Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Schutzhandschuhe: Arten, Einsatz & Rechtliche Pflichten
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 6 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Bauhof · Hausmeister · Schutzausrüstung · Wasserwirtschaft, Kläranlage
- Rechtsgrundlage
- DGUV Regel 112-995 - Benutzung von Schutzhandschuhen; PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4057
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Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Die Verwendung von Schutzhandschuhen ist in mehreren Rechtsnormen geregelt:
- ArbSchG § 3 – Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die erforderlich sind, um Beschäftigte vor Gefährdungen zu schützen.
- ArbSchG § 4 – Betriebsmittel müssen sicher und den Arbeitsbedingungen angepasst sein (hier: PSA).
- ArbSchG § 12 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
- BetrSichV § 3 – Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, die geeignet sind, Schäden zu verursachen.
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der DGUV) – § 4: Verwendung geeigneter Schutzausrüstungen.
- DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A1) § 39 – Verpflichtung zur Unterweisung und Belehrung der Beschäftigten.
- EU-Verordnung (EU) 2016/425 – PSA-Verordnung: Festlegung von Konformitätsanforderungen und Kennzeichnung (CE-Zeichen, Kategorie I–III).
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Regel 112-995 - Benutzung von Schutzhandschuhen · Ausgabe 1995.10 aktualisierte
- PSA-BV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat gemäß ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 2 § 39 sicherzustellen, dass alle Beschäftigten vor erstmaliger Tätigkeit und danach regelmäßig über die korrekte Verwendung von Schutzhandschuhen unterwiesen werden. Dazu gehören:
- Gefährdungsbeurteilung: Festlegung der konkreten Hand-Gefährdungen (Schnitt, Chemikalien, Hitze, Vibration). Ergebnis: Auswahl der passenden Handschuhtypen.
- Unterweisungsplan: Festlegung von Inhalten, Intervallen und Verantwortlichen. Dokumentation der Teilnahme mit Unterschrift und Datumsangabe.
- Bereitstellung geeigneter PSA: Kostenlose Bereitstellung gemäß § 16 ArbSchG in der richtigen Größe und in ausreichender Stückzahl.
- Dokumentation: Aufbewahrung der Unterweisungsnachweise mindestens fünf Jahre (DGUV Vorschrift 2 Anlage 4).
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Einführung: Warum überhaupt Handschuhe?
Vorstellung von Verletzungsstatistiken, Konsequenzen für Betrieb und Mitarbeiter. Kurzüberblick: 30 % aller Arbeitsunfälle betreffen die Hände – häufig durch chemische, mechanische oder thermische Einflüsse.
2. Handschuhtypen und Schutzkategorien
- Mechanische Schutzhandschuhe (Schnittschutz EN 388, Stichfestigkeit, Abrieb- und Reißfestigkeit)
- Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374, Permeationszeiten AQL ≤ 1,5)
- Wärmeschutzhandschuhe (EN 407, Kontakt-, Strahlungs- und Konvektionswärme)
- Kälteschutzhandschuhe (EN 511, Wärmedämmung, wasserdampfdurchlässig)
- Antivibrationshandschuhe (EN ISO 10819, Vibrationstransmissionsfaktor ≤ 1,0)
- Spezialisierte ESD- oder Viren-Schutzhandschuhe
3. Auswahl nach Gefährdungsbeurteilung
Praxisbeispiel: Lackiererei – Chemikalienliste prüfen, Permeationszeiten vergleichen, Tragzeitgrenzen festlegen. Checkliste „Handschuh-Auswahl in 5 Minuten“.
4. Richtiges An- und Ausziehen
Hygiene-Aspekte, Hautschutzvor- und Nachsorge, Doppelhandschuhsysteme bei Chemikalieneinsatz („Primär- und Sekundärhandschuh“).
5. Pflege, Lagerung und Prüfung
Visuelle Kontrolle vor jedem Gebrauch, Lagerung trocken und lichtgeschützt, maximale Lebensdauer (z. B. Einmalhandschuhe nur 4 Stunden Dauereinsatz, Lederhandschuhe max. 6 Monate).
6. Größen- und Passform-Training
Messmethode Handumfang, Fingerlängen-Tabelle, Konsequenzen falscher Passform: Durchrutschen, Ermüdung, Hautirritationen.
7. Grenzen der Handschuhe
Rot-Grün-Intervall bei Chemikalien, Verzicht bei Rotationsmaschinen (Verletzungsrisiko durch Mitreißen). Regel: Maschinen ohne Schutzvorrichtung → Keine Handschuhe!
8. Sofortmaßnahmen bei Schäden
Verdacht auf Permeation sofort ausziehen, Hautreinigung, Meldung an Vorgesetzten, Austauschprotokoll führen.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Technisch: Einsatz von Greifwerkzeugen statt Barhandausführung, Absauganlagen in der Chemieindustrie.
- Organisatorisch: Einführung von Pausenregelungen bei Vibrationsarbeiten, Rotation der Einsatzkräfte.
- Persönlich: Verpflichtende Handschuhe als letzte Schutzstufe, kombiniert mit Hautschutzcreme und Hautreinigung.
Beispiele konkreter Gefährdungen: - Metallbau: Schnittverletzungen durch scharfe Blechkanten → EN 388 Level 5. - Labor: Permeation von Aceton → EN 374 Typ A, Austausch alle 60 Minuten. - Küche: Kontakt mit heißen Flüssigkeiten → EN 407 Kontaktwärme ≥ 250 °C.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Ist die Gefährdungsbeurteilung aktuell und den konkreten Handschuheinsätzen angepasst?
- Kennen alle Mitarbeitenden die vier Handschuhtypen, die im Betrieb verwendet werden?
- Gibt es eine definierte Lager- und Prüfstelle für Handschuhe?
- Sind Permeationszeiten für alle Chemikalien dokumentiert und an den Arbeitsplätzen ausgehängt?
- Werden Größentabellen regelmäßig aktualisiert (neue Mitarbeiter, Gewichtsschwankungen)?
- Existiert eine klare Eskalationsregel bei Handschuhdefekten (Meldeformular, Ersatz innerhalb 24 h)?
- Sind die letzten Unfall- und Fehlzeitenstatistiken auf Handschuh-Mängel analysiert worden?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- „Einmalhandschuhe sind universal“Nitrilhandschuhe schützen nicht gegen Aceton oder Ethanol. Permeation innerhalb von Minuten.
- Größe vernachlässigtXL-Handschuhe an Frauenhänden rutschen, erhöhen Unfallrisiko und Hautschäden.
- Lederhandschuhe im ChemieeinsatzLeder saugt Chemikalien auf und verlängert so Hautkontakt statt ihn zu verhindern.
- Keine Nachkontrolle nach ReparaturWerden nach Maschinenreparaturen neue Gefährdungen (z. B. scharfe Kanten) nicht erkannt, bleibt die PSA unangepasst.
- DokumentationslückenUnterschrift der Unterweisung fehlt – im Schadensfall fehlt der Nachweis der Belehrung.
- Weitergabe von ChemikalienschutzhandschuhenGemeinschaftsnutzung führt zu Kreuzkontamination und verfälscht Permeationszeiten.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Jugendliche und Schwangere
Gemäß JArbSchG § 4 und § 22 müssen Jugendliche nur mit PSA arbeiten, die den besonderen Anforderungen an Entwicklung und Gesundheit entspricht. Bei Schwangeren ist nach Mutterschutzgesetz § 10 eine erneute Gefährdungsbeurteilung erforderlich, da z. B. Chemikalienschutzhandschuhe Weichmacher enthalten können.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Schutzhandschuhe
Wie oft muss ich die Unterweisung wiederholen?
Mindestens einmal jährlich oder bei Änderung der Handschuhtypen/Tätigkeiten (DGUV Vorschrift 2 § 39).
Dürfen Mitarbeitende ihre eigenen Handschuhe mitbringen?
Nein, der Arbeitgeber muss die PSA kostenlos zur Verfügung stellen und darf nur zugelassene Modelle erlauben (ArbSchG § 16).
Was tun, wenn L- und XL-Größen nicht ausreichen?
Spezialgrößen (2XL/3XL) sind beim Lieferanten kostenpflichtig bestellbar und gelten als notwendige PSA.
Wie dokumentiere ich die praktische Übung?
Foto oder kurzer Video-Nachweis mit Datenschutz-Einverständnis, abgespeichert im Betriebshandbuch.
Gibt es eine Ausnahme für kurze Tätigkeiten?
Nein – die Gefährdungsbeurteilung muss auch für 30-Sekunden-Einsätze geeignete PSA festlegen.
Welche Kennzeichnung muss auf jedem Handschuh sein?
CE-Zeichen, EN-Norm, Größe, Hersteller und Lot-Nummer (für Rückverfolgbarkeit).
Dürfen Vibrationsschutzhandschuhe als Kälteschutz dienen?
Nur wenn zusätzlich EN 511 geprüft – sonst fehlt die Wärmedämmung.
Was muss ich bei allergischen Reaktionen tun?
Hautarzt-Bescheid einholen, Latexfreie Nitril-Alternativen bereitstellen, Unfallanzeige nach DGUV Vorschrift 1.
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