Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung „Sicher reinigen“ für Hausmeister und Gebäudereiniger – rechtssicher & praxisnah
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 8 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Bauhof · Hausmeister
- Rechtsgrundlage
- DGUV Regel 101-019 - "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln; DGUV Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4041
Ihre Vorteile
Warum Unterweisungscenter?
-
Rechtssicher
ArbSchG-konform
-
Mehrsprachig
DE, EN, FR u. a.
-
Zertifikat
Automatisch als PDF
-
Ein Klick
Keine Registrierung
-
KISS
Kurz und bündig
-
Barrierefrei
WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die arbeitssicherheitliche Unterweisung „Sicher reinigen“ basiert auf folgenden konkreten Rechtsnormen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12: Verpflichtung des Arbeitgebers, über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4: Allgemeine Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3: Betreiberverantwortung für sicheres Einsatzpersonal von Arbeitsmitteln wie Reinigungsmaschinen, Leitern und Elektrowerkzeugen.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 14: Schulungs- und Unterweisungspflicht beim Umgang mit wassergefährdenden, ätzenden oder reizenden Reinigungsmitteln.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Verpflichtung zur Unterweisung vor Ersttätigkeit und bei neuen Gefährdungen, mind. jährliche Auffrischung.
- DGUV Regel 100-001 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“: Konkretisiert die Inhalte zur Gefährdungsbeurteilung, PSA-Einsatz und Schulung.
- DGUV Grundsatz 309-003 „Reinigungsarbeiten“: Spezielle Hinweise zu Reinigungsmaschinen, Elektrogeräten, Gefahrstoffen und ergonomischen Belastungen.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 101-019 - "Umgang mit Reinigungs- und Pflegemitteln · Ausgabe 2023.05
- DGUV Regel 101-605 - Branche Gebäudereinigung · Ausgabe 2020.02
- GefStoffV - Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*)
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
- eine Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG § 4 erstellen und aktuell halten,
- geeignete Unterweisungsunterlagen (z. B. diese Online-Schulung) bereitstellen,
- die Wirksamkeit der Schulung prüfen (z. B. durch Wissenstests),
- die Teilnahme dokumentieren (Name, Datum, Inhalte, Prüfergebnis) und
- Dokumente mindestens fünf Jahre (bei Gefahrstoffen bis zu 40 Jahre nach Expositionsende) aufbewahren.
Verzichten Sie auf eine fundierte Unterweisung, drohen Bußgelder nach ArbSchG § 23 sowie Haftungsrisiken bei Unfällen oder Berufskrankheiten.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Sachgerechter Umgang mit Reinigungsgeräten und -mitteln
Die Teilnehmenden erhalten detaillierte Kenntnisse über Reinigungsautomaten (Einscheibenmaschinen, Kehrmaschinen, Hochdruckreiniger), deren Funktionsprinzipien und typische Störquellen. Sie üben korrekte Inbetriebnahme, Wartungsintervalle und Reinigung nach Gebrauch. Bei Reinigungsmitteln wird die Einteilung in wassergefährdende, ätzende, reizende und umweltrelevante Stoffe vermittelt. Die praktische Durchführung umfasst das richtige Anmischen (Dosierpumpe, Konzentratverdünnung), das Erkennen von Kennzeichnungen nach CLP-Verordnung und das Lagern nach GefStoffV.
2. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) richtig wählen und nutzen
Lernziel ist die situationsgerechte Auswahl und korrekte Handhabung von PSA:
- Handschutz: Chemikalienschutzhandschuhe (Nitril, Neopren) vs. mechanische Beständigkeit bei Scheuertätigkeiten
- Augenschutz: Seitlich geschlossene Schutzbrillen bei Spritzgefahr, kratzresistente Beschichtung
- Atemschutz: Halbmaske mit Kombinationsfilter ABEK-P3 bei Desinfektions- oder Lösungsmitteldämpfen
- Geh- und Rutschschutz: S3-Sicherheitsstiefel, Profilsohle mit SRC-Rutschhemmung
- Körperschutz: Schutzanzug Typ 6 bei großflächiger Chemikalieneinwirkung
Die Teilnehmenden üben Anziehroutinen, Dichtheitsprüfung und korrekte Entsorgung.
3. Haut-, Umwelt- und Arbeitsschutz
Module zu Hautschutzmitteln (Barriercreme, Reinigungscreme, Regenerationssalbe), Hautreinigungsplänen und Hautarzt-Vorsorgeuntersuchungen nach DGUV V2. Umweltaspekte umfassen korrekte Entsorgung von Chemikalienresten, Wasseraufbereitung bei Hochdruckreinigern und Einsatz von Mikrofasern zur Reduzierung von Chemikalienmengen.
4. Ergonomisch richtiges Arbeiten
Vermittlung von körpergerechten Haltungen beim Bodenwischen, korrekter Griffhaltung bei Geräten und Lastenhandhabung (z. B. Eimer, Maschinentransport). Übungen zur Rückenentlastung und Mikropausengestaltung.
5. Sichere Nutzung von Leitern und Elektrogeräten
Kontrolle von Steckleitern (Sturz-, Abrutschschutz), richtiger Aufstellwinkel 75°, Prüfung von Kabeln und CE-Kennzeichnung. Bei Elektrogeräten wird die Prüfung nach DGUV V3 erläutert sowie der Einsatz von Schutzleiter-Prüfgeräten und RCD-Schutzsteckern.
6. Psychische Belastungen und Zeitmanagement
Erkennen von Zeitdruck, Leistungsanforderungen und Konfliktpotenzialen bei Reinigungsarbeiten. Übungen zur Priorisierung und Kommunikation mit Nutzern.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Technisch: Einsetzen geräusch- und emissionsarmer Reinigungsmaschinen; Einsatz von Absaug- und Trocknungssystemen, um Rutschgefahr zu minimieren; Verwendung von Dosiersystemen statt Handanmischen.
- Organisatorisch: Erstellen von Reinigungsplänen mit definierten Pausenzeiten; Einrichtung von Wasch- und Umkleidebereichen gemäß ArbStättV; Kennzeichnung von Bodenbelägen, die soeben behandelt wurden.
- Persönlich: PSA tragen, Hautschutzmittel auftragen, rutschfeste Schuhsohlen wählen; regelmäßige Haut- und Gesundheitsvorsorge; Teilnahme an jährlicher Auffrischungsschulung.
Besonders häufige Unfälle sind Stürze auf nassen Böden, Hauterkrankungen durch Reinigungsmittel sowie Rückenschäden durch fehlerhafte Hebetechnik. Die Schulung vermittelt konkrete Abwehrmaßnahmen und Notfallpläne.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Hausmeister und Technische Gebäudebetreuer in Schulen, Rathäusern, Sporthallen
- Gebäudereiniger in Büro- und Verwaltungsgebäuden
- Reinigungskräfte in Krankenhäusern (außer medizinische Bereiche)
- Mitarbeitende in kommunalen Bauhöfen und Kläranlagen
Branchenspezifische Besonderheiten sind z. B. der Einsatz von Desinfektionsmitteln in Schulen, das Reinigen von Sportböden mit speziellen Pflegemitteln oder der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Kläranlagen.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
- Name und Funktion des Mitarbeitenden
- Schulungsdatum und Dauer
- abgedeckte Inhalte
- Testergebnis (mind. 80 % richtige Antworten)
- Unterschrift des Mitarbeitenden und des Unterweisenden
Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren; bei Gefahrstoffexposition gemäß GefStoffV 40 Jahre nach Expositionsende.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- PSA-Auswahlplan für Reinigungsmittel vorhanden und aktuell?
- Reinigungsmittel richtig beschriftet und Sicherheitsdatenblätter (SDS) abrufbar?
- Gefährdungsbeurteilung „Reinigung“ inkl. Hautschutzplan erstellt?
- Reinigungsmaschinen DGUV-V3-geprüft und Prüfplakette nicht älter als 12 Monate?
- Unterweisungsnachweise mind. jährlich geführt und archiviert?
- Erste-Hilfe-Material und Notfallplan für Chemieunfälle auffindbar?
- Hautarzt-Vorsorgeangebot für Gefahrstoff-Beschäftigte kommuniziert?
- Leitern für Reinigungsarbeiten geprüft und Standsicherheit dokumentiert?
- Reinigungs- und Pausenpläne den Mitarbeitenden bekannt?
- Verhaltensregeln bei nassen Böden (Kennzeichnung, Absicherung) festgelegt?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Fehlende Dosierung von ReinigungskonzentratenHandanmischen führt zu Überdosierung (Hautreizungen, Umweltbelastung) oder Unterdosierung (schlechte Reinigungsleistung). Lösung: Dosierpumpen oder Fertigmischsysteme einsetzen.
- Nicht passende HandschuheStandard-Disposable-Handschuhe schützen nicht vor Lösungsmitteln. Stattdessen geprüfte Chemikalienschutzhandschuhe (z. B. EN 374) verwenden.
- Weglassen der HautschutzcremeBarriercreme vor Arbeitsbeginn wird vergessen und erhöht das Risiko für Kontaktekzeme. Hautschutzplan mit Checkliste im Waschraum anbringen.
- Leiter als „Stuhl-Ersatz“Kurze Arbeiten auf Bürostühlen oder Kisten verursachen Stürze. Nur geprüfte Steckleitern mit Abtretraster 25 cm und Standfläche > 1 m² nutzen.
- Fehlende Nachschulung nach ProduktwechselNeue Reiniger ohne Schulung einsetzen. Änderungen sofort in die Gefährdungsbeurteilung einpflegen und Schulung nachbuchen.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Minijobber und Aushilfskräfte Auch geringfügig Beschäftigte müssen vollständig unterwiesen werden. Online-Schulung bietet flexible Zeiten und Nachweisbarkeit.
- Jugendliche unter 18 Jahren Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 19: Kein Einsatz mit gefährlichen Chemikalien oder Hochdruckgeräten. Spezielle Schulungsinhalte und Aufsicht erforderlich.
- Schwangere und Stillende Mutterschutzgesetz: Kein Umgang mit teratogenen oder reproduktionstoxischen Reinigungsmitteln. Risikobeurteilung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderlich.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Sicher reinigen für Hausmeister und Gebäudereiniger
Muss auch der erfahrene Hausmeister jährlich unterwiesen werden?
Ja. DGUV Vorschrift 1 fordert eine jährliche Auffrischung unabhängig von Berufserfahrung. Neue Gefahrstoffe oder Maschinen erfordern zusätzliche Schulungen.
Kann die Schulung komplett online erfolgen?
Ja, wenn die Inhalte interaktiv, praxisnah und abschließend getestet werden (mind. 80 % richtige Antworten). Die Dokumentation erfolgt digital und revisionssicher.
Welche Aufbewahrungsfrist gilt für den Unterweisungsnachweis?
5 Jahre ab letzter Unterweisung. Bei Gefahrstoffen nach GefStoffV 40 Jahre nach Expositionsende (z. B. stark ätzende Reiniger).
Müssen externe Reinigungsfirmen ihre Mitarbeitenden selbst schulen?
Grundsätzlich ja. Als Auftraggeber sollten Sie die Vorlage der Nachweise verlangen und die Inhalte abgleichen, um gleiche Sicherheitsstandards im Objekt zu gewährleisten.
Was tun, wenn ein Mitarbeiter die Online-Schulung nicht besteht?
Dann erfolgt eine persönliche Nachschulung durch den Sicherheitsbeauftragten oder die Online-Wiederholung. Erst danach darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Sind praktische Übungen zwingend erforderlich?
Nicht zwingend, aber empfohlen. Online-Basisunterweisung kann durch kurze Praxisübungen (10 Minuten mit Maschine, PSA-Anlegen) ergänzt werden.
Wie lange dauert die Online-Schulung?
Ca. 30–35 Minuten inklusive Wissenstest. Die Inhalte sind modular, sodass Pausen gesetzt werden können.
Wer zahlt die Schulung?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten und stellt die Arbeitszeit für die Schulung zur Verfügung (ArbSchG § 12).
Weiterlesen
Ähnliche Unterweisungen
- UWC 4006
Alkohol, Rauchen, Drogen und Medikamente
AllgemeinArbeitsschutz - UWC 4004
Alleinarbeit bei Arbeit mit erhöhter oder kritischer Gefährdung
ArbeitsschutzAußenbereich, GrünflächeBauhof - UWC 4063
Arbeiten an Gasleitungen
ArbeitsschutzFeuerwehr, RettungsdienstGefahrstoffe, Stoffe - UWC 4093
Arbeiten im Außenbereich (Gefahren von Pflanzen, Tieren, Sonneneinstrahlung etc.)
Außenbereich, GrünflächeBauhofFriedhof
Jetzt rechtssicher online unterweisen
Sparen Sie Zeit und Bürokratie: unsere Online-Unterweisung „Sicher reinigen“ erfüllt alle DGUV- und ArbSchG-Anforderungen. Automatische Dokumentation, sofort verfügbar und skalierbar für Ihr gesamtes Team.
Kostenfreies Strategiegespräch vereinbaren