit Saisonkräften, die nur 4 Wochen bei uns arbeiten?
Auch diese müssen vor der ersten Tätigkeit unterwiesen werden (§ 12 Abs. 1 ArbSchG). Mit unserem Modul „Erstunterweisung Handel“ erledigen Aushilfen die Pflichtinhalte in rund 30 Minuten am ersten Arbeitstag – ohne Bindung von Filialleitung oder Sicherheitsfachkraft.
Müssen unsere Stapler- und Hubwagenfahrer zusätzlich praktisch geschult werden?
Ja. Die theoretische Unterweisung nach DGUV Vorschrift 68 deckt unser Modul ab, die praktische Befähigung und Fahrausweis-Erteilung muss vor Ort durch einen ausgebildeten Ausbilder erfolgen. Wir liefern die dokumentierte Theorie als Grundlage für die anschließende Praxis-Abnahme.

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