DGUV V3

DGUV V3 Prüfintervalle 2026 — alle Fristen kompakt

Welche Prüfintervalle nach DGUV V3 gelten 2026 — komplette Übersicht zu Fristen, Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflicht.

Bettina Müller-Diesing
Bettina Müller-Diesing
Dipl.-Ing., MBA · Geschäftsführerin Unterweisungscenter

📌 Auf einen Blick

  • § 5 DGUV V3 verpflichtet den Unternehmer zur regelmäßigen Prüfung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
  • Ortsveränderliche Geräte: alle 6 bis 24 Monate, abhängig vom Einsatzort und der Fehlerquote.
  • Ortsfeste Anlagen: Wiederholungsprüfung mindestens alle 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art jährlich.
  • Prüfen darf ausschließlich eine Elektrofachkraft nach § 3 DGUV V3 — keine elektrotechnisch unterwiesene Person.
  • Verpasste Prüftermine begründen bei Unfällen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit und gefährden den Versicherungsschutz.

Wann ist die nächste DGUV-V3-Prüfung fällig — und welches Intervall gilt für welche elektrische Anlage? Diese Frage entscheidet im Schadensfall über Versicherungsschutz und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer in § 5 dazu, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der TRBS 1201 und der DGUV Information 203-071 — sie reichen von sechs Monaten bis zu vier Jahren, abhängig von Anlage und Einsatzbedingung.

Dieser Beitrag fasst alle relevanten Prüfintervalle für 2026 zusammen, erklärt die Dokumentationspflicht und zeigt typische Fehler, die im Unfall zum Vorsatzvorwurf führen.

Was schreibt die DGUV Vorschrift 3 konkret vor?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die elektrische Sicherheit in Betrieben. Sie ist eine Unfallverhütungsvorschrift und damit für alle Mitgliedsbetriebe der gewerblichen Berufsgenossenschaften verbindlich. Rechtsgrundlage sind § 15 SGB VII sowie ergänzend die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Zentral ist § 5 DGUV V3: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden — vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie in regelmäßigen Abständen. Die Frist ist so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden, mit denen gerechnet werden muss.

Geprüft werden zwei Kategorien:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen — fest installierte Verteilungen, Schaltschränke, Steckdosen, Beleuchtung
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel — Verlängerungskabel, Bohrmaschinen, Wasserkocher, Laptops, Mehrfachsteckdosen

Die konkreten Prüffristen ergeben sich nicht aus der DGUV V3 selbst, sondern aus der DGUV Information 203-071 sowie der TRBS 1201 — beide werden im Folgenden tabellarisch aufgeschlüsselt.

Welche Prüfintervalle gelten 2026 — die vollständige Tabelle?

Die folgenden Richtwerte stammen aus der DGUV Information 203-071 (Tabellen 1A und 1B). Sie sind Regelwerte — kürzere Intervalle können nach der Gefährdungsbeurteilung erforderlich werden, längere nur dann, wenn die Fehlerquote bei Wiederholungsprüfungen nachweislich unter 2 % liegt.

Ortsveränderliche Betriebsmittel:

  • Baustellen: alle 3 Monate (Richtwert), maximal 6 Monate
  • Fertigung, Werkstätten: alle 6 Monate
  • Büro und vergleichbare Bereiche: alle 24 Monate
  • Schulen, Hotels, ähnliche Einrichtungen: alle 12 Monate

Ortsfeste elektrische Anlagen:

  • Allgemeine Betriebsstätten: alle 4 Jahre
  • Betriebsstätten besonderer Art (Feuchträume, Schwimmbäder, medizinisch genutzte Räume, KFZ-Werkstätten mit Grube): alle 12 Monate
  • Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nicht-stationären Anlagen: arbeitstäglicher Funktionstest, halbjährliche Prüfung

Anlagen zum Schutz gegen Blitz (DIN EN 62305) sind hiervon getrennt zu betrachten — Intervalle 1 bis 4 Jahre je nach Schutzklasse.

Wichtig: Die Fristen sind Höchstfristen. Wer eine kürzere Frist ansetzt, weil eine Maschine besonders beansprucht wird, dokumentiert das in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV.

Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?

Nach § 3 Abs. 1 DGUV V3 dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich durch eine Elektrofachkraft (EFK) geprüft werden — oder unter ihrer Leitung und Aufsicht durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP).

Eine Elektrofachkraft im Sinne der Vorschrift ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (Begriffsdefinition aus DGUV Information 203-002).

In der Praxis bedeutet das:

  • Geprüfter Elektromeister, Elektrotechniker oder staatlich geprüfter Techniker Elektrotechnik
  • Geselle im Elektrohandwerk mit ausreichender Berufserfahrung
  • Befähigte Person nach TRBS 1203 mit Zusatzqualifikation für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (z. B. ein Mitarbeiter mit eintägiger Schulung an einem Prüfgerät) darf nur unter Aufsicht einer EFK arbeiten — und auch dann nur Routineprüfungen an ortsveränderlichen Geräten. Sichtprüfung, Messung und abschließende Bewertung bleiben Aufgabe der Fachkraft.

Externe Dienstleister sind zulässig, müssen aber im Werkvertrag dokumentieren, dass die eingesetzte Person den Qualifikationsanforderungen entspricht.

Welche Dokumentationspflicht besteht nach der Prüfung?

§ 5 Abs. 2 DGUV V3 in Verbindung mit § 14 BetrSichV verpflichtet zur schriftlichen Dokumentation jeder Prüfung. Die Aufzeichnungen müssen mindestens enthalten:

  • Art der Prüfung (Erstprüfung, Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Änderung)
  • Prüfdatum und Name des Prüfers (Qualifikationsnachweis)
  • Geprüfte Anlagen oder Geräte (Inventarnummer, Typ, Standort)
  • Prüfumfang und angewandte Normen (z. B. DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100)
  • Messwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom)
  • Festgestellte Mängel und veranlasste Maßnahmen
  • Gesamtbewertung — bestanden oder nicht bestanden

Die Aufbewahrungsfrist für Prüfprotokolle beträgt nach DGUV Information 203-071 mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfohlen werden jedoch 5 Jahre — bei Anlagen, die unter die Betriebssicherheitsverordnung fallen, sind die Aufzeichnungen bis zur Außerbetriebnahme vorzuhalten.

In der Praxis bewährt sich ein elektronisches Prüfbuch mit Inventardatenbank: Es löst Erinnerungen vor Fristablauf aus und stellt im Auditfall die Vollständigkeit sicher. Eine Prüfplakette auf dem Gerät ersetzt das Protokoll nicht — sie ist nur Sichtmerkmal.

Welche Fehler führen im Unfall zum Vorsatzvorwurf?

Im Schadensfall prüfen Berufsgenossenschaft, Staatsanwaltschaft und Versicherer denselben Punkt: War die letzte DGUV-V3-Prüfung fristgerecht? Wenn nicht, droht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatzes nach § 15 OWiG bzw. § 222 StGB (fahrlässige Tötung).

Die häufigsten Fehler:

  • Prüftermin überzogen — kein gleitender Stichtag, sondern feste Frist ab letzter Prüfung
  • Mehrfachsteckdosen und private Geräte nicht erfasst — auch der mitgebrachte Wasserkocher fällt unter § 5 DGUV V3
  • Prüfung ohne Messung — reine Sichtprüfung erfüllt die Norm DIN VDE 0701-0702 nicht
  • Fehlende Qualifikationsnachweise — externer Prüfer ohne EFK-Nachweis macht die Prüfung rechtlich angreifbar
  • Mängel dokumentiert, aber nicht behoben — die Prüfung allein entlastet nicht, der Mangel muss innerhalb angemessener Frist beseitigt werden
  • Keine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die das gewählte Intervall begründet

Konsequenz: Die Berufshaftpflicht kann den Versicherungsschutz mindern, die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen. Bei einem tödlichen Stromunfall ohne aktuelles Prüfprotokoll droht ein Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführung — auch bei delegierter Verantwortung.

Praxisbeispiel: DGUV V3 in der KFZ-Werkstatt

Eine KFZ-Werkstatt mit Arbeitsgrube zählt nach DGUV Information 203-071 zu den Betriebsstätten besonderer Art — entsprechend gelten verkürzte Prüfintervalle.

Konkret heißt das für einen typischen Betrieb mit fünf Mitarbeitern:

  • Ortsfeste Anlage (Hauptverteilung, Steckdosen im Werkstattbereich, Hebebühnen-Steuerung): jährliche Wiederholungsprüfung statt alle 4 Jahre
  • Handlampen und Verlängerungskabel in der Grube: alle 3 Monate Sichtprüfung, alle 6 Monate Messung
  • Akku-Werkzeuge, Diagnosegeräte: alle 6 Monate
  • Schweißgeräte: vor jeder Benutzung Sichtprüfung, jährliche Prüfung nach DIN VDE 0544-4
  • Hebebühne: zusätzlich jährliche Prüfung nach DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV durch befähigte Person

Eine typische Lücke: Der private Wasserkocher im Sozialraum wird übersehen. Bei einem Brand wegen Kabeldefekt argumentiert der Sachversicherer mit fehlender Prüfung — der Unternehmer haftet, weil § 5 DGUV V3 ausdrücklich auch fremde Geräte im Betrieb umfasst, sobald sie betrieblich genutzt werden.

Empfehlung: Inventarliste aufbauen, jedes Gerät mit Inventarnummer und Prüfplakette versehen, externe Prüffirma jährlich vor Ort holen und die Prüftermine mit der Wiederkehrenden Prüfung der Hebebühne bündeln.

Wie planen Sie die DGUV-V3-Prüfung für 2026 strukturiert?

Ein praxistauglicher Jahresplan stützt sich auf vier Schritte:

  1. Inventarisierung: Vollständige Erfassung aller ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräte mit Standort, Typ und letztem Prüfdatum.
  2. Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV: Festlegung der Prüfintervalle pro Anlagentyp und Einsatzbedingung — schriftlich, datiert, unterschrieben.
  3. Prüfkalender: Terminplan mit Vor- und Nachlauf (Erinnerung 60 Tage vor Fristablauf), gekoppelt an die Lohn- oder Wartungsplanung.
  4. Auditfähige Ablage: Digitales Prüfbuch mit Protokollen, Qualifikationsnachweisen der Prüfer und Mängelbehebungs-Nachweisen.

Wer 2026 erst startet, beginnt sinnvoll mit der Erstprüfung aller bisher undokumentierten Geräte im ersten Quartal — danach läuft der Zyklus stabil. Ein externer Dienstleister kostet je nach Größe zwischen 1,50 € und 5,00 € pro Gerät; die Investition amortisiert sich beim ersten geringfügigen Schaden, weil der Versicherungsschutz erhalten bleibt.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine DGUV-V3-Prüfung durchgeführt werden?
Ortsveränderliche Betriebsmittel werden je nach Einsatzort alle 6 bis 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. In Betriebsstätten besonderer Art (Feuchträume, KFZ-Werkstätten mit Grube) gilt ein Jahresintervall. Maßgeblich sind § 5 DGUV V3 und die DGUV Information 203-071.
Wer darf eine DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Nach § 3 Abs. 1 DGUV V3 ausschließlich eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Aufsicht. Sichtprüfung, Messung und Gesamtbewertung bleiben Aufgabe der Fachkraft. Der Qualifikationsnachweis ist Teil des Prüfprotokolls.
Was passiert bei einer verpassten DGUV-V3-Prüfung?
Versicherer dürfen bei Schadensfällen den Schutz mindern, die Berufsgenossenschaft Regressforderungen stellen. Im Falle eines Personenschadens droht der Geschäftsführung ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung nach § 222 StGB. Die fehlende Prüfung gilt als grobe Fahrlässigkeit.
Reicht eine Prüfplakette als Nachweis der DGUV-V3-Prüfung?
Nein. Die Plakette ist nur Sichtmerkmal für das nächste Prüfdatum. Rechtlich erforderlich ist ein vollständiges Prüfprotokoll mit Messwerten, Prüfer-Qualifikation und Mängelbewertung nach DIN VDE 0701-0702. Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung, empfohlen 5 Jahre.
Gilt die DGUV V3 auch für private Geräte am Arbeitsplatz?
Ja. Sobald ein Gerät — etwa ein mitgebrachter Wasserkocher oder ein privates Ladekabel — betrieblich genutzt wird, fällt es unter die Prüfpflicht nach § 5 DGUV V3. Der Unternehmer haftet auch für diese Geräte, weshalb viele Betriebe private Elektrogeräte per Betriebsanweisung untersagen oder zur Anmeldung verpflichten.
Kann das Prüfintervall verlängert werden?
Ja, wenn die Fehlerquote bei Wiederholungsprüfungen unter 2 % liegt und dies in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert ist. Die DGUV Information 203-071 nennt die Bedingungen. Eine Verkürzung ist jederzeit zulässig und bei besonderer Beanspruchung sogar geboten.

Quellen

Bettina Müller-Diesing
Über Bettina Müller-Diesing

Bettina Müller-Diesing leitet das Unterweisungscenter und verantwortet die fachliche Pflege aller Arbeitsschutz- und DGUV-Inhalte. Mit Hintergrund als Diplom-Ingenieurin und MBA verbindet sie technische Tiefe mit betrieblicher Umsetzbarkeit. Ihre Beiträge fokussieren auf praxis- und rechtssichere Pflichten in Industrie, Handwerk, Pflege, Bildung und öffentlicher Verwaltung.

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