Thema · Allgemein
Unterweisung Stolpern & Stürzen – Bauhof & Gartenbaubetrieb
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 7 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Allgemein · Arbeitsschutz · Bauhof · Friedhof · Gesundheitswesen, Pflege · Hausmeister
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 208-005 - Treppen; DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4059
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
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Rechtssicher
ArbSchG-konform
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Mehrsprachig
DE, EN, FR u. a.
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Zertifikat
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Kurz und bündig
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Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 208-005 - Treppen · Ausgabe 1991.04 aktualisierte
- DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten · Ausgabe 2022.08
- DGUV Information 208-041 - "Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen · Ausgabe 2019.09
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
- Bodenunebenheiten durch Frostschäden
- Laub- und Schneebeläge im Herbst/Winter
- Verlegte Kabel und Schläuche auf Fluchtwegen
- Fehlende Geländer an Laderampen
2. Unterweisungspflicht erfüllen § 12 DGUV V1 verlangt eine wirksame Unterweisung vor Arbeitsaufnahme und bei erkennbarem Risiko (z. B. nach starkem Schneefall oder Unwetter). Die Schulung muss inhaltlich und zeitlich dokumentiert werden.
3. Dokumentation und Nachweise Die Unterweisungsnachweise sind gemäß DGUV-I 204-002 mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss enthalten:
- Name und Funktion der unterwiesenen Person
- Datum und Ort
- Inhalt der Schulung (Stichpunkte oder Präsentation)
- Unterschrift von Unterweisender und Teilnehmendem
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Grundlagen: Warum stolpern und stürzen Menschen?
Neurobiologische Ursachen: Das Gleichgewichtsorgan registriert Höhenunterschiede von nur 3 mm. Reibungszahl und Bodenhaftung beeinflussen direkt die Standsicherheit. Bei fehlender Erwartung – z. B. durch unvorhersehbare Laubschicht – reagiert das Gehirn mit verzögerter Kompensation.
Systematische Ursachenanalyse am Bauhof
- Umweltfaktoren: Laub, Schnee, Eis, Ölspuren auf Hof- und Werkstattflächen
- Technische Faktoren: Fehlende Bodenmarkierungen, unzureichende Beleuchtung, fehlende Geländer
- Verhaltensfaktoren: Unaufmerksamkeit durch Handy, Tragen von Sicht behindernden Lasten, falscher Schuhwerk
Praxisbeispiel: Winterdienst vor der Halle
Ein Fahrzeugpfleger rutscht beim Rückwärtsgehen aus, weil er die rutschige Stelle unter dem LKW nicht erkennt. Die Folge: Bänderdehnung im Sprunggelenk und 14 Tage Arbeitsunfähigkeit. Ergebnis der Ursachenanalyse:
- Keine zeitnahe Streuung nach Niederschlag
- Fehlende Bodenmarkierung der gefährdeten Zone
- Keine Schulung zum rückwärtsgerichteten Gehen
Minimierung der Sturzgefahr – konkrete Handlungsanweisungen
- Tägliche Routinen: Visual-Check bei Arbeitsbeginn (Laub, Wasser, Öl)
- Technische Hilfsmittel: Anti-Rutsch-Matten an Laderampen, Leuchtmarkierungen an Kanten
- Verhaltensregeln: „3-Punkte-Kontakt“ beim Auf- und Absteigen, Lasten auf Augenhöhe tragen
- Schuhwerk-Pflicht: Sicherheitsstiefel mit Profilsohle und rutschhemmender Laufsohle gemäß EN ISO 20345
Interaktiver Teil: Sturzrisiko-Selbsttest
Mitarbeitende bewerten die Gefährdung an fünf definierten Stationen (Hofeinfahrt, Laderampe, Werkstatt, Werkzeuglager, Außengelände) mit Ampelkarten. Ergebnisse werden gemeinsam ausgewertet und Prioritäten für Sofortmaßnahmen gesetzt.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Laub- und Schneebeläge: Schaffen eine rutschige Oberfläche, besonders an Rampen und Türschwellen
- Öl- und Kraftstoffspuren: Entstehen beim Umfüllen oder durch Leckagen an Fahrzeugen
- Schlauch- und Kabelquerungen: Verlegen sich häufig über Fluchtwege und Rampen
- Unbefestigte Flächen: Lockere Pflastersteine oder Frostschäden im Winter
- Mangelnde Beleuchtung: Besonders in Werkstatt und Lager nach Einbruch der Dunkelheit
T-O-P-Prinzip anwenden T echnisch: Rutschfeste Beläge, Markierungen, regelmäßige Reinigung O rganisatorisch: Streuplan, Beleuchtungsplan, Checklisten P ersonell: Schulung, PSA (rutschhemmende Schuhsohlen), verhaltensbasierte Maßnahmen
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Verkehrswege frei von Laub, Schnee und Eis kontrolliert
- Anti-Rutsch-Matten an Rampen und Laderampen vorhanden
- Alle Mitarbeitenden mit rutschhemmenden Sicherheitsstiefeln ausgestattet
- Beleuchtung der Wege nach Einbruch der Dunkelheit geprüft
- Streuplan für Winterdienst aktuell und bekannt
- Letzte Unterweisung „Stolpern & Stürzen“ liegt innerhalb von 12 Monaten
- Letzter Sturzunfall dokumentiert und Ursachenanalyse durchgeführt
- Notfall-Erste-Hilfe-Kasten ist vollständig und zugänglich
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Fehlende BeleuchtungskontrolleBei Dunkelheit sind viele Wege nur unzureichend ausgeleuchtet, was zu vermeidbaren Stürzen führt.
- Unzureichende StreuungStreuung wird erst nach Sturz durchgeführt, statt proaktiv bei Eintreten der Witterungsbedingungen.
- Kein rutschhemmendes SchuhwerkMitarbeitende tragen Freizeit-Sneakers ohne Profilsohle – besonders problematisch bei Ölspuren.
- Unterweisung nur „mal eben“Kurze Alltagsansprache ohne Dokumentation erfüllt nicht die Anforderungen des § 12 DGUV V1.
- Keine Kennzeichnung von BodenmarkierungenKanten und Stufen sind nicht kontrastreich markiert, insbesondere bei älteren Mitarbeitenden mit eingeschränkter Sehkraft.
- Lastentragen über SichtachseSchwere Gartengeräte oder Kanister werden vor der Brust getragen – Sicht auf Boden wird blockiert.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Ältere Mitarbeitende Menschen ab 60 Jahren haben häufiger Gleichgewichtsprobleme und benötigen:
- Längere Eingewöhnungsphasen auf glatten Flächen
- Erhöhte Beleuchtung und großflächige Markierungen
- Regelmäßige Erinnerung an die Nutzung von Gehhilfen
- Auszubildende & Neueinsteiger Junge Kolleg:innen unterschätzen oft die Gefahr und werden zusätzlich zu den Standardinhalten in ein Mentoring integriert. Die Schulung wird in Kleingruppen durchgeführt und mit praktischen Übungen im Hof verbunden.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Stolpern & Stürzen
Wie oft muss die Unterweisung „Stolpern & Stürzen“ wiederholt werden?
Mindestens einmal jährlich, bei Sturzunfällen oder organisatorischen Änderungen (neue Flächen, Technik) sofort nachschulen.
Ist eine Online-Schulung ausreichend?
Ja, wenn sie interaktive Elemente enthält (z. B. Video-Situationen beurteilen) und am Ende ein digitaler Test abgelegt wird. Die Dokumentation erfolgt automatisch.
Welches Schuhwerk ist Pflicht?
Sicherheitsstiefel der Kategorie S3 mit rutschhemmender Sohle (SRC) gemäß EN ISO 20345 – im Winter zusätzlich Spikes oder Spikereinsätze.
Muss ich als Arbeitgeber bei jedem kleinen Stolperer den Unfall melden?
Ein Meldepflicht besteht nur bei Arbeitsunfällen mit Arbeitsunfähigkeit oder ärztlicher Behandlung. Dennoch ist eine interne Erfassung sinnvoll, um Maßnahmen zu ergreifen.
Wer darf die Unterweisung durchführen?
Vorgesetzte oder Sicherheitsfachkräfte mit Sachkunde nach DGUV-I 204-002. Bei Online-Schulungen genügt die Autorisation durch den Arbeitgeber.
Gibt es branchenspezifische DGUV-Regeln für Bauhöfe?
Ja, DGUV Regel 113-004 „Verhalten im Betrieb“ und DGUV Regel 100-001 „Arbeitsstätten“ gelten mit konkreten Hinweisen für Höfe und Freiflächen.
Wie dokumentiere ich die Praxisübung?
Mit Foto oder Video des Übungsplatzes, Teilnehmerliste und kurzem Bericht über die Stationen – Aufbewahrung digital oder aktenmäßig.
Dürfen Mitarbeitende mit Gehhilfen weiter arbeiten?
Ja, wenn eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Tätigkeit angepasst werden kann (z. B. geringeres Traggewicht, Einsatz im Büro).
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