⚖️ Rechtliche Grundlagen
Für die Essensverteilung greifen mehrere Regelwerke ineinander: 1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §12: Der Arbeitgeber muss alle Beschäftigten bei Arbeitsantritt und mindestens jährlich über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen. 2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3: Unmittelbar vor Inbetriebnahme und bei Änderungen müssen Mitarbeiter in die sichere Benutzung der Arbeitsmittel (z. B. Warmhaltegeräte, Durchlaufkocher) eingewiesen werden. 3. Verordnung über hygienische Anforderungen an Lebensmittel (LMHV) in Verbindung mit EU-Hygiene-Verordnung (VO (EG) 852/2004): Festlegung der HACCP-Grundsätze, Schulungspflicht zum Umgang mit Lebensmitteln. 4. DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuungsdienst“: Bindende Vorgabe zur Gefährdungsbeurteilung auch für biologische und chemische Stoffe (z. B. Reinigungsmittel). 5.