Unterweisung Umgang mit Personen mit psychischen Störungen – Rechtssicher handeln im Arbeitsalltag

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4074 26 Min Lerndauer

Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland ist im Laufe seines Berufslebens von psychischen Belastungen betroffen – Tendenz steigend. Für Personalverantwortliche und Sicherheitsbeauftragte stellt sich daher zwingend die Frage: Wie reagiere ich angemessen, wenn Kolleg*innen oder Kund*innen psychische Auffälligkeiten zeigen? Die Unterweisung „Umgang mit Personen mit psychischen Störungen“ vermittelt Ihnen genau diese Handlungskompetenz. Sie lernen, frühe Warnsignale zu erkennen, Krisensituationen zu deeskalieren und rechtlich einwandfrei zu dokumentieren – ohne Stigmatisierung und immer mit Respekt vor der betroffenen Person. Profitieren Sie von wissenschaftlich fundierten Methoden und praxiserprobten Deeskalationstechniken, die Ihren Arbeitsalltag sicherer und empathischer gestalten.

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⚖️ Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit psychisch auffälligen Personen am Arbeitsplatz ergeben sich aus mehreren einschlägigen Regelwerken:

  • ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung) – verpflichtet Arbeitgeber, auch psychische Belastungen systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu zählt die Ausbildung von Fachkräften im Umgang mit psychischen Störungen.
  • ArbSchG § 12 (Unterweisung) – schreibt vor, dass Mitarbeitende regelmäßig über Gefährdungen, auch solche mit psychischem Hintergrund, sowie über Verhaltensregeln zu informieren sind.
  • DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4) – fordert die Systematische Analyse aller Gefährdungen, einschließlich psychischer Belastungen, und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
  • DGUV Information 215-510 „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ – liefert konkrete Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schulungen zum Umgang mit betroffenen Personen.
  • BetrSichV § 3 – verlangt, dass durch Arbeitsmittel oder Arbeitsorganisation ausgelöste psychische Belastungen erkannt und minimiert werden.

Diese Vorschriften bilden die verbindliche Basis dafür, dass Unternehmen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gesundheit schützen müssen – inklusive der Schulung ihres Personals.

📋 Pflichten des Arbeitgebers

Ihr Unternehmen trägt die Verantwortung für Prävention und Weiterbildung. Konkret bedeutet das:

  • Gefährdungsbeurteilung: Nach ArbSchG § 5 müssen Sie erfassen, welche psychischen Gefährdungen durch Kund*innen, Kolleg*innen oder externe Personen entstehen können. Beispiel: Kunde mit schizophrenem Schub am Empfang. Die Beurteilung ist schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.
  • Unterweisungspflicht: Gemäß ArbSchG § 12 müssen alle Mitarbeitenden, die Kontakt mit psychisch auffälligen Personen haben könnten, vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich erneut unterwiesen werden. Die Schulung muss praxisnah sein und konkrete Handlungsanweisungen beinhalten.
  • Dokumentation: Jede Unterweisung ist laut DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 4 zu dokumentieren – mit Datum, Inhalten, Namen der Teilnehmenden und des Unterweisenden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.
  • Organisation der Arbeit: Arbeitgeber müssen laut BetrSichV sicherstellen, dass Mitarbeitende in kritischen Situationen nicht allein gelassen werden – z. B. durch Buddy-System oder Leitstellen-Alarmierung.

📘 Inhalte der Unterweisung

Modular und praxisnah – so gestalten wir die Unterweisung.

Modul 1: Psychische Störungen verstehen (45 Min.)

  • Einführung in häufige Erkrankungen: Depression, Angststörung, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörung, Substanzmissbrauch
  • Unterscheidung zwischen akuter Krise und chronischem Leiden
  • Faktoren, die psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz verstärken (z. B. Überforderung, Isolation)

Modul 2: Frühzeitig erkennen – Warnsignale und Kommunikation (60 Min.)

  • Somatische, emotionale und verhaltensbezogene Indikatoren
  • Einüben des LEAD-Schemas (Listen – Empathie – Ansprechen – Dokumentieren)
  • Gesprächsführung in 3 Sätzen: „Ich beobachte …, mir macht das Sorgen …, wie können wir helfen?“
  • Einfache Atem- und Entspannungsübungen zur Beruhigung

Modul 3: Deeskalation in kritischen Momenten (75 Min.)

  • Cooper-Farben-Modell zur Einschätzung von Eskalationsstufen
  • Sicherheitsabstand, offene Körperhaltung, Stimmlage
  • Rollenspiele: Kunde wird aggressiv – Schritt-für-Schritt-Deeskalation
  • Techniken für Einzel- und Gruppensituationen

Modul 4: Hilfs- und Eskalationskette (30 Min.)

  • Interne Ansprechpersonen: HR, Betriebsarzt, Schwerpunktbeauftragter für psychische Gesundheit
  • Externe Ressourcen: 112, Sozialpsychiatrischer Dienst, Krisendienst, Betriebliche Suchtberatung
  • Checkliste „Wann rufe ich den Notarzt?“

Modul 5: Rechtliche und organisatorische Aspekte (30 Min.)

  • Datenschutz: Was darf ich weitergeben? (DSGVO Art. 9)
  • Arbeitgeberpflichten bei Gefährdungslage
  • Stichproben-Dokumentation: Wie protokolliere ich eine Auffälligkeit datenschutzkonform?

Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter bemerkt, dass ein Kollege zunehmend verwirrt und aggressiv reagiert. Nach dem LEAD-Schema spricht er ihn ruhig an, dokumentiert die Beobachtungen und leitet über HR eine betriebsärztliche Vorstellung ein – Rechtskonform und menschlich.

⚠️ Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Typische Gefährdungsszenarien und das TOP-Prinzip

  • Technisch: Alarmknöpfe an Hot-Desks, Panic-Buttons in Empfangsbereichen, ruhige Rückzugsräume
  • Organisatorisch: Dienstpläne mit doppelter Besetzung in kritischen Zeiten, regelmäßige Teambesprechungen zum Austausch über Beobachtungen, klare Eskalationsmatrix (Wer ruft wen?)
  • Personell: Schulung aller Mitarbeitenden, Qualifizierung von Psychischen Erste-Helfer*innen nach DGUV Information 215-510, Supervision nach belastenden Ereignissen

Risikobeispiel: Kund*in mit akuter Psychose im Einzelhandel – Maßnahme: Sicherheitsabstand halten, Kollege*in hinzuziehen, ruhige Umgebung schaffen, Notruf 112 bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung.

🎯 Zielgruppen & Branchen

Wer profitiert besonders?

  • Einzelhandel & Gastronomie: Hoher Kundenkontakt, häufige Konfrontation mit psychischen Auffälligkeiten
  • Gesundheits- & Sozialwesen: Patient*innen und Angehörige mit psychischen Erkrankungen
  • Öffentlicher Nahverkehr & Bahn: Reisende in Stresssituationen, z. B. nach Zugausfällen
  • Sicherheitsdienste & Empfang: Erstkontakt bei auffälligen Personen
  • Bürounmgebungen mit Kundenverkehr: Hotlines, Callcenter, Rechtsanwaltskanzleien

📅 Intervalle & Dokumentation

Wann und wie oft?

  • Erstunterweisung: Vor Arbeitsaufnahme
  • Regelintervall: Jährliche Wiederholung gemäß ArbSchG § 12
  • Sonderunterweisung: Nach kritischen Ereignissen (z. B. Vorfall mit psychisch auffälliger Person) oder bei Stellenwechsel
  • Dokumentation: Unterschriftenliste mit Inhalten (DGUV Vorschrift 1 § 4), Aufbewahrung 5 Jahre im Personal-/Sicherheitsordner

🛠️ In der Praxis

Checkliste

  • ✅ Warnsignale psychischer Auffälligkeiten kennen und benennen können
  • ✅ Deeskalationsgespräche sicher führen (LEAD-Schema)
  • ✅ Sicherheitsabstand und Körpersprache situationsgerecht anwenden
  • ✅ Eskalationskette aktivieren (intern & extern)
  • ✅ Datenschutzkonforme Dokumentation beherrschen
  • ✅ Betroffenen Ressourcen aufzeigen (Beratungsstellen, Hotlines)
  • ✅ Eigene Grenzen erkennen und Hilfe einfordern
  • ✅ Vorgesetzte und HR rechtzeitig informieren

⚠️ Häufige Fehler

1. „Ich bin kein Therapeut“ – Helfen verweigern

Viele Mitarbeitende halten psychische Auffälligkeiten für „nicht mein Zuständigkeitsbereich“. Das führt zu Eskalationen. Richtig: Erste Hilfe bedeutet nicht therapieren, sondern professionelle Hilfe organisieren und beruhigen.

2. Stigmatisierung äußern

Bemerkungen wie „Der spinnt doch!“ verstärken die Krise. Stattdessen: „Ich sehe, Sie sind belastet – lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.“

3. Keine Eskalationskette hinterlegt

Im Akutfall wird nach Nummern gesucht. Lösung: Laminierte Notfallkarten mit Telefonnummern in jeder Abteilung.

4. Datenschutz ignorieren

Details der Erkrankung in WhatsApp-Gruppen teilen. Verstoß gegen DSGVO Art. 9 – nutzen Sie verschlüsselte HR-Kanäle.

ℹ️ Sonderfälle

1. Jugendliche & Auszubildende

Besondere Sensibilität nötig: Rechtliche Betreuung durch Eltern, Jugend- und Auszubildendenvertretung einbinden. Schulung in Altersgruppen <18 separat gestalten.

💬 Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wann darf ich Kolleg*innen über eine psychische Auffälligkeit informieren?

Nur dann, wenn eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht oder wenn die betroffene Person zustimmt. Ansonsten Datenschutz beachten (DSGVO Art. 9).

Muss ich als Sicherheitsbeauftragte auch psychologisch geschult sein?

Nein, aber Sie müssen wissen, wie Sie in kritischen Situationen Erste Hilfe leisten und professionelle Hilfe organisieren – das vermittelt diese Unterweisung.

Wie lange dauert die Online-Schulung?

Die komplette Unterweisung umfasst etwa 3–3,5 Stunden, modular aufgebaut und jederzeit pausierbar.

Gibt es eine Zertifizierung?

Ja, nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein DGUV-konformes Teilnahmezertifikat mit 3 Lerneinheiten.

Können wir die Schulung firmenspezifisch anpassen?

Absolut – wir integrieren Ihre Eskalationskette, interne Hotlines und spezifische Risikosituationen.

Was kostet die Unterweisung?

Unser Online-Angebot startet ab 19,90 € pro Person im Jahresabo, inkl. Dokumentationsvorlage und Updates.

Wie oft muss ich das Update machen?

Jährlich, nach kritischen Vorfällen oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben.

Können wir die Schulung als Inhouse-Version buchen?

Ja, auch als Präsenzschulung vor Ort oder als Webinar für Ihr Team verfügbar.

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