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Unterweisung Umgang mit Personen mit psychischen Störungen – Rechtssicher handeln im Arbeitsalltag
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 18 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Allgemein
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4074
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Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
- ArbSchG § 5 (Gefährdungsbeurteilung) – verpflichtet Arbeitgeber, auch psychische Belastungen systematisch zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu zählt die Ausbildung von Fachkräften im Umgang mit psychischen Störungen.
- ArbSchG § 12 (Unterweisung) – schreibt vor, dass Mitarbeitende regelmäßig über Gefährdungen, auch solche mit psychischem Hintergrund, sowie über Verhaltensregeln zu informieren sind.
- DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ § 4) – fordert die Systematische Analyse aller Gefährdungen, einschließlich psychischer Belastungen, und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- DGUV Information 215-510 „Psychische Belastungen und Beanspruchungen“ – liefert konkrete Leitlinien zur Gefährdungsbeurteilung und Empfehlungen für Schulungen zum Umgang mit betroffenen Personen.
- BetrSichV § 3 – verlangt, dass durch Arbeitsmittel oder Arbeitsorganisation ausgelöste psychische Belastungen erkannt und minimiert werden.
Diese Vorschriften bilden die verbindliche Basis dafür, dass Unternehmen nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gesundheit schützen müssen – inklusive der Schulung ihres Personals.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Ihr Unternehmen trägt die Verantwortung für Prävention und Weiterbildung. Konkret bedeutet das:
- Gefährdungsbeurteilung: Nach ArbSchG § 5 müssen Sie erfassen, welche psychischen Gefährdungen durch Kund*innen, Kolleg*innen oder externe Personen entstehen können. Beispiel: Kunde mit schizophrenem Schub am Empfang. Die Beurteilung ist schriftlich festzuhalten und regelmäßig zu aktualisieren.
- Unterweisungspflicht: Gemäß ArbSchG § 12 müssen alle Mitarbeitenden, die Kontakt mit psychisch auffälligen Personen haben könnten, vor Arbeitsaufnahme und mindestens jährlich erneut unterwiesen werden. Die Schulung muss praxisnah sein und konkrete Handlungsanweisungen beinhalten.
- Dokumentation: Jede Unterweisung ist laut DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 4 zu dokumentieren – mit Datum, Inhalten, Namen der Teilnehmenden und des Unterweisenden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre.
- Organisation der Arbeit: Arbeitgeber müssen laut BetrSichV sicherstellen, dass Mitarbeitende in kritischen Situationen nicht allein gelassen werden – z. B. durch Buddy-System oder Leitstellen-Alarmierung.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Modul 1: Psychische Störungen verstehen (45 Min.)
- Einführung in häufige Erkrankungen: Depression, Angststörung, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörung, Substanzmissbrauch
- Unterscheidung zwischen akuter Krise und chronischem Leiden
- Faktoren, die psychische Auffälligkeiten am Arbeitsplatz verstärken (z. B. Überforderung, Isolation)
Modul 2: Frühzeitig erkennen – Warnsignale und Kommunikation (60 Min.)
- Somatische, emotionale und verhaltensbezogene Indikatoren
- Einüben des LEAD-Schemas (Listen – Empathie – Ansprechen – Dokumentieren)
- Gesprächsführung in 3 Sätzen: „Ich beobachte …, mir macht das Sorgen …, wie können wir helfen?“
- Einfache Atem- und Entspannungsübungen zur Beruhigung
Modul 3: Deeskalation in kritischen Momenten (75 Min.)
- Cooper-Farben-Modell zur Einschätzung von Eskalationsstufen
- Sicherheitsabstand, offene Körperhaltung, Stimmlage
- Rollenspiele: Kunde wird aggressiv – Schritt-für-Schritt-Deeskalation
- Techniken für Einzel- und Gruppensituationen
Modul 4: Hilfs- und Eskalationskette (30 Min.)
- Interne Ansprechpersonen: HR, Betriebsarzt, Schwerpunktbeauftragter für psychische Gesundheit
- Externe Ressourcen: 112, Sozialpsychiatrischer Dienst, Krisendienst, Betriebliche Suchtberatung
- Checkliste „Wann rufe ich den Notarzt?“
Modul 5: Rechtliche und organisatorische Aspekte (30 Min.)
- Datenschutz: Was darf ich weitergeben? (DSGVO Art. 9)
- Arbeitgeberpflichten bei Gefährdungslage
- Stichproben-Dokumentation: Wie protokolliere ich eine Auffälligkeit datenschutzkonform?
Praxisbeispiel: Ein Mitarbeiter bemerkt, dass ein Kollege zunehmend verwirrt und aggressiv reagiert. Nach dem LEAD-Schema spricht er ihn ruhig an, dokumentiert die Beobachtungen und leitet über HR eine betriebsärztliche Vorstellung ein – Rechtskonform und menschlich.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Technisch: Alarmknöpfe an Hot-Desks, Panic-Buttons in Empfangsbereichen, ruhige Rückzugsräume
- Organisatorisch: Dienstpläne mit doppelter Besetzung in kritischen Zeiten, regelmäßige Teambesprechungen zum Austausch über Beobachtungen, klare Eskalationsmatrix (Wer ruft wen?)
- Personell: Schulung aller Mitarbeitenden, Qualifizierung von Psychischen Erste-Helfer*innen nach DGUV Information 215-510, Supervision nach belastenden Ereignissen
Risikobeispiel: Kund*in mit akuter Psychose im Einzelhandel – Maßnahme: Sicherheitsabstand halten, Kollege*in hinzuziehen, ruhige Umgebung schaffen, Notruf 112 bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Wer profitiert besonders?
- Einzelhandel & Gastronomie: Hoher Kundenkontakt, häufige Konfrontation mit psychischen Auffälligkeiten
- Gesundheits- & Sozialwesen: Patient*innen und Angehörige mit psychischen Erkrankungen
- Öffentlicher Nahverkehr & Bahn: Reisende in Stresssituationen, z. B. nach Zugausfällen
- Sicherheitsdienste & Empfang: Erstkontakt bei auffälligen Personen
- Bürounmgebungen mit Kundenverkehr: Hotlines, Callcenter, Rechtsanwaltskanzleien
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Wann und wie oft?
- Erstunterweisung: Vor Arbeitsaufnahme
- Regelintervall: Jährliche Wiederholung gemäß ArbSchG § 12
- Sonderunterweisung: Nach kritischen Ereignissen (z. B. Vorfall mit psychisch auffälliger Person) oder bei Stellenwechsel
- Dokumentation: Unterschriftenliste mit Inhalten (DGUV Vorschrift 1 § 4), Aufbewahrung 5 Jahre im Personal-/Sicherheitsordner
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Warnsignale psychischer Auffälligkeiten kennen und benennen können
- Deeskalationsgespräche sicher führen (LEAD-Schema)
- Sicherheitsabstand und Körpersprache situationsgerecht anwenden
- Eskalationskette aktivieren (intern & extern)
- Datenschutzkonforme Dokumentation beherrschen
- Betroffenen Ressourcen aufzeigen (Beratungsstellen, Hotlines)
- Eigene Grenzen erkennen und Hilfe einfordern
- Vorgesetzte und HR rechtzeitig informieren
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- „Ich bin kein Therapeut“ – Helfen verweigernViele Mitarbeitende halten psychische Auffälligkeiten für „nicht mein Zuständigkeitsbereich“. Das führt zu Eskalationen. Richtig: Erste Hilfe bedeutet nicht therapieren, sondern professionelle Hilfe organisieren und beruhigen.
- Stigmatisierung äußernBemerkungen wie „Der spinnt doch!“ verstärken die Krise. Stattdessen: „Ich sehe, Sie sind belastet – lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden.“
- Keine Eskalationskette hinterlegtIm Akutfall wird nach Nummern gesucht. Lösung: Laminierte Notfallkarten mit Telefonnummern in jeder Abteilung.
- Datenschutz ignorierenDetails der Erkrankung in WhatsApp-Gruppen teilen. Verstoß gegen DSGVO Art. 9 – nutzen Sie verschlüsselte HR-Kanäle.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Jugendliche & Auszubildende
Besondere Sensibilität nötig: Rechtliche Betreuung durch Eltern, Jugend- und Auszubildendenvertretung einbinden. Schulung in Altersgruppen <18 separat gestalten.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Umgang mit Personen mit psychischen Störungen
Wann darf ich Kolleg*innen über eine psychische Auffälligkeit informieren?
Nur dann, wenn eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben besteht oder wenn die betroffene Person zustimmt. Ansonsten Datenschutz beachten (DSGVO Art. 9).
Muss ich als Sicherheitsbeauftragte auch psychologisch geschult sein?
Nein, aber Sie müssen wissen, wie Sie in kritischen Situationen Erste Hilfe leisten und professionelle Hilfe organisieren – das vermittelt diese Unterweisung.
Wie lange dauert die Online-Schulung?
Die komplette Unterweisung umfasst etwa 3–3,5 Stunden, modular aufgebaut und jederzeit pausierbar.
Gibt es eine Zertifizierung?
Ja, nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein DGUV-konformes Teilnahmezertifikat mit 3 Lerneinheiten.
Können wir die Schulung firmenspezifisch anpassen?
Absolut – wir integrieren Ihre Eskalationskette, interne Hotlines und spezifische Risikosituationen.
Was kostet die Unterweisung?
Unser Online-Angebot startet ab 19,90 € pro Person im Jahresabo, inkl. Dokumentationsvorlage und Updates.
Wie oft muss ich das Update machen?
Jährlich, nach kritischen Vorfällen oder bei neuen gesetzlichen Vorgaben.
Können wir die Schulung als Inhouse-Version buchen?
Ja, auch als Präsenzschulung vor Ort oder als Webinar für Ihr Team verfügbar.
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