⚖️ Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung) – verpflichtet Arbeitgeber, auch psychische Belastungen systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu zählt die Ausbildung von Fachkräften im Umgang mit psychischen Störungen.
- ArbSchG § 12 (Unterweisung) – schreibt vor, dass Mitarbeitende regelmäßig über Gefährdungen, auch solche mit psychischem Hintergrund, sowie über Verhaltensregeln zu informieren sind.
- DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4) – fordert die Systematische Analyse aller Gefährdungen, einschließlich psychischer Belastungen, und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- DGUV Information 215-510 „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ – liefert konkrete Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schulungen zum Umgang mit betroffenen Personen.
- BetrSichV § 3 – verlangt, dass durch Arbeitsmittel oder Arbeitsorganisation ausgelöste psychische Belastungen erkannt und minimiert werden.
Diese Vorschriften bilden die verbindliche Basis dafür, dass Unternehmen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gesundheit schützen müssen – inklusive der Schulung ihres Personals.