Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ – Rechtssicher nach DGUV & ArbSchG
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 15 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Feuerwehr, Rettungsdienst
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 205-008 - Sicherheit im Feuerwehrhaus; DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 7204
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Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Unterweisung „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ ergeben sich aus mehreren bundesweit gültigen Vorschriften:
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) § 12: Verpflichtet den Arbeitgeber, wirksame Schutzmaßnahmen zu treffen und die Beschäftigten umfassend zu unterweisen, wenn Gefährdungen für Leben und Gesundheit bestehen.
- DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1) § 4: Legt fest, dass Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die daraus abgeleiteten Unterweisungen regelmäßig wiederholen müssen.
- DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) § 26: Spezifiziert die sicherheits- und gesundheitsbezogene Unterweisung für alle Beschäftigten, einschließlich der Dokumentation und der Festlegung von Intervallen.
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) § 3: Verlangt, dass Arbeitsmittel – hierzu zählen Fahrzeuge, Ladekräne, Waschanlagen usw. – nur von unterwiesenen und autorisierten Personen betrieben werden.
- DGUV Regel 100-001 (BGI/GUV-I 5047): Beschreibt im Detail die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Schulung von Feuerwehrkräften.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 205-008 - Sicherheit im Feuerwehrhaus · Ausgabe 2016.12
- DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst · Ausgabe 2006.01 aktualisierte
- DGUV Vorschrift 49 - Feuerwehren · Ausgabe 2018.06
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber – in der Regel die Stadt, Gemeinde oder der jeweilige Betreiber des Feuerwehrhauses – trägt die umfassende Verantwortung für die Sicherheit im Betrieb. Konkret muss er:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen (DGUV V1 § 4): Dabei werden alle potenziellen Risiken im Feuerwehrhaus identifiziert: Stolperfallen in Umkleiden und Fahrzeughallen, Unfälle beim Rückwärtsfahren auf dem Hof, ergonomische Fehlbelastungen beim Handling schwerer Ausrüstung oder chemische Gefahren durch Reinigungsmittel.
- Unterweisung planen und durchführen: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass jede Feuerwehrkraft vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen unterwiesen wird – inhaltlich passend zur Gefährdungsbeurteilung.
- Dokumentation führen: Nach § 26 DGUV V2 ist eine schriftliche Dokumentation der Unterweisung erforderlich, inklusive Inhalt, Datum, Teilnehmer und Unterschrift. Die Dokumente sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
- Ansprechpartner benennen: Für Fragen zur Sicherheit im Feuerwehrhaus ist ein klar definierter Sicherheitsbeauftragter oder die Führungskraft der Feuerwehr zuständig.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Sichere Bewegungswege und Stolperfallen vermeiden
Feuerwehrleute eilen häufig unter Zeitdruck durch das Gebäude. Daher werden die wichtigsten Routen (vom Dienstzimmer über Umkleide bis zum Fahrzeug) besonders betrachtet: Beleuchtung, Bodenbeschaffenheit, Markierung von Kanten, Absicherung von Treppen und Podesten sowie konsequentes Verbot von Gegenständen auf Gehwegen. Praxisbeispiel: Eine rote Bodenmarkierung kennzeichnet den „Fast Lane“-Bereich, der während der Alarmzeit freizuhalten ist.
2. Hof und Fahrzeugbewegungen
Rückwärtsfahren mit schweren Fahrzeugen, enge Hofeinfahrten und Fußgänger:innen erfordern klare Regelungen. Inhalte sind: - Kreiselfahrten und Einweiser bei Rangierfahrten, - Verwendung von Rückfahrkameras und Warntönen, - Geh- und Fahrwegtrennung durch Leitplanken und Bodenmarkierungen, - Festlegung von Wendemöglichkeiten und Parkpositionen.
3. Handling von Ausrüstung und Material
Atemschutzgeräte, Schläuche und tragbare Leitern sind schwer und unhandlich. Die Schulung zeigt: - ergonomisches Heben und Tragen nach DGUV 1 Grundsätzen, - richtige Lagerung auf definierten Flächen (z. B. Leitern horizontal in Halterungen), - regelmäßige Kontrolle auf Beschädigungen und Pflegehinweise, - sicherer Umgang mit Druckflaschen gemäß DruckbehV.
4. Chemische und biologische Gefährdungen
In Wasch- und Reinigungsbereichen werden Reinigungs- und Desinfektionsmittel genutzt. Inhalte: - richtige Lagerung und Kennzeichnung nach GHS, - persönliche Schutzausrüstung (Handschuhe, Schutzbrillen), - Verhalten bei Verschüttungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen, - Entsorgung kontaminierter Putzlappen und Filter.
5. Notfall- und Evakuierungspläne
Brand, Stromausfall oder technische Störung im Feuerwehrhaus? Die Schulung vermittelt: - Aufbau und Inhalt eines Hausnotfallplans, - Funktion und Prüfung von Notbeleuchtung und Fluchtwegen, - Verhalten bei Personenalarm im Gebäude, - regelmäßige Übungen und Dokumentation der Ergebnisse.
6. Psychische Belastung und Stressprävention
Der ständige Bereitschaftszustand kann zu Erschöpfung führen. Inhalte: - Erkennen von Ermüdungserscheinungen, - Pausenregelungen und Schichtplanung, - Ansprechpartner für psychische Belastungen (Führungskraft, Betriebsarzt).
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Im Feuerwehrhaus treten typische Gefährdungen auf, die nach dem TOP-Prinzip (Technisch – Organisatorisch – Persönlich) abzusichern sind:
- Stolper- und Rutschgefahr: - Technisch: Rutschfeste Bodenbeläge, ausreichende Beleuchtung, Markierung von Bodenunebenheiten. - Organisatorisch: Verbot von Gegenständen in Fluchtwegen, regelmäßige Reinigungspläne. - Persönlich: Sicherheitsunterweisung, geeignetes Schuhwerk.
- Fahrzeugrückwärtsfahrten: - Technisch: Rückfahrkameras, akustische Warnsignale, Fahrerassistenz-Systeme. - Organisatorisch: Festlegung von Rangierprozessen mit Einweiser, definierte Fahrwege. - Persönlich: Schulung der Fahrer, Fahrerlaubnis- und Fahrtenbuch-Check.
- Ergonimische Fehlbelastung: - Technisch: Hebehilfen, Hubwagen, ergonomische Griffe an Ausrüstung. - Organisatorisch: Lastenstaffelung, Teamarbeit beim Tragen. - Persönlich: Einweisung in Hebetechnik, Fitness-Checks.
- Chemische Exposition: - Technisch: Absaugvorrichtungen in Reinigungsräumen, dichte Lagerbehälter. - Organisatorisch: Betriebsanweisung für Chemikalien, regelmäßige Kontrollen. - Persönlich: Tragen von PSA, Hautschutzkurs.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Flucht- und Rettungswege frei von Hindernissen kontrolliert
- Beleuchtungseinrichtungen und Notbeleuchtung funktionsgeprüft
- Bodenbeläge auf Riss- und Rutschgefahr inspiziert
- Fahrzeughof: Markierungen und Beschilderung sichtbar und vollständig
- PSA für Reinigungsarbeiten (Handschuhe, Schutzbrillen) vorhanden und einsatzbereit
- Erste-Hilfe-Kästen vollständig und nicht abgelaufen
- Verhaltensregeln bei Alarm im Gebäude bekannt und ausgehängt
- Einweiser für Rückwärtsfahrten benannt und geschult
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Fehlende Gefährdungsbeurteilung für das FeuerwehrhausViele Einrichtungen fokussieren sich nur auf den Einsatz und vergessen die Gefährdungen „daheim“. Eine vollständige Beurteilung ist Pflicht.
- Unterweisung nur bei NeueinstellungEinmalige Einweisung reicht nicht aus. Jährliche Auffrischung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Prüfungen kontrolliert.
- Dokumentation unvollständigFehlende Unterschriften oder fehlendes Datum machen den Nachweis ungültig. Digitale Lösungen helfen, Lücken zu vermeiden.
- Mitarbeitende ohne Fahrerlaubnis am FahrzeugNur weil jemand Feuerwehrmann/-frau ist, darf er nicht automatisch das LF 20 fahren. Fahrerlaubnis und ggf. Schulung sind zwingend.
- Fehlende Kennzeichnung von FluchtwegenRetter müssen sich selbst retten können. Dunkle oder unkenntlich gemachte Notausgänge sind ein häufiger Mangel.
- Gefahrstoffe unbeschriftet gelagertReinigungsmittel in unbeschrifteten Kanistern verstoßen gegen GHS-Verordnung und erhöhen die Unfallgefahr.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Jugendfeuerwehren und FSJ-Kräfte Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht Tätigkeiten ausführen, die ihrem Alter entsprechen. Die Unterweisung muss altersgerecht gestaltet und von einer schriftlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten begleitet werden. Besondere Schwerpunkte: ergonomische Belastungsgrenzen, Umgang mit Chemikalien nur unter Anleitung.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Sicherheit im Feuerwehrhaus
Muss die Unterweisung wirklich jährlich wiederholt werden?
Ja, § 26 DGUV V2 verlangt eine wiederkehrende Unterweisung, spätestens einmal pro Jahr oder bei Änderung der Gefährdung.
Darf die Schulung online durchgeführt werden?
Ja, wenn die Inhalte vollständig und nachprüfbar vermittelt werden. Die Praxisrelevanz wird durch interaktive Videos und Tests sichergestellt. Die Dokumentation erfolgt automatisch.
Wer ist offiziell „Arbeitgeber“ bei freiwilligen Feuerwehren?
Die Gemeinde oder der kreisangehörige Stadtteil als Träger der Feuerwehr. Sie hat die Pflichten nach ArbSchG und DGUV zu erfüllen.
Welche Frist gilt für die Ersteinweisung neuer Kräfte?
Vor der ersten eigenständigen Tätigkeit, spätestens jedoch am ersten Einsatztag. Eine vorherige Online-Schulung beschleunigt den Prozess.
Muss ich das Protokoll in Papierform aufbewahren?
Nein, eine qualifizierte elektronische Signatur reicht aus, solange die Daten während der Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar sind.
Gibt es branchenspezifische Inhalte für Flughafenfeuerwehren?
Die Grundinhalte sind identisch. Zusätzlich sind ggf. Flughafen-Sicherheitsvorschriften (z. B. LuftSiG) zu integrieren, was die Gefährdungsbeurteilung erweitert.
Was passiert bei einem Kontrollverstoß?
Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen und eine sofortige Nachschulung anordnen. Wiederholungsprüfungen sind wahrscheinlicher.
Sind externe Dienstleister (z. B. Reinigungsfirmen) einzuweisen?
Ja, wenn sie regelmäßig im Feuerwehrhaus arbeiten. Der Vertragspartner (Gemeinde) muss sicherstellen, dass diese Personen nach DGUV V2 geschult sind.
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