Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Thermische Gefährdung: Umgebungstemperatur des Arbeitsplatzes (UWC 7061)
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 8 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Bauhof · Produktion · Schutzausrüstung
- Rechtsgrundlage
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten; DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit; Erkennen - beurteilen - schützen
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7061
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) § 4 "Raumklima" verlangt, dass „Arbeitstätten so zu gestalten und auszurüsten sind, dass gefährdende Auswirkungen ungünstiger klimatischer Verhältnisse auf die Beschäftigten vermieden werden“. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) konkretisieren diese Anforderungen: Die Raumtemperatur soll 20 – 26 °C betragen; bei höheren/ niedrigeren Temperaturen sind technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich.
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" verlangt in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung auch für physikalische Einflüsse wie Hitze und Kälte. Ergänzend stellt DGUV Regel 112-190 „Klima" praxisnahe Methoden zur Ermittlung des Wärme- und Kältestresses zur Verfügung (WBGT-Index, Klima-Michel-Verfahren).
BetrSichV § 3 greift bei technischen Klimaanlagen und persönlichen Kälteschutzgeräten.
Zugrunde liegende Regelwerke
- ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten
- DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit; Erkennen - beurteilen - schützen · Ausgabe 2013.08
- DGUV Information 215-510 - Beurteilung des Raumklimas - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen · Ausgabe 2026.01
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Gefährdungsbeurteilung: § 5 ArbSchG i. V. m. DGUV Vorschrift 1 verlangt eine schriftliche Beurteilung, welche die tatsächliche Umgebungstemperatur erfasst (z. B. WBGT-Messung), die Arbeitszeitanteile in unterschiedlichen Klimazonen und die persönlichen Schutzmaßnahmen dokumentiert. Das Ergebnis fließt in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ein.
Dokumentation: Die Unterweisung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 14 schriftlich zu dokumentieren (Datum, Inhalt, Teilnehmer, Unterweisende Person) und 10 Jahre aufzubewahren. Die Gefährdungsbeurteilung muss spätestens nach 5 Jahren aktualisiert werden oder bei klimatischen Veränderungen im Betrieb.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Grundlagen der Thermophysiologie
Beschäftigte lernen, wie der menschliche Körper Wärme produziert (Grundumsatz + Arbeitswärme) und abgibt (Strahlung, Konvektion, Verdunstung). Anschaulich wird erklärt, warum ein "angenehmes" Büro-20 °C in der Produktionshalle mit 35 °C und hoher Luftfeuchte zu Hitzestress führen kann. Die Teilnehmenden erhalten praxisnahe Beispiele: Ein Schweißer erzeugt zusätzliche 200 W Arbeitswärme, während ein Lagerist in Gefrierhaus (-24 °C) Wärme verliert.
2. Klimatische Grenzwerte und Rechtslage
- Behaglichkeitsbereich: 20 – 26 °C, < 60 % relative Luftfeuchte (RLF)
- Mäßige thermische Belastung: 26 – 30 °C, 60 – 80 % RLF → Organisatorische Maßnahmen (Pausenregelungen)
- Hohe thermische Belastung: > 30 °C, > 80 % RLF → Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Kühlwesten oder Kälteschutzkleidung
Die Kursteilnehmenden üben, diese Werte mit dem DGUV Klima-Toolbox-Rechner einzuschätzen.
3. Erste-Anzeichen und Notfallmanagement
Typische Warnsignale von Hitzekrankheiten (Schwindel, Übelkeit, Krämpfe) und Kälteschäden (Frostbeulen, Unterkühlung) werden anhand von kurzen Videos vermittelt. Der Ablauf bei Verdacht (Erstversorgung, Notruf, Betriebsarzt) wird in 5 Schritten geübt.
4. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (TOP)
- T - Technik: Luftungs- und Klimaanlagen, Strahlungsabschirmungen, Kühlwesten, Heizpilze für Kältebereiche
- O - Organisation: Hitze- und Kälte-Pausenpläne, Arbeitszeitverkürzung, Rotation der Arbeitsplätze
- P - Persönlich: PSA wie Klimaunterwäsche, Kälteschutzanzug, ausreichende Flüssigkeitszufuhr
Anhand von Beispielen aus der Stahl- und Lebensmittelindustrie wird gezeigt, wie Maßnahmen kombiniert werden.
5. Praxis-Workshop „Klimaschutz am Arbeitsplatz"
In Kleingruppen erarbeiten die Teilnehmenden einen konkreten Maßnahmenplan für ihren eigenen Arbeitsplatz. Sie nutzen dabei die DGUV Klima-App zur Erfassung von Temperatur und Luftfeuchte und werten diese aus. Das Ergebnis wird als Poster präsentiert und kann sofort im Betrieb umgesetzt werden.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Häufige Gefährdungen
- Hitzschlag/ Hitzekollaps: Auftreten bei > 40 °C Umgebungstemperatur und hoher Luftfeuchte, Risiko: Herz-Kreislauf-Versagen
- Kälteschäden: Frostbeulen an Fingern, Unterkühlung in Kühlhäusern (-24 °C)
- Leistungsabfall: Bei 30 °C beträgt die Leistungsminderung ca. 10 – 15 %, was zu Fehlern und Unfällen führt
- Verdunstungskälte: Bei niedriger Luftfeuchte (< 20 %) kann es zu Atemwegsreizungen und trockenen Schleimhäuten kommen
TOP-Prinzip konkret umgesetzt
Technik: In einem Metallbetrieb mit 38 °C Hallentemperatur wurden Strahlungsabschirmungen (Aluminiumfolie) installiert und mobile Klimageräte eingesetzt – Reduktion der WBGT-Temperatur um 4 K. Organisation: Durch Einführung einer 45-minütigen Hitze-Pause nach 2 h Dauerbelastung sank die Unfallrate um 22 %. Persönlich: Kühlwesten mit Phase-Change-Material reduzierten die Körperkerntemperatur um bis zu 1,5 °C und steigerten die subjektive Wohlfühltemperatur erheblich.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Temperaturmessung (WBGT) an repräsentativen Tagen und Arbeitsplätzen durchgeführt?
- Behaglichkeitsbereich 20 – 26 °C eingehalten oder Abweichungen dokumentiert?
- PSA (Kühl-/Kälteschutz) CE-geprüft und im Bestand?
- Erste-Hilfe-Plan bei Hitzschlag/Kälteschaden vorhanden und bekannt?
- Pausenregelungen für extreme Temperaturen im Arbeitsplan verankert?
- Arbeitssicherheitsunterweisung UWC 7061 durchgeführt und dokumentiert?
- Betriebsarzt bei wiederkehrenden Temperaturen > 30 °C eingebunden?
- Schulungsinhalte auf betriebsspezifische Klimazonen angepasst?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Unzureichende MessungNur einfache Thermometer statt WBGT-Geräten verwendet – führt zu unterschätzten Risiken.
- Fehlende SaisonanpassungKeine Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung vor Sommer oder Winter.
- PSA ohne SchulungKühlwesten ausgegeben, aber keine Einweisung in richtigen Tragekomfort und Wartung.
- Verwechslung Hitzschlag und SonnenstichFührt zu falschen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Klimaanlagen ohne WartungFilter verschmutzt – Luftqualität sinkt, Gesundheitsrisiko steigt.
- Keine RotationDauerbelastung am heißesten Platz ohne personelle Ausgleichsmaßnahmen.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere und ältere Beschäftigte Schwangere Mitarbeitende dürfen nach Mutterschutzgesetz § 4 nicht in Umgebungen > 26 °C arbeiten, wenn keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden. Gleiches gilt für Beschäftigte > 60 Jahre nach DGUV Information 208-030. Hier ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zwingend.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Thermische Gefährdung: Umgebungstemperatur des Arbeitsplatzes
Ist die Unterweisung auch für Büroarbeitsplätze relevant?
Wie messe ich die WBGT-Temperatur praxisnah?
Kann ich die Unterweisung digital durchführen?
Wer darf unterweisen?Personen mit fachlicher Qualifikation, z. B. Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2 oder Betriebsarzt mit Zusatzqualifikation Arbeitssicherheit.Wie dokumentiere ich die Wirksamkeit?
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