Online-Unterweisungen für Farben- und Lackhersteller

Rechtssichere Unterweisungen nach GefStoffV, TRGS 722 (Explosionsschutz) und BetrSichV - speziell für Farb-, Lack- und Beschichtungshersteller. UWC liefert Ihnen audit- und versicherungssichere Dokumentation ab 39 Euro pro Monat.

Online-Unterweisungen für Farben- und Lackhersteller
50+
Themen für Farben- und Lackhersteller
Über 1 Mio.
durchgeführte Unterweisungen
≤ 10 Min
pro Modul
ArbSchG
& DGUV V1
rechtssicher

Diese Herausforderungen kennen Sie

Explosionsschutz nach TRGS 722 und BetrSichV

Lösemittelhaltige Lacke, Pulverlackieranlagen und Mischstationen erzeugen Ex-Zonen 1/2 und 21/22. Fehlendes Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV führt regelmäßig zu Stilllegungsverfügungen der Gewerbeaufsicht.

CMR-Stoffe und Isocyanate im Tagesgeschäft

Pigmente mit Blei- und Chromatanteilen, MDI/TDI in 2K-PUR-Systemen sowie Lösemittel wie Xylol unterliegen § 14 GefStoffV mit jährlicher Unterweisungspflicht und arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV.

Audit-Risiko durch BG RCI und Versicherer

Die BG RCI prüft bei Lackbetrieben gezielt Unterweisungsnachweise nach DGUV-Vorschrift 1 § 4. Fehlende Dokumentation kostet im Schadensfall den Versicherungsschutz und führt zu Bußgeldern bis 25.000 € nach § 25 ArbSchG.

Schichtbetrieb und hohe Fluktuation

Produktion im 3-Schicht-System mit Leiharbeitern macht klassische Präsenzunterweisungen unmöglich. Jede neü Hilfskraft an der Mischanlage benötigt vor Arbeitsaufnahme eine dokumentierte Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG.

So löst UWC das für Ihre Farben- und Lackhersteller

Branchenspezifische Module für Lack- und Farbenproduktion

Wir liefern fertige Unterweisungen zu DGUV 109-607 (Lackieren und Beschichten), TRGS 722, GefStoffV und Umgang mit Isocyanaten. Inhalte sind auf reale Tätigkeiten an Dissolvern, Spritzkabinen und Abfüllstationen zugeschnitten - keine generischen Chemie-Folien.

Audit- und versicherungssichere Dokumentation

Jede Unterweisung wird mit Datum, Mitarbeiter-ID, Themenversion und Verständnistest revisionssicher archiviert. Nachweise sind GoBD-konform und werden bei BG-RCI-Audits sowie Begehungen der Gewerbeaufsicht direkt als PDF exportiert.

Schichtflexibel ab 39 € pro Monat

Mitarbeiter absolvieren Module zwischen den Schichten am Terminal oder Smartphone in 15 bis 30 Minuten. Mehrsprachige Inhalte (DE/EN/PL/TR) decken typische Belegschaften in der Beschichtungsindustrie ab und reduzieren Stillstandzeiten der Produktion.

Diese Themen sind für Sie relevant

Gefahrstoffe nach GefStoffV § 14 (Lösemittel, Pigmente, Härter)
Arbeiten in Ex-Bereichen nach TRGS 722 und BetrSichV
DGUV 109-607 Lackieren und Beschichten
DGUV 109-607 Oberflächenbehandlung
Umgang mit Isocyanaten (MDI/TDI) in 2K-Systemen
Brandschutz in Lösemittellagern und Mischräumen
Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Inkorporation von Gefahrstoffen (Hautkontakt, Inhalation, Ingestion)
Aerosole und Spritznebel beim Lackieren
Persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz, Chemikalienschutzhandschuhe)
Erste Hilfe bei Verätzungen und Lösemittelvergiftung
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (BK 1302, 1303, 1317)
Erstunterweisung für neü Mitarbeiter und Leiharbeiter
Lagerung wassergefährdender Stoffe nach AwSV
Gefahrgut-Kennzeichnung nach CLP-Verordnung
Hautschutz bei Tätigkeiten mit Lacken und Reinigern
Lärm und Vibration an Dissolvern und Mühlen
Sichere Bedienung von Flurförderzeugen im Lager

In 3 Schritten zur rechtssicheren Unterweisung

1

Strategiegespräch

20 Minuten kostenfrei. Wir kuratieren die Themen für Ihren Betrieb.

2

Mitarbeitende freischalten

Sie laden ein, die Mitarbeitenden unterweisen sich am Tablet oder PC.

3

Dokumentation prüfbereit

Jede Unterweisung wird automatisch protokolliert und archiviert.

Häufige Fragen

Welche Unterweisungen sind für unsere Mischer und Anlagenfahrer Pflicht?
Nach § 14 GefStoffV ist mindestens jährlich eine Unterweisung zu allen verwendeten Gefahrstoffen (Lösemittel, Pigmente, Härter) erforderlich. Hinzu kommen TRGS 722 für Tätigkeiten in Ex-Bereichen, DGUV 109-607 für Beschichtungsarbeiten sowie die allgemeine Unterweisung nach § 12 ArbSchG. Bei Tätigkeiten mit Isocyanaten gilt zusätzlich die TRGS 430 mit ergänzender Vorsorgepflicht.
Reicht eine Online-Unterweisung für die Anforderungen der BG RCI?
Ja, sofern Inhalt, Verständniskontrolle und Dokumentation den Anforderungen aus § 12 ArbSchG und DGUV-Vorschrift 1 § 4 entsprechen. Die BG RCI akzeptiert elektronische Unterweisungen ausdrücklich, wenn ein Lernerfolgsnachweis (z.B. Wissenstest) und revisionssichere Speicherung vorliegen. Tätigkeitsbezogene Einweisungen am Arbeitsplatz bleiben zusätzlich erforderlich.
Wie oft müssen Unterweisungen zu Ex-Schutz und Gefahrstoffen wiederholt werden?
Mindestens jährlich, bei Tätigkeiten mit CMR-Stoffen oder in Ex-Bereichen empfehlen wir halbjährliche Auffrischung. § 14 GefStoffV verlangt eine Wiederholung bei wesentlichen Änderungen (neü Stoffe, neü Anlagen, geänderte Verfahren). Erstunterweisungen erfolgen vor Arbeitsaufnahme, auch für Leiharbeiter.
Wie funktioniert die Unterweisung im 3-Schicht-Betrieb?
Mitarbeiter melden sich am Schichtterminal oder per Smartphone an und absolvieren das Modul in 15 bis 30 Minuten zu einem selbst gewählten Zeitpunkt innerhalb der Frist. Schichtleiter sehen im Dashboard den aktüllen Stand pro Mitarbeiter und Thema. Erinnerungen werden automatisch versendet, bevor Fristen ablaufen.
Sind die Inhalte für mehrsprachige Belegschaften verfügbar?
Ja, sicherheitsrelevante Module liegen auf Deutsch, Englisch, Polnisch und Türkisch vor - typische Sprachen in der Beschichtungs- und Chemieindustrie. Verständnistests werden in der Zielsprache absolviert und dokumentiert, was die Anforderung der verständlichen Unterweisung nach § 12 Abs. 1 ArbSchG erfüllt.

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