Online Unterweisung Hochbau - rechtssicher und baustellenfreundlich

Unterweisen Sie Ihre Rohbau-, Maurer- und Polierkolonnen dort, wo sie arbeiten - per Smartphone auf der Baustelle oder im Container. Wir liefern DGUV-konforme Inhalte, Sie gewinnen Zeit für das Wesentliche.

Online-Unterweisungen für Hochbau
50+
Themen für Hochbau
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Kolonnen über mehrere Baustellen verteilt

Rohbau-, Maurer- und Polierkolonnen arbeiten parallel an wechselnden Einsatzorten. Eine zentrale Präsenz-Unterweisung kostet pro Termin schnell einen halben Tag Bauzeit je Kolonne.

Absturz bleibt Unfall-Ursache Nummer 1

Laut BG BAU sind Abstürze von Gerüsten, Leitern und Deckenkanten für rund ein Drittel der tödlichen Bauunfälle verantwortlich. DGUV Vorschrift 38 (BGV C22) verlangt nachweisbare jährliche Unterweisung.

Asbest in Bestandsgebäuden

Bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden vor 1993 ist mit Asbest zu rechnen. TRGS 519 fordert sachkundige Personen und dokumentierte Unterweisung vor jedem Einsatz.

Bußgeld und Baustopp bei Prüfung

Fehlende Unterweisungsnachweise führen bei BG-BAU- oder Gewerbeaufsicht-Kontrollen zu Bußgeldern bis 30.000 € und im Wiederholungsfall zur Baustellenstilllegung.

So löst UWC das für Ihre Hochbau

Unterweisung per Smartphone im Container

Ihre Mitarbeiter melden sich am eigenen Handy oder am Bauleiter-Tablet an und absolvieren die Unterweisung im Container, in der Pause oder vor Schichtbeginn. Kein Bus zum Bauhof, keine Anfahrt, kein Lohnausfall durch Reisezeit.

BG-BAU-konforme Nachweise auf Knopfdruck

Jede absolvierte Unterweisung wird mit Datum, IP, Lernzeit und Verständnisfragen revisionssicher dokumentiert. Bei Kontrolle durch BG BAU oder SiGeKo liefern Sie den Nachweis als PDF in unter 60 Sekunden.

Inhalte für den Polier statt für den Hörsaal

Unsere Module sind in einfacher Sprache verfasst und mit Baustellen-Fotos illustriert. Polnisch- und rumänischsprachige Untertitel sind für die kritischen Themen (Absturz, Asbest, PSA) verfügbar.

Diese Themen sind für Sie relevant

Baustellensicherheit nach RAB 30 und BaustellV
Absturzsicherung und PSA gegen Absturz (DGUV Regel 112-198)
Gerüste benutzen - Auf- und Abbau, Prüfung vor Benutzung
Fahrgerüste nach DIN EN 1004
Leitern und Tritte (DGUV Information 208-016)
Arbeiten mit Asbest (TRGS 519)
Quarzstaub bei Schneid- und Stemmarbeiten (TRGS 559)
Heben und Tragen - Manülle Lastenhandhabung (LasthandhabV)
Lärm und Gehörschutz (LärmVibrationsArbSchV)
Hand-Arm-Vibrationen bei Bohr- und Stemmhämmern
Kopfschutz und Fußschutz (DGUV Regel 112-193 / 112-191)
Brandschutz auf der Baustelle und Heißarbeiten
Erste Hilfe und Verhalten bei Arbeitsunfällen
Erstunterweisung neür Mitarbeiter und Subunternehmer
Sicheres Arbeiten an Baugruben und Gräben (DIN 4124)
Witterungsschutz - Hitze, Kälte, UV-Strahlung am Bau
Verkehrssicherung bei Bauarbeiten im Straßenbereich (RSA)
Umgang mit Bauchemikalien, Zement und Bindemitteln

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Wir haben tschechische und polnische Subunternehmer auf der Baustelle - können die mitmachen?
Ja. Die für den Hochbau zentralen Themen (Absturz, Asbest, PSA, Quarzstaub) liegen mit untertiteltem Bildmaterial in Polnisch und teilweise Rumänisch vor. Jeder Subunternehmer-Mitarbeiter erhält einen eigenen Zugang und einen personalisierten Nachweis, den Sie für Ihre BaustellenV-Dokumentation verwenden können.
Reicht eine Online-Unterweisung wirklich für die BG BAU?
Ja, sofern Verständnisfragen, Identitätsprüfung und Dokumentation gegeben sind. § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 fordern eine wirksame, dokumentierte Unterweisung - nicht zwingend eine Präsenzveranstaltung. Bei sicherheitskritischen Tätigkeiten (z. B. Asbest-Sanierung nach TRGS 519) bleibt der praktische Teil vor Ort Pflicht.
Wie oft muss ich meine Bauarbeiter unterweisen?
Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1), bei Neüinstellung, nach Unfällen, bei neün Tätigkeiten oder neün Arbeitsmitteln zusätzlich. Für Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung (Absturz, Gefahrstoffe) empfehlen wir halbjährliche Auffrischung - das System erinnert automatisch.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter die Verständnisfragen nicht besteht?
Das Modul wird nicht als bestanden gewertet und der Mitarbeiter wiederholt den betreffenden Abschnitt. Sie sehen im Dashboard, welche Themen Schwierigkeiten bereiten - in der Praxis ein wertvolles Signal, wo eine zusätzliche Toolbox-Talk auf der Baustelle sinnvoll ist.
Wir arbeiten oft im Bestand mit Asbest-Verdacht - deckt das System TRGS 519 ab?
Die allgemeine Unterweisung zum Erkennen und richtigen Verhalten bei Asbest-Verdacht ist enthalten. Die sachkundebezogene Ausbildung nach TRGS 519 Anlage 3 (kleiner Sachkundenachweis, früher Anlage 4A) muss separat über eine anerkannte Lehrgangsstätte erfolgen - unser Modul ergänzt diese Pflichtschulung, ersetzt sie aber nicht.

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Unterweisen Sie Ihre Kolonnen dort, wo sie arbeiten - statt sie zum Bauhof zu holen.