Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Schutzkleidung: Rechtssicher & praxisnah am Arbeitsplatz
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 6 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Bauhof · Reinigung, Gebäudereinigung · Schutzausrüstung · Wasserwirtschaft, Kläranlage
- Rechtsgrundlage
- DGUV Regel 112-989 - Benutzung von Schutzkleidung; PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4058
Ihre Vorteile
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die Verpflichtung zur Ausgabe und zum Einsatz geeigneter Schutzkleidung ergibt sich aus mehreren Rechtsquellen:
- ArbSchG § 3 – Grundpflicht des Arbeitgebers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu treffen.
- ArbSchG § 4 – Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, die auch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) umfassen muss.
- ArbSchG § 12 – Aufklärungs- und Unterweisungspflicht der Beschäftigten über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV § 3 – Verpflichtung zur Beurteilung der Arbeitsmittel, hierzu zählt auch PSA, einschließlich Schutzkleidung.
- DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) – Grundsätze der Prävention: „Die vom Unternehmer zur Verfügung gestellte Schutzausrüstung ist zu benutzen.“
- EU-Verordnung 2016/425 – Produktsicherheitsverordnung für persönliche Schutzausrüstung inklusive CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung.
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-989 - Benutzung von Schutzkleidung · Ausgabe 1995.10 aktualisierte
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Als Arbeitgeber müssen Sie nicht nur die richtige Kleidung anschaffen, sondern auch sicherstellen, dass sie richtig genutzt wird. Konkret bedeutet das:
- Gefährdungsbeurteilung dokumentieren: Wo besteht welches Risiko – chemisch, mechanisch, thermisch, biologisch? Ergebnis festhalten (§ 6 ArbSchG).
- PSA-Bedarf ermitteln: Art, Umfang und Einsatzdauer der Kleidung festlegen, Normen wählen (z. B. EN ISO 20471 für Warnschutzkleidung).
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Die Unterweisung „Schutzkleidung“ vermittelt Mitarbeitenden das praxisrelevante Know-how für den sicheren Umgang mit Körperschutz am Arbeitsplatz. Aufgebaut ist der Kurs nach der Lernziel-Methode: Erkennen – Handeln – Anwenden.
1. Definition & Abgrenzung
Schutzkleidung ist Kleidung oder Anordnungen, die dem Träger selbst vor Gefährdungen schützen sollen. Sie ist keine Produkt- oder Umweltschutzbekleidung. Zu ihr zählen z. B. Chemikalienschutzanzüge, Warnwesten, Schnittschutzhosen, Flammschutzjacken, ESD-Kleidung oder Kälteschutzbekleidung.
2. Aufbau & Schutzarten
- Ganzkörper-Schutzanzüge (Typ 1–6 nach EN 943): Gasmäßig dicht (Typ 1) bis spritzwassergeschützt (Typ 6).
- Teilkörperschutz: Jacken/Hosen (EN 13034), Schürzen (EN 14605), Ärmel, Beinschützer.
- Warnschutzkleidung (EN ISO 20471 Klassen 1–3): Fluoreszierende Farben und retroreflektierende Streifen.
- Schnittschutzkleidung (EN 381): Ketten-Stop-Lagen für Motorsägen-Anwender.
- Hitze-/Feuerschutz (EN ISO 11612): Limitierte Flammenausbreitung, Hitzeübertragung & Strahlungswärme.
- Antistatische Kleidung (EN 1149-5): Ableitung von Oberflächenladungen.
3. Risiken bei mangelhafter Kleidung
- Chemische Verätzungen durch undichte Nähte oder falsche Materialien.
- Schnittverletzungen durch abgenützte Schutzschichten.
- Verbrennungen wegen falscher Flammschutzklassen.
- Unfälle wegen mangelnder Sichtbarkeit (z. B. Lkw erfasst Mitarbeiter).
4. Richtige Nutzung – Schritt für Schritt
- Vorab-Check: Etikett lesen, Prüfdatum beachten, sichtbare Schäden identifizieren.
- Anzieh-Reihenfolge: Zuerst innere Schutzschicht, dann äußere, Verschlüsse dicht schließen.
- Kombination mit weiterer PSA: Atemschutzmaske unter oder über Kapuze? Handschuhe über Ärmelabschluss ziehen.
- Sitzkontrolle: Keine Falten oder Lücken, Bewegungsfreiheit prüfen.
- Während der Arbeit: Regelmäßige Sichtprüfung, bei Beschädigung sofort tauschen.
- Ausziehen & Dekontamination: Kontaminierte Kleidung sicher entsorgen bzw. reinigen .
- Waschen: Herstellerhinweise beachten, keine Weichspüler (zerstören Membranen).
- Trocknen: Nicht direkt auf Heizkörper – Materialschäden durch Hitze.
- Lagerung: Trocken, lichtgeschützt, getrennt von Straßenkleidung.
- Prüfintervall: Mindestens einmal jährlich durch Sachkundige, bei Erschütterungen sofort.
5. Pflege & Instandhaltung
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Typische Gefährdungen & Gegenmaßnahmen
- Chemikalien: Flüssige Laugen, Säuren, Lösungsmittel – Chemikalienschutzhandschuhe und -anzug Typ 3 oder 4.
- Mechanische Gefährdung: Schnittverletzungen durch Messer oder Kettensägen – Schnittschutzhose EN 381-5.
- Thermische Belastung: Spritzende Metallschmelze, offene Flammen – Flammschutzkleidung EN ISO 11612.
- Biologische Gefährdung: Umgang mit infektiösen Materialien – Bio-Schutzkittel EN 14126.
- Einschränkte Sichtbarkeit: Arbeit im Straßenverkehr – Warnschutzkleidung Klasse 2 oder 3, Kombination mit Warnleuchten.
- Elektrostatische Entladung: Explosionsgefahr in ATEX-Bereichen – ESD-Kleidung EN 1149-5.
Durch die richtige Zuordnung von Norm und Einsatzgebiet wird das Risiko auf ein Minimum reduziert.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Chemie & Pharma: Umgang mit Reagenzien, Reinräume.
- Logistik & Verkehr: Laderampen, Lkw-Beladung – Warnschutz und Wetterschutz.
- Handwerk & Industrie: Metallbau (Schweißarbeiten), Gartenbau (Motorsäge).
- Lebensmittel: Hygieneschutzkleidung gegen Kontamination.
- Abfallwirtschaft & Recycling: Bioabfall, unbekannte Chemikalien.
Branchenspezifische Normen (z. B. EN 943 für Chemie, EN 381 für Forst) erleichtern die Auswahl.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
- Standardisiertem Unterweisungsbogen mit Themen „Schutzkleidung“, Datum, Ort, Inhalte, Unterschrift Teilnehmender und Unterweisenden.
- Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre gemäß § 24 Abs. 5 ArbSchG i. V. m. DGUV Vorschrift 1.
- Digitaler Nachweis: Lernplattform erstellt automatisierte Teilnahmezertifikate und Kalender für Wiederholungstermine.
Mit unserem Online-Kurs ist die Nachweisführung revisionssicher und ortsunabhängig möglich.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung vorhanden?
- Schutzklasse und Norm zur Gefährdung passend?
- Größe und Sitz korrekt – ausreichende Bewegungsfreiheit?
- Keine sichtbaren Schäden (Risse, Verschleiß, Löcher)?
- Kombination mit Helm, Handschuhen, Atemschutz korrekt?
- Reinigung und Wartung (Datum letzte Prüfung) dokumentiert?
- Lagerung trocken, lichtgeschützt und getrennt von Straßenkleidung?
- Einwegmaterial sicher entsorgt bzw. Mehrweg entsprechend dekontaminiert?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Größe „für alle“ bestellenÜber- oder unterdimensionierte Kleidung behindert Bewegungen und lässt Gefahrstoffe eindringen.
- Weichspüler beim WaschenWeichspüler verstopft Atmungsaktive Membranen – Schutzwirkung sinkt erheblich.
- Warnweste über Winterjacke ohne KlassenanpassungDie Warnschutzfläche muss auch über dicker Kleidung sichtbar bleiben, sonst gilt Klasse 2 nicht mehr.
- Risse mit Panzerband reparierenReparaturen dürfen nur vom Hersteller oder autorisierten Service durchgeführt werden – sonst erlischt die Zertifizierung.
- „Ich tausche erst, wenn’s zerfetzt ist“Die Schutzwirkung sinkt schon bei Mikroöffnungen. Definierte Verschleißgrenzen beachten.
- Einwegschürze mehrfach verwendenKontamination wird nach außen getragen – strikte Einmalverwendung vorsehen.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Schutzkleidung
Wann ist eine Warnschutzweste ausreichend, wann muss es ein Anzug sein?
Gibt es Unterschiede zwischen Damen- und Herren-Schnitten?
Muss jeder Mitarbeiter die gleiche Warnkleidung tragen?
Wer haftet bei Verletzungen durch mangelhafte Kleidung?
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