Branche · Bau & Handwerk

Online-Unterweisungen für Maler- und Lackiererbetriebe

Ob Innenraum, Fassade oder Industrielackierung - Ihre Gesellen arbeiten mit lösemittelhaltigen Lacken, Dispersionen und Isocyanaten. Wir liefern Pflichtunterweisungen zu Gefahrstoffen, Absturz und PSA digital und BG BAU-konform.

50 passende Themen Handwerk & Bau

Online-Unterweisungen für Maler und Lackierer

Maler und Lackierer in Zahlen

  • 50+

    Themen für Maler und Lackierer

  • Über 1 Mio.

    durchgeführte Unterweisungen

  • ≤ 10 Min

    pro Modul

  • ArbSchG & DGUV V1

    rechtssicher

Herausforderungen

Diese Herausforderungen kennen Sie

  • Isocyanate und Lösemittel als Daürexposition

    2K-Lacke mit HDI/IPDI sowie lösemittelhaltige Beschichtungen erfordern Unterweisungen nach TRGS 430 und TRGS 900. Fehlende Nachweise führen bei BG BAU-Prüfungen zu Beanstandungen und im Schadensfall zum Regress.

  • Absturz von Gerüst und Hubarbeitsbühne

    Fassadenarbeiten ab 2 m Höhe sind nach DGUV Vorschrift 38 absturzgefährdet. Ein Sturz aus 3 m kostet im Schnitt 28.000 € BG-Kosten und sechs Monate Ausfall.

  • Schleifstaub und Quarzfeinstaub

    Trockenschleifen alter Beschichtungen setzt A-Staub und teils Quarz frei (TRGS 559). Ohne dokumentierte Unterweisung drohen Bußgelder bis 25.000 € nach GefStoffV.

  • Jahresunterweisung für jeden Gesellen und Lehrling

    ArbSchG § 12 verpflichtet zu jährlicher Unterweisung jedes Mitarbeiters, inklusive Saisonkräfte und Auszubildende. Manülle Listen auf der Baustelle gehen verloren und sind bei BG-Audits nicht prüffähig.

Lösung

So löst UWC das für Ihre Maler und Lackierer

  • Unterweisung direkt von der Baustelle

    Ihre Gesellen absolvieren die Unterweisung per Smartphone oder Tablet vor Arbeitsbeginn. Inhalte sind speziell für Maler- und Lackiererbetriebe zugeschnitten: Isocyanate, Dispersionen, Schleifstaub, Absturz.

  • BG BAU-konforme Dokumentation

    Jede abgeschlossene Unterweisung erzeugt automatisch einen rechtssicheren Nachweis nach DGUV Information 211-005. Bei BG BAU-Begehungen oder Auftraggeber-Audits liefern Sie die Belege per Klick.

  • TRGS- und DGUV-Inhalte aus einer Hand

    Über 300 Themen, davon mehr als 40 für Beschichtungsarbeiten relevant: DGUV 109-607, TRGS 430, TRGS 559, Absturzsicherung. Aktualisierung bei Rechtsänderung im Festpreis enthalten.

Themen

Diese Themen sind für Sie relevant

  • DGUV 109-607 Lackieren und Beschichten
  • DGUV 109-607 Oberflächenbehandlung
  • DGUV 109-607 Schleifen und Schleifstaub
  • Gefahrstoffe nach GefStoffV und TRGS 430
  • Isocyanate und 2K-Systeme
  • Lösemittel und TRGS 900 Grenzwerte
  • Atemschutz Halb- und Vollmaske
  • Augenschutz beim Spritzlackieren
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Hautschutzplan nach TRGS 401
  • Fahrgerüste nach DIN EN 1004
  • DGUV 208-019 Fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • Absturzsicherung und PSAgA
  • Leitern und Tritte (DGUV 208-016)
  • Brandschutz auf der Baustelle
  • Baustellensicherheit und Verkehrssicherung
  • Erstunterweisung neür Mitarbeiter
  • Umgang mit Ex-geschützten Spritzkabinen

So starten Sie

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

  1. Strategiegespräch

    20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

  2. Mitarbeitende freischalten

    Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

  3. Dokumentation prüfbereit

    Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Erfüllen Ihre Online-Unterweisungen die Anforderungen der BG BAU?

Ja. Unsere Inhalte sind nach DGUV Information 211-005 strukturiert und decken die Pflichtthemen für Maler- und Lackiererbetriebe vollständig ab. Bei BG BAU-Begehungen können Sie die unterschriebenen Nachweise als PDF vorlegen. Voraussetzung ist, dass die jährliche Unterweisung nach ArbSchG § 12 nachweisbar erfolgt ist – das stellt unser System automatisch sicher.

Reicht eine Online-Unterweisung für Isocyanate und 2K-Lacke aus?

Für die theoretische Unterweisung nach TRGS 430 und GefStoffV § 14 ist die digitale Form zulässig und rechtssicher. Praktische Anteile – etwa die Handhabung der Spritzpistole oder das Anlegen des Atemschutzes – müssen wie bisher vor Ort vom Vorgesetzten ergänzt werden. Unser System dokumentiert beide Teile getrennt.

Wie oft müssen Gesellen und Auszubildende unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich nach ArbSchG § 12. Auszubildende und neü Mitarbeiter zusätzlich vor der ersten Beschäftigung (Erstunterweisung). Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie bestimmten Altlasten oder Quarzfeinstaub kann die Freqünz auf halbjährlich steigen.

Was kostet das System bei 8 Gesellen und 2 Auszubildenden?

Der Festpreis von 59,- € pro Mitarbeiter und Jahr deckt alle relevanten Themen ab – auch wenn Sie 18 Unterweisungen pro Mann durchführen. Für einen Betrieb mit 10 Mitarbeitern sind das 590,- € jährlich, unabhängig davon, ob es ein oder zwanzig Themen sind. Keine Setup-Gebühr, keine Staffelung.

Sind Hubarbeitsbühnen- und Gerüst-Unterweisungen enthalten?

Ja. DGUV 208-019 (fahrbare Hubarbeitsbühnen) und Fahrgerüste nach DIN EN 1004 sind im Themenkatalog enthalten. Für den Bedienerausweis Hubarbeitsbühne (DGUV Grundsatz 308-008) ist zusätzlich eine praktische Einweisung am Gerät erforderlich – diese kann der Vorgesetzte dokumentiert nachholen.

Bringen Sie Ihre Pflichtunterweisungen rechtssicher von der Baustelle ins System.

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