Thema · Feuerwehr | Rettungsdienst

Unterweisung „Sicheres Arbeiten in einer (Notruf)-Leitstelle“ – Gesund & Leistungsfähig in der 112-Zentrale

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4094 ca. 21 Minuten Lernzeit

Löschfahrzeug und Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle einer Feuerwache

Steckbrief

Dauer
ca. 21 Minuten, jederzeit unterbrechbar
Bereiche
Feuerwehr, Rettungsdienst
Rechtsgrundlage
DGUV Information 215-410 - Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung; DGUV Information 215-442 - Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
Nachweis
Zertifikat automatisch als PDF
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
Kennung
UWC-Nr. 4094

Ihre Vorteile

Warum Unterweisungscenter?

  • Rechtssicher

    ArbSchG-konform

  • Mehrsprachig

    DE, EN, FR u. a.

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  • Barrierefrei

    WCAG 2.2 AA

Auf dieser Seite
„Hallo, hier ist die Leitstelle – was ist passiert?“ Dieser Satz markiert den Beginn eines Einsatzes und fordert von den Mitarbeitenden im Notruf höchste Konzentration, emotionale Stabilität und physische Ausdauer. Rund 20 Millionen Notrufe landen jährlich in Deutschlands 112-Zentralen; jeder Anruf kann zwischen 30 Sekunden und mehreren Stunden dauern. Parallel dazu koordinieren Disponenten Rettungsmittel, geben Erste-Hilfe-Anweisungen und dokumentieren Vorgänge – häufig an 24-Stunden-Schicht in dauerhafter Laut- und Bildschirmeinwirkung. Ohne systematische Unterweisung zu Themen wie ergonomischem Arbeiten, Stress- und Stimmhygiene sowie Notfallpsychologie drohen Schädigungen von Stimme, Hör- und Sehvermögen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erschöpfung. Unternehmen riskieren zudem Bußgelder und Haftung, wenn Mitarbeitern keine arbeitsmedizinisch begleitete Gesundheitsunterweisung gemäß ArbSchG §12 geboten wird. Diese Schulung vermittelt fachliches Know-how und konkrete Handlungsanleitungen, um Leistungsfähigkeit und Gesundheit langfristig zu sichern.

Abschnitt 1

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • § 3 ArbSchG – allgemeiner Arbeitsschutz: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.“
  • § 4 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss Gefährdungen beurteilen, auch psychische Belastungen in der Leitstelle.
  • § 5 ArbSchG – Arbeitsstättenverordnung: Betrieb von Leitstellen als Arbeitsstätten mit Bildschirmgeräten unterliegt Anforderungen an Beleuchtung, Klima, Ergonomie.
  • § 12 ArbSchG – Unterweisungspflicht: „Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über alle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.“

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten (BildscharbV)

  • § 3 BildscharbV – Gefährdungsbeurteilung speziell für Bildschirmarbeit: Erfassung von visuellen, akustischen, psychischen Belastungen.
  • § 5 BildscharbV – Augen- und Sehschutz, ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen.

DGUV Vorschriften und Regeln

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Betrieb einer Leitstelle als Arbeitsstätte mit Bildschirmgeräten: Anforderungen an Beleuchtung, Raumklima und Ergonomie.
  • DGUV Regel 115-401 – „Branche Bürobetriebe“: Detaillierte Anforderungen an ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Pausenregelungen.
  • DGUV Information 215-510 – „Beurteilung des Raumklimas - Handlungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen“: Leitfaden zur Gesundheitsförderung in 24-Stunden-Betrieben.

Abschnitt 2

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass Mitarbeitende in Notruf-Leitstellen sicher und gesund arbeiten können. Konkret bedeutet das:

  • Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG und § 3 BildscharbV dokumentieren – einschließlich psychischer Belastungen wie Einsatzbereitschaft, Anrufer-Gewalt, Schichtwechsel.
  • Unterweisungspflicht gemäß § 12 ArbSchG wahrnehmen: Erste Unterweisung vor Arbeitsaufnahme, danach jährliche Wiederholung, bei Änderungen sofort. Die Schulung muss in verständlicher Sprache erfolgen und praxisnah sein.
  • Dokumentation der durchgeführten Unterweisung in Personalakten für mind. 5 Jahre aufbewahren.
  • Betriebsarzt einbinden: Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV in Verbindung mit § 6 ArbZG für Schicht- und Nachtarbeit.
  • Technische und organisatorische Maßnahmen ableiten: Ergonomische Arbeitsplätze, Ruheräume, flexible Pausenmodelle, Rotation der Aufgaben zur Stressreduktion.

Abschnitt 3

Inhalte der Unterweisung

Die modulare Unterweisung „Sicheres Arbeiten in einer Notruf-Leitstelle“ gliedert sich in sechs Lerneinheiten, die auf das Tätigkeitsspektrum von Disponenten zugeschnitten sind:

1. Körperliche Belastungen und ergonomisches Arbeiten

Lernziel: Teilnehmende erkennen ergonomische Fehlbelastungen und wenden Sofortmaßnahmen an.

  • Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen: Monitorhöhe, Sichtabstände, Tastatur- und Mausposition nach DGUV Regel 115-401.
  • Wechsel zwischen Sitzen und Stehen: Einsatz von höhenverstellbaren Pulten und Steh-Sitz-Dynamik.
  • Mikropausen und Dehnübungen für Nacken, Schultern und Handgelenke – praktische Übungsvideos.

2. Psychische Belastungen und Stressbewältigung

Lernziel: Stressoren identifizieren, Coping-Strategien anwenden, psychische Erste-Hilfe leisten.

  • Typische Stressoren: Schichtwechsel, Trauma-Exposition „Branche Bürobetriebe“, Zeitdruck, Multi-Tasking.
  • Resilienz-Training: Achtsamkeitstechniken, Atem- und Entspannungsübungen, emotionale Abgrenzung.
  • Peer-Support-Systeme und Supervision: Strukturen und Ansprechpartner kennenlernen.

3. Schichtarbeit und Gesundheitsmanagement

Lernziel: Gesund bei Tag-, Spät- und Nachtschicht – praxisnahe Handlungshilfen.

  • Chronobiologie verstehen: Auswirkungen auf Schlaf, Verdauung, Immunsystem.
  • Nährstoffoptimierte Ernährung in der Nachtschicht: Leichte Protein-Kohlenhydrate-Kombinationen, Hydratation.
  • Power-Napping: 20-Minuten-Schlafphasen in Pausenräumen – rechtliche Rahmenbedingungen klären.

4. Stimm- und Hörhygiene

Lernziel: Stimme und Gehör langfristig schützen, trotzdem verständlich kommunizieren.

  • Stimmbildung: Atem- und Stimmtechnik zur Vermeidung von Heiserkeit und Stimmbandläsionen.
  • Hörtraining: Erkennung von Hörermüdung, Lärmschutz-Headsets richtig einstellen, Ruhephasen für Ohren.
  • Krisenkommunikation: Deeskalierende Sprachmuster, Notfall-Phrasen.

5. Organisatorische Sicherheit und Notfallpläne

Lernziel: Strukturen kennen, die Leitstelle auch im Krisenfall aufrechterhalten.

  • Redundante IT- und Kommunikationssysteme: Fail-over-Prozeduren testen.
  • Evakuierungs- und Eskalationspläne: Rollenverteilung bei Stromausfall, Cyber-Angriff.
  • Datenschutz und Notrufschutz: Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten (DSGVO Art. 9).

6. Praxis-Workshop: Simulation und Feedback

Lernziel: Erlerntes in realitätsnahen Szenarien sicher anwenden und optimieren.

  • Live-Notruf-Simulation: Teilnehmer übernehmen Rolle des Disponenten, Kollegen geben Feedback.
  • Erstellung eines persönlichen Gesundheitsplans: Ziele für Ergonomie, Ernährung, Mental Load festlegen.

Abschnitt 4

Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Gefährdungen (TOP-Prinzip)

  • Technisch: Bildschirmflimmern, schlechte Beleuchtung, Lärmpegel durch Headsets, fehlende Lüftung.
  • Organisatorisch: Übermäßige Schichtfolge (z. B. 5 Nächte hintereinander), zu lange Gespräche ohne Pausen, undurchsichtige Eskalationswege.
  • Personell: Mangel an Resilienztraining, unzureichende stimmliche Vorbereitung, fehlende Kenntnis von Pausenregelungen.

Schutzmaßnahmen

  • Technisch: Anti-glare-Monitore, automatische Helligkeitsregulierung, Lärmreduzierte Headsets ≤ 85 dB, Klimaanlage mit CO₂-Steuerung.
  • Organisatorisch: Max. 8 Stunden Spätdienst, 10 Stunden Nachtdienst, Rotation alle 6 Wochen, feste Mikropausen alle 90 Min.
  • Personell: Jährliche Gesundheitsunterweisung, betriebliches Coaching, Teilnahme an Resilienz-Workshops, ergonomische Einzelberatung.

Abschnitt 5

Zielgruppen & Branchen

Die Unterweisung richtet sich primär an:

  • Disponenten und Disponentinnen in kommunalen Feuerwehrleitstellen (Rettungsleitstellen, Integrierte Leitstellen).
  • IT-Notrufzentren (Polizei, Katastrophenschutz).
  • Private Notrufdienste (z. B. Pkw-Pannenhilfe, Sicherheitsleitstellen).
  • Sachbearbeitende in Verkehrsleitzentralen (Autobahnmeistereien, Verkehrsmanagementzentren).

Besonderheiten: In kleineren Leitstellen übernehmen Mitarbeitende oft kombinierte Aufgaben (Notruf + Disposition), was die Schulung modular gestaltet und individuelle Schwerpunkte erlaubt.

Abschnitt 6

Intervalle & Dokumentation

Unterweisungsintervall:

  • Erste Unterweisung: spätestens mit Arbeitsaufnahme.
  • Wiederholung: jährlich, bei technischen oder organisatorischen Änderungen sofort (z. B. neues Dispositionssystem, veränderte Schichtmodelle).

Dokumentation:

  • Teilnahmebestätigung mit Themen, Dauer (mind. 60 Min.), Name des Schulungsträgers.
  • Aufbewahrung: 5 Jahre in Personalakte oder elektronischem Dokumentensystem (DIN EN ISO 9001-konform).
  • Verknüpfung mit Gefährdungsbeurteilung: Nachweis, dass Unterweisung Maßnahme aus Gefährdungsbeurteilung ist.

In der Praxis

Was Verantwortliche wissen müssen

Checkliste

Das sollten Sie prüfen

  • Gefährdungsbeurteilung für Bildschirm- und Schichtarbeit aktuell (max. 2 Jahre alt)?
  • Erste Unterweisung vor Dienstantritt durchgeführt und dokumentiert?
  • Alle Mitarbeitenden erhalten jährliche Fortbildung „Stress & Resilienz“?
  • Arbeitsplätze nach DGUV Regel 115-401 ergonomisch geprüft?
  • Pausenregelung für Schichtdienst „Branche Bürobetriebe“ eingehalten?
  • Stimm- und Hörscreening durch Betriebsarzt vereinbart?
  • Notfall- und Eskalationspläne aktualisiert und mit Mitarbeitern geübt?
  • Ruheräume und Power-Nap-Bereiche ausreichend vorhanden?
  • DSGVO-konforme Dokumentation von Notrufdaten sichergestellt?
  • Feedback-Runden zu psychischer Belastung regelmäßig durchgeführt?

Häufige Fehler

Das geht oft schief

  1. Nur technische Maßnahmen setzen
    Headsets und Monitore werden erneuert, Stressprävention wird vernachlässigt – führt zu psychischen Erschöpfungen trotz guter Technik.
  2. Unterweisung „mal eben online“ abspulen
    Ein 30-Minuten-Video ohne Praxisbezug erfüllt die Pflicht nicht, da individuelle Arbeitsabläufe und Stressoren nicht berücksichtigt sind.
  3. Fehlende Dokumentation der Wiederholungsunterweisung
    Erste Schulung vorhanden, aber keine Nachweise für Folgeschulungen – Bußgeld bei Prüfung.
  4. Schichtpläne ohne ergonomische Rotation
    Mehrere Nachtschichten hintereinander ohne Puffer erzeugen kumulative Ermüdung und erhöhen Unfallrisiko.
  5. Kein Stimmtraining für Neueinsteiger
    Heiserkeit nach 3 Monaten ist keine Einzel­fallerscheinung, sondern häufiges Muster bei mangelnder Prävention.

Sonderfälle

Das gilt zusätzlich

  • Schwangere Mitarbeitende
    Nacht- und Schichtarbeit muss nach MuSchArbV § 4 ab 20. SSW beurteilt werden, ggf. Tagdienst umgestellt.
  • Jugendliche unter 18
    Nachtarbeit ist nach JArbSchG § 8 grundsätzlich verboten, Ausnahmen nur für Rettungskräfte unter strikten Voraussetzungen.
  • Mitarbeiter mit Hör- oder Stimmproblemen
    Individuelle Anpassung der Headsets, Mikrofontypen und Schichtplanung nach Feststellung durch Betriebsarzt.

Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung Sicheres Arbeiten in einer (Notruf)-Leitstelle

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich, bei technischen oder organisatorischen Änderungen sofort (z. B. neues Leitstellen-CAD-System).

Darf die Unterweisung komplett digital erfolgen?

Ja, wenn sie interaktiv ist und die Möglichkeit zur individuellen Rückmeldung bietet. Voraussetzung ist die Präsenz eines kompetenten Ansprechpartners für Rückfragen.

Was muss bei der Gefährdungsbeurteilung enthalten sein?

Belastungen durch Bildschirmarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, psychische Belastungen (z. B. Traumaexposition), akustische und visuelle Reize.

Müssen auch Azubis und Werkstudenten unterwiesen werden?

Ja, denn § 12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten unabhängig vom Vertragsstatus.

Wie dokumentiere ich die Teilnahme digital?

Mit qualifizierter elektronischer Signatur oder einem PDF-Zertifikat, das Name, Datum, Dauer und Inhalte enthält. Aufbewahrung in Personalsoftware oder Cloud-Drive mit Zugriffsbeschränkung.

Wer übernimmt die Kosten für die Unterweisung?

Der Arbeitgeber trägt alle Kosten, da es sich um arbeitsrechtliche Pflichtmaßnahme handelt (§ 12 ArbSchG).

Kann ich die Unterweisung in Hausregie durchführen?

Ja, wenn die Schulungsperson gemäß entsprechend geschult ist und das Thema beherrscht.

8. Gibt es spezielle Anforderungen an Ruheräume?

Ja, DGUV Information 215-510 fordert verdunkelte, klimatisierte Räume mit Liege- oder Power-Nap-Möglichkeiten für Schichtarbeiter.

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