Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen – Rechtssicher & Praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 9 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Gesundheitswesen, Pflege
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 207-012 - Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7303
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
-
Rechtssicher
ArbSchG-konform
-
Mehrsprachig
DE, EN, FR u. a.
-
Zertifikat
Automatisch als PDF
-
Ein Klick
Keine Registrierung
-
KISS
Kurz und bündig
-
Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention § 4 – Risikobewertung: Psychische Belastungen wie traumatische Ereignisse sind wie jede andere Gefährdung zu erfassen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. § 6 – Unterweisung: Die Unterweisung muss praxisbezogen erfolgen und die Kenntnis der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sicherstellen.
§ 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Die Gefährdungsbeurteilung muss psychische Belastungen wie Gewalt, Todesfälle, schwere Diagnosen und belastende Patientengespräche ausdrücklich berücksichtigen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung § 3 – Gefährdungsbeurteilung und § 12 – Unterweisung gelten sinngemäß auch für psychische Belastungen, wenn sie über Arbeitsmittel oder Abläufe ausgelöst werden.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 207-012 - Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen · Ausgabe 2022.03
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
2. Unterweisung planen und dokumentieren § 12 ArbSchG verpflichtet zu einer erstmaligen und wiederkehrenden Unterweisung – mindestens einmal jährlich oder bei Änderung der Arbeitsbedingungen. Die Teilnahme ist zu dokumentieren (Datum, Inhalt, Teilnehmer:innen) und zehn Jahre aufzubewahren (DGUV Vorschrift 1 Anlage 1).
3. Präventionskonzept umsetzen Arbeitgeber müssen nach § 5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen) geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen: Schulung, Supervision, Kriseninterventionsplan, anonyme Beratungsangebote und Rückfallprävention. Fehlt die Unterweisung, drohen Bußgelder nach § 25 ArbSchG bis 30.000 €.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
- Begriffsklärung: Was zählt als traumatisches Ereignis im Gesundheitswesen (z. B. plötzlicher Kindstod, Gewalterfahrungen, schwere Diagnosen)?
- Erfahrungsaustausch mit anonymen Praxisbeispielen aus Klinik, Rettungsdienst und Pflege
2. Frühwarnzeichen erkennen
- Symptome akuter Belastungsreaktionen (Schlaflosigkeit, Wiedererleben, Konzentrationsstörungen)
- Risikofaktoren: Persönliche Vorgeschichte, Fehlende Absprache, schlechte Teamkultur
3. Sofortmaßnahmen nach belastenden Ereignissen
- Psychologische First Aid: Stabilisierung, aktives Zuhören, Ressourcen aktivieren
- Team-Debriefing: Strukturierter Austausch binnen 24–72 Stunden mit qualifizierter Moderation
- Praktische Übung: Debriefing-Simulation anhand eines realitätsnahen Szenarios
4. Langfristige Prävention und Resilienz
- Stressbewältigungsstrategien: Achtsamkeitstechniken, Grenzen setzen, Pausenmanagement
- Organisatorische Schutzfaktoren: Klare Kommunikationsregeln, Einsatzplanung, Beschäftigten-Austausch
- Verweis auf interne und externe Beratungsangebote (Mitarbeiterberatung, Psychosoziale Notfallversorgung)
5. Rechte und Anlaufstellen
- Möglichkeit zur Vertraulichkeit und Schweigepflichtentbindung
- Verhalten bei wiederholten Belastungen: Eskalationsstufen, Betriebsrat, Gewerbeaufsicht
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Akute Traumatisierung durch plötzliche Todesfälle, Suizidversuche, schwere Unfälle
- Chronische Belastung durch wiederkehrende Gewalterfahrungen oder belastende Diagnosegespräche
- Sekundäre Traumatisierung durch intensiven Kontakt mit leidenden Patient:innen
Prävention nach dem TOP-Prinzip
- Technisch: Räume mit Rückzugsmöglichkeiten, Alarmknöpfe, Persönliche Schutzausrüstung
- Organisatorisch: Ständige Doppelbesetzung in Risikobereichen, klare Eskalationsregeln, regelmäßige Teambesprechungen
- Personell: Psychologische First-Aid-Schulung, Supervision, Rotation aus Belastungsbereichen
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Krankenhäuser (Notaufnahme, Intensivstation, Palliativstation)
- Alten- und Pflegeheime (Demenz-Station, Sterbebegleitung)
- Rettungsdienst und Notarztpraxen (Notfallrettung, Intensivtransport)
- Hospiz- und Palliativdienste (ambulante und stationäre Versorgung)
Besonderheiten In kleinen Pflegeeinrichtungen fehlt oft eine hauseigene Psychologin oder ein Betriebsarzt. Die Online-Unterweisung ermöglicht flexible Schulung ohne zusätzliche Personalkosten.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Dokumentation Die Teilnahme ist mit Datum, Inhalt, Verantwortliche:r und Teilnehmerliste zu dokumentieren. Elektronische Nachweise (z. B. PDF-Zertifikat) sind zulässig und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung zu traumatischen Ereignissen liegt vor und ist aktuell
- Alle Mitarbeitenden erhalten die Erstunterweisung spätestens beim Einstieg
- Jährliche Wiederholungsunterweisung ist im Ausbildungsplan verankert
- Kriseninterventionsplan und Rufnummer 24/7-Hotline sind bekannt
- Teambesprechungen nach kritischen Ereignissen sind geregelt
- Dokumentation der Schulungen wird revisionssicher abgelegt
- Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde eingebunden
- Feedback-Runde zur Wirksamkeit der Maßnahmen findet halbjährlich statt
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Nur auf Einzelgespräche setzenEinzelne Krisengespräche ersetzen keine systematische Unterweisung aller Mitarbeitenden.
- Schulung nur nach VorfällenPrävention verkommt zur Reaktion – laut DGUV ist die regelmäßige Unterweisung unabhängig von Vorfällen Pflicht.
- Fehlende DokumentationOhne Nachweis (Datum, Inhalt, Teilnehmer) gilt die Unterweisung im Bußgeldverfahren als nicht erfolgt.
- Verwechslung mit DeeskalationskursDeeskalation ist wichtig, deckt aber nicht die gesamte Thematik traumatischer Ereignisse ab.
- Keine Anpassung an neue RisikenNeue Stationen oder veränderte Patientengruppen erfordern eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Auszubildende und Leiharbeitnehmer:innen Die Unterweisung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Für Leiharbeitnehmer:innen trägt der Verleiher die Pflicht, die Information des Entleihers ist aber zwingend (§ 12 Abs. 4 ArbSchG).
- Beschäftigte in Teilzeit oder auf 450-Euro-Basis Sie sind vollständig einzubeziehen – flexible Online-Unterweisung ermöglicht Teilnahme auch außerhalb der Schichtzeiten.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Traumatische Ereignisse in Gesundheitsberufen
Muss die Unterweisung von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden?
Nein. Sie kann intern von geeigneten, unterwiesenen Personen erfolgen. Externe Fachkräfte erhöhen aber die Akzeptanz und Qualität.
Was ist der Unterschied zur Schulung „Umgang mit aggressiven Patienten“?
Diese Unterweisung betrachtet das gesamte Spektrum traumatischer Ereignisse (Tod, Suizid, Unfälle), nicht nur Gewalt.
Darf die Schulung in der Arbeitszeit stattfinden?
Ja, sie zählt als Arbeitszeit (§ 3 ArbZG). Nachtschichtkräfte können die Online-Variante nutzen.
Wie lange dauert die Online-Unterweisung?
60–90 Minuten, inklusive interaktiver Übungen und Abschlusstest.
Gibt es eine Pflicht zur Nachschulung nach konkreten Vorfällen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen nach schwerwiegenden Ereignissen (DGUV Vorschrift 1 § 6).
Wer trägt die Kosten bei Leiharbeit?
Der Verleiher. Die Kosten dürfen nicht auf den Leiharbeitnehmer überwälzt werden.
Kann die Online-Schulung die Präsenz ersetzen?
Ja, wenn sie interaktiv ist und die Inhalte vermittelt werden .
Was passiert bei Verstoß gegen die Unterweisungspflicht?
Gewerbeaufsicht kann Bußgeld bis 30.000 € verhängen (§ 25 ArbSchG). Zusätzlich drohen erhöhte Krankenstände und Haftungsrisiken.
Weiterlesen
Ähnliche Unterweisungen
- UWC 4006
Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente
AllgemeinArbeitsschutz - UWC 4004
Alleinarbeit bei Arbeit mit erhöhter oder kritischer Gefährdung
ArbeitsschutzAußenbereich, GrünflächeBauhof - UWC 5005
Anti-Korruption (Compliance) im Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen
Gesundheitswesen, PflegeSchulungen allg. - UWC 4063
Arbeiten an Gasleitungen
ArbeitsschutzFeuerwehr, RettungsdienstGefahrstoffe, Stoffe
Jetzt rechtssicher online unterweisen
Testen Sie unsere anerkannte Online-Schulung kostenlos und erfüllen Sie Ihre Pflicht gemäß ArbSchG & DGUV in nur 90 Minuten. Sofortige Dokumentation inklusive.
Kostenfreies Strategiegespräch vereinbaren