Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Umgang in Gefahrensituationen mit Tieren – Rechtssicher & Praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 17 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Ordnungsamt · Veterinäramt
- Rechtsgrundlage
- DGUV Regel 114-612 - Branche Wildtierhaltung
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4501
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
-
Rechtssicher
ArbSchG-konform
-
Mehrsprachig
DE, EN, FR u. a.
-
Zertifikat
Automatisch als PDF
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Ein Klick
Keine Registrierung
-
KISS
Kurz und bündig
-
Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 114-612 - Branche Wildtierhaltung · Ausgabe 2023.06
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Sperrzone um verletzte Tiere aufstellen, um Schaulustige fernzuhalten
- Bei Wildtieren: Koordination mit Förster und Polizei; keine eigenen Transportschritte ohne Genehmigung
- Bei aggressiven Hunden: Keine Nahkämpfe, stattdessen Einsatz von Abwehrsprays mit UV-Marker zur Täteridentifikation
- Nach Kontakt mit Tierkadavern: Händedesinfektion und ggf. Meldung an Gesundheitsamt wegen Zoonosen
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Mitarbeitende von Bauhöfen, Stadtgärtnereien und Friedhofsämtern
- Hausmeister und Liegenschaftsverwalter
- Straßenreinigung und Winterdienst-Teams
- Grünflächen- und Parkpflegekräfte
- Hausmüll- und Sperrmüll-Entsorger
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Status der Gefährdungsbeurteilung zu tierischen Gefährdungen aktuell?
- Sind alle Mitarbeitenden im Umgang mit Tieren jährlich unterwiesen (UWC 4501)?
- Liegen schriftliche Handlungsanweisungen für typische Tierkontaktsituationen vor?
- Ist ausreichend persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Netze, Spray) vorhanden und geprüft?
- Meldekette zu Tierärzten, Polizei und Veterinäramt klar definiert und bekannt?
- Erste-Hilfe-Material zur Versorgung von Tierbissverletzungen an den Einsatzstellen?
- Sind Mitarbeitende über Zoonosen informiert und Impfstatus geprüft?
- Dokumentation der Schulungen revisionssicher abgelegt?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Unterweisung nur auf PapierNur ein Durchschlag im Aktenordner reicht nicht. Die Inhalte müssen verstanden und praxisnah vermittelt werden – am besten digital mit Video-Beispielen.
- Keine Gefährdungsbeurteilung für tierische KontakteViele Kommunen erfassen Wildtierwechsel auf Friedhöfen oder Hundekot auf Spielplätzen nicht explizit. Das führt zu Lücken in der Schutzausrüstung.
- Falscher Umgang mit toten TierenTierkadaver einfach in den Restmüll kippen ist tierschutz- und abfallrechtlich problematisch. Stattdassen immer Veterinäramt informieren und fachgerecht entsorgen.
- Fehlende Koordination mit externen DienstleisternWenn externe Reinigungsfirmen ohne Schulung arbeiten, haftet die Kommune mit. Verträge müssen Schulungsnachweise verlangen.
- Impfstatus wird nicht kontrolliertTetanus und Tollwut-Impfung wird vergessen – bei einem Biss drohen langwierige Behandlungen und Haftungsfragen.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Auszubildende und geringfügig Beschäftigte Da diese Gruppen weniger Erfahrung haben, empfehlen wir eine verkürzte Wiederholung nach sechs Monaten statt nach zwölf Monaten.
- Schwangere und Immunsupprimierte Personen mit erhöhtem Zoonosen-Risiko erhalten zusätzliche arbeitsmedizinische Beratung und dürfen nur mit höchstem Schutzausrüstungsstandard eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Umgang in Gefahrensituationen mit Tieren
Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich. Bei neuen Tierarten oder Arbeitsverfahren sofort nachschulen.
Gilt die Schulung auch für externe Reinigungskräfte?
Ja, wenn diese auf kommunalen Flächen tätig sind. Die Kommune muss Nachweise verlangen oder die Schulung UWC 4501 anbieten.
Darf ich selbst ein aggressives Tier fangen?
Nur, wenn Sie entsprechend geschult und ausgerüstet sind. Andernfalls Polizei oder Tierrettung rufen.
Wer haftet bei einem Tierbiss, wenn keine Schulung erfolgte?
Der Arbeitgeber haftet nach ArbSchG § 25. Neben Schmerzensgeld droht ein Bußgeld bis zu 30.000 €.
Ist Online-Unterweisung ausreichend?
Ja, wenn sie praxisnah und interaktiv ist. Die DGUV erkennt digitale Formate ausdrücklich an, wenn sie die Inhalte vollständig abdecken.
Wie dokumentiere ich die Schulung digital?
Mit qualifiziertem elektronischem Signaturverfahren oder revisionssicherem Cloud-Speicher. Der Kursteilnehmer erhält eine PDF-Bescheinigung.
Wer prüft die Schulungsnachweise?
Die zuständige Berufsgenossenschaft und das Gewerbeaufsichtsamt bei Betriebsprüfungen. Fehlende Nachweise führen zu Bußgeldern.
Kann ich die Schulung für mehrere Standorte buchen?
Ja, das Online-Format ermöglicht zentrale Einschulung aller kommunalen Dienststellen ohne zusätzliche Reisekosten.
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