Thema · Arbeitsschutz
TRBA 250 Unterweisung: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen & in der Wohlfahrtspflege
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 29 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Gesundheitswesen, Pflege
- Rechtsgrundlage
- BioStoffV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen; DGUV Information 207-009 - Infektionsgefährdungen bei der Betreuung und Pflege von Menschen
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7301
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
BioStoffV §6: Regelt die Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, die Festlegung von Schutzmaßnahmen und die Information der Beschäftigten.
DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention): Fordert systematische Gefährdungsermittlung und wirksame Präventionsmaßnahmen, insbesondere bei Kontakt mit infektiösem Material.
(Hygienemaßnahmen im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Gibt konkrete Empfehlungen zur Vermeidung von Infektionen durch Einhaltung der Händehygiene, Flächendesinfektion und Schutzkleidung.
TRBA 250: Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe – speziell für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege – legt Risikogruppen, Schutzmaßnahmen und Hygienestandards fest.
Zugrunde liegende Regelwerke
- BioStoffV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
- DGUV Information 207-009 - Infektionsgefährdungen bei der Betreuung und Pflege von Menschen · Ausgabe 2025.02
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung: Nach BioStoffV §6 muss der Arbeitgeber vorab prüfen, welche Erreger in welchen Mengen und mit welcher Wahrscheinlichkeit auftreten können. Daraus resultiert die Zuordnung zu Risikogruppen 2 bis 4 und die Festlegung von Schutzstufen.
Dokumentation: Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren (Name, Datum, Inhalte, Unterschrift). Die Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens 10 Jahre, bei Gefährdung durch Krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe 40 Jahre.
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bei Tätigkeiten mit Risikogruppe-3-Erregern (z. B. Hepatitis B, HIV) sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV Vorschrift 2 anzubieten und zu dokumentieren.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Gefährdungsbeurteilung und Risikogruppen
Sie lernen, wie man systematisch biologische Risiken erfasst: von der Risikogruppe 1 (unwahrscheinlich Gesundheitsschäden, z. B. Hefen) bis zur Risikogruppe 4 (hohes Risiko für schwere Erkrankungen, z. B. Ebola). Anhand von Praxisbeispielen wie Pflege eines MRSA-Trägers oder Blutabnahme bei einem Hepatitis-B-Patienten üben Sie die Zuordnung.
2. Hygienemaßnahmen nach TRBA 250
- Handedesinfektion: 5-Moment-Modell nach WHO – vor Patientenkontakt, vor aseptischer Tätigkeit, nach Körperflüssigkeitskontakt, nach Patientenkontakt, nach Kontakt zur Patientenumgebung.
- Flächendesinfektion: Flächen nach Kontamination binnen 30 min behandeln, Rotationsprinzip bei Reinigungsmitteln beachten.
- Instrumentenaufbereitung: Reinigung → Desinfektion → Sterilisation – logische Trennung schmutzig/rein einhalten.
- Abfallentsorgung: Infektiösen Abfall in UN3291-gekennzeichnete Behälter entsorgen, Nachweis über Entsorgungsnachweise führen.
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Sie kennenlernen die Schutzanzüge der Kategorien I bis III und praktizieren den richtigen Umgang mit FFP2-/FFP3-Masken, Schutzkitteln, chemikalienresistenten Handschuhen und Schutzbrillen. Ein Übungsvideo zeigt das korrekte An- und Ausziehen (Donning & Doffing) ohne Selbstkontamination.
4. Verhalten bei Kontamination & Notfall
- Inkontinenz- oder Erbrochenereignis: Sofortige Absicherung der Stelle, Beobachtung Exposition, Meldung an Hygienebeauftragte.
- Stich- oder Schnittverletzung: Blutung fördern, 5-min-Spülung mit Wasser, Desinfektion, Meldung, arbeitsmedizinische Beratung binnen 2 h.
- Schutzimpfungen: Hepatitis-B-, Masern-, FSME-Impfstatus dokumentiert? Nachholimpfungen organisieren.
5. Arbeitsmedizinische Vorsorge & Psychische Belastung
Sie erfahren, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben sind und wie psychische Belastungen durch Furcht vor Infektionen erkannt und abgefedert werden können (Stressprävention DGUV Vorschrift 2).
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Typische Gefährdungen:
- Infektionen durch Blut und Körperflüssigkeiten: Hepatitis B, C, HIV, EBV, CMV.
- Multiresistente Erreger: MRSA, VRE, 3/4-MRGN, hochvirulente Keime wie SARS-CoV-2.
- Tuberkulose: Besonders bei offener Lungentuberkulose durch Aerosole.
- Röteln, Masern, Varizellen: Ansteckungsrisiko bei schwangerem Personal oder immungeschwächten Patienten.
TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich):
- Technische Maßnahmen: Sicherheitskanülen, Absauganlagen, Laminar-Flow-Arbeitsplätze in Laboren.
- Organisatorische Maßnahmen: Trennung von Infektions- und Nicht-Infektionsbereichen, Schichtplanung zur Vermeidung von Übermüdung, Quarantäne-Richtlinien.
- Persönliche Schutzausrüstung: PSA gemäß TRBA 250 und PSA-BGR 190 auswählen, korrekte Entsorgung nach Gebrauch.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Krankenhäuser: Intensivstationen, OP-Bereiche, Zentralsterilisation, Laborabteilungen.
Rettungsdienst & Notaufnahme: Notfallsanitäter*innen, Notärzt*innen.
Wohlfahrtspflege & soziale Dienste: Behinderteneinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Kindertagesstätten mit Integrationskindern.
Arztpraxen & MVZ: Hausärzte, Facharztpraxen, Dialyseeinrichtungen.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung aktuell und Erreger-Risikogruppen zugeordnet?
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verfügbar und geprüft?
- Erste-Hilfe-Set für Kontamination am Arbeitsplatz vorhanden?
- Arbeitsmedizinische Vorsorge für alle Mitarbeitenden terminiert?
- Hygieneplan nach TRBA 250 erstellt und regelmäßig angepasst?
- Schulungsnachweise mind. 10 Jahre archiviert?
- Notfallrufnummern (Hygiene, Arbeitsmedizin, Giftnotruf) aushängend?
- Schutzimpfungsstatus aller Beschäftigten dokumentiert?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Fehlende GefährdungsbeurteilungViele Arbeitgeber vergessen, die BioStoffV §6-Gefährdungsbeurteilung neu zu erstellen, wenn sich die Patientenklientel oder die Therapieverfahren ändern.
- „Einmal Handschuhe reicht“-MythosHandschuhe allein schützen nicht vor Stichverletzungen. Sicherheitskanülen und richtige Entsorgungscontainer werden oft vernachlässigt.
- Unvollständige DokumentationFehlende Unterschriften oder fehlende Schulungsinhalte machen Nachweise im Prüffall wertlos.
- PSA-DefiziteFFP2-Masken ohne Dichtigkeitsprüfung oder nicht passende Schutzkittel erhöhen das Infektionsrisiko erheblich.
- Vernachlässigung psychischer BelastungBetroffene Mitarbeitende erhalten keine psychologische Unterstützung nach Expositionen, was zu Angststörungen führen kann.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere und Stillende Gemäß Mutterschutzgesetz (§10 MuSchG) dürfen Schwangere nicht mit Risikogruppe-3- oder ‑4-Erregern arbeiten. Alternativ ist sofort eine Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutz durchzuführen und ggf. umzuplanen.
- Jugendliche in Ausbildung Jugendliche unter 18 Jahren (JArbSchG §22) dürfen nur unter Aufsicht und nach Einweisung mit Risikogruppe-2-Erregern arbeiten. Die Unterweisung muss altersgerecht und mit Zustimmung der Eltern erfolgen.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege
Muss die TRBA 250 Unterweisung jährlich wiederholt werden?
Nein, gesetzlich alle 36 Monate. In Praxis wird jedoch jährlich empfohlen, um neue Erreger (z. B. SARS-CoV-2-Varianten) abzudecken.
Wer ist zur Teilnahme verpflichtet?
Alle Personen, die potenziell mit Blut, Körperflüssigkeiten, Sekreten oder kranken Menschen in Kontakt kommen – also Pflegekräfte, Ärzt*innen, Reinigungskräfte, Rettungsdienst und sogar ehrenamtliche Helfer.
Was passiert bei Nicht-Unterweisung?
Arbeitgeber riskieren Bußgelder bis 30.000 € (ArbSchG §23). Im Infektionsfall haften sie persönlich nach §823 BGB.
Kann die Schulung digital absolviert werden?
Ja. Die DGUV erlaubt Online-Schulungen, sofern eine Präsenzabfrage und interaktive Prüfung erfolgen. Unser Kurs erfüllt diese Kriterien.
Welche Dokumente muss ich aufbewahren?
Unterweisungsnachweise, Gefährdungsbeurteilung, PSA-Prüfbücher, arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise.
Brauchen Reinigungskräfte eine extra Schulung?
Sie sind in der TRBA 250 Unterweisung integriert, erhalten aber zusätzlich Schulung zur Reinigung infektiöser Flächen.
Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
Durchschnittlich 45–60 Minuten, abhängig vom Vorwissen und den integrierten Quizfragen.
Gibt es eine Zertifizierung?
Ja, nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat gemäß DGUV Vorschrift 1, das Sie sofort ausdrucken und archivieren können.
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