FAQ – Häufige Fragen zur Deeskalations-Schulung
Frage 1: Muss ich das Training auch für teilzeitbeschäftigte Aushilfskräfte durchführen?
Ja. ArbSchG §12 gilt unabhängig von Beschäftigungsumfang.
Frage 2: Kann die Schulung digital durchgeführt werden?
Ja, die DGUV erkennt Online-Schulungen an, wenn sie interaktiv sind und eine Abschlussprüfung enthält.
Frage 3: Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber gemäß ArbSchG §12; Ausgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Frage 4: Wie lange dauert die Schulung?
Das KOMPAKT-Training umfasst 45 Minuten Lernzeit plus 15 Minuten Prüfung – ideal für den Arbeitsalltag.
Frage 5: Was tun bei Wiederholungsfällen?
Direkte Nachschulung innerhalb von 14 Tagen, Eskalationsgespräch mit Vorgesetzten, ggf. Arbeitsplatzanalyse.
Frage 6: Gibt es Fördermittel?
Landesspezifische Programme (z. B. „Sicherheit in Kommunalverwaltungen“) erstatten bis zu 80 % der Schulungskosten.
Frage 7: Muss ich die Polizei einladen?
Empfohlen, aber nicht zwingend. Eine Kooperationsvereinbarung erleichtert den Ernstfall.
Frage 8: Was zählt als „kritisches Ereignis“ für Nachschulung?
Bedrohung mit Waffe, körperliche Attacke, wiederholte Beleidigungen mit rassistischem Hintergrund.