Druckerei-Unterweisungen: Maschinen, Chemie und Lärm sicher managen

Offsetmaschinen, Farbwerke und Schneidemaschinen sind Unfallschwerpunkte. Das Unterweisungscenter liefert BGETEM-konforme Inhalte für Druckerei und Weiterverarbeitung, jährlich aktualisiert.

Online-Unterweisungen für Druckerei
—+
Themen für Druckerei
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Schneidemaschinen als Unfallschwerpunkt

Planschneider und Dreimesserautomaten verursachen schwere Handverletzungen. Die DGUV Information 203-079 fordert jährliche Unterweisung aller Bediener vor Erstbenutzung.

Gefahrstoffe in Farben und Reinigern

Waschmittel mit Flammpunkt unter 55 °C, IPA und Feuchtmittel-Zusätze unterliegen TRGS 510 und TRGS 800. Ohne dokumentierte Unterweisung droht Bußgeld nach §22 GefStoffV.

Lärm an Druckmaschinen über 85 dB(A)

Offset- und Rollenrotationsmaschinen überschreiten regelmäßig den oberen Auslösewert nach LärmVibrationsArbSchV. Gehörschutz-Pflicht und arbeitsmedizinische Vorsorge G20 sind nachzuweisen.

BG ETEM-Audit ohne Nachweise

Bei Revisionen verlangt die BG ETEM lückenlose Unterweisungsdokumentation pro Mitarbeiter. Fehlende Nachweise führen zu Beitragszuschlägen und im Schadensfall zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

So löst UWC das für Ihre Druckerei

Branchenmodule für Druck und Weiterverarbeitung

Fertige Unterweisungen für Offsetdrucker, Schneider, Buchbinder und Versandmitarbeiter. Inhalte berücksichtigen DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.4 sowie die spezifischen BG ETEM-Branchenregeln für die grafische Industrie.

Audit-sichere Dokumentation

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Datum, Themen-ID und Mitarbeitersignatur revisionssicher gespeichert. Auf Knopfdruck erzeugen Sie BG ETEM-konforme Nachweise für Aufsichtsperson oder Berufsgenossenschaft.

Jährliche Aktualisierung durch Fachjuristen

Änderungen an TRGS 510, GefStoffV oder DGUV-Vorschriften werden binnen vier Wochen in die Inhalte eingepflegt. Sie unterweisen immer auf dem aktüllen Rechtsstand, ohne eigene Recherche.

Diese Themen sind für Sie relevant

Allgemeine Arbeitssicherheit nach §12 ArbSchG
Bedienung von Planschneidern und Dreimesserautomaten
Sicheres Arbeiten an Offsetdruckmaschinen
Umgang mit Waschmitteln und Lösungsmitteln (TRGS 510)
Gefahrstoffunterweisung nach §14 GefStoffV
Lärmschutz und Gehörschutz nach LärmVibrationsArbSchV
Hautschutz beim Umgang mit Druckfarben und Feuchtmitteln
Brandschutz und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
Innerbetrieblicher Transport mit Flurförderzeugen
Sicheres Heben und Tragen (Papierstapel, Druckplatten)
Elektrische Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3
Persönliche Schutzausrüstung in der Druckerei
Verhalten im Notfall und Erste Hilfe
Hygiene und Hautschutzplan
Umweltschutz und Abfallentsorgung (Altfarben, Lappen)
Bildschirmarbeit in Vorstufe und Druckvorbereitung

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind in einer Druckerei jährlich verpflichtend?
Nach §12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 §4 ist eine jährliche Unterweisung aller Beschäftigten Pflicht. Für Druckereien kommen branchenspezifische Themen wie Gefahrstoffe (TRGS 555), Lärm und Maschinenbedienung an Schneide- und Druckmaschinen hinzu. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und nachweisbar dokumentiert sein.
Brauchen wir für jeden Drucker eine eigene Maschinenunterweisung?
Ja. Nach §9 BetrSichV ist eine arbeitsmittelbezogene Unterweisung vor Erstbenutzung und danach jährlich erforderlich. Bediener von Planschneidern, Falzmaschinen oder Rollenrotationen müssen die Betriebsanweisung der jeweiligen Maschine kennen und unterschriftlich bestätigen.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem Umgang mit Druckfarben und Waschmitteln?
Druckereien führen nach §6 GefStoffV ein Gefahrstoffverzeichnis und unterweisen die Beschäftigten mindestens jährlich anhand der Betriebsanweisungen nach §14 GefStoffV. Für entzündbare Waschmittel gelten zusätzlich TRGS 510 (Lagerung) und TRGS 800 (Brandschutz). Die Unterweisung muss vor Tätigkeitsbeginn und mündlich erfolgen.
Wie weisen wir gegenüber der BG ETEM nach, dass alle Mitarbeiter unterwiesen sind?
Die BG ETEM verlangt schriftliche Nachweise mit Datum, Inhalt, Daür und Unterschrift. Das Unterweisungscenter erzeugt pro Mitarbeiter ein PDF-Zertifikat und führt ein durchsuchbares Logbuch. Bei Revisionen oder nach Unfällen können Sie die Nachweise direkt aus dem System exportieren.
Sind Online-Unterweisungen in der Druckerei rechtlich zulässig?
Ja. Nach DGUV Information 211-005 sind elektronische Unterweisungen zulässig, sofern Verständniskontrolle und Nachweis gewährleistet sind. Für rein praktische Anteile (z. B. Einrichten eines Planschneiders) bleibt eine ergänzende Vor-Ort-Einweisung erforderlich, die Theorie deckt das Unterweisungscenter vollständig ab.

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