Thema · Arbeitsschutz

PSA Grundinformationen Unterweisung – Arbeitsschutz ganz einfach erklärt

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4053 ca. 6 Minuten Lernzeit

Kehrmaschine des kommunalen Bauhofs im Einsatz auf einer Straße

Steckbrief

Dauer
ca. 6 Minuten, jederzeit unterbrechbar
Bereiche
Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Bauhof · Friedhof · Hausmeister · Produktion · Schutzausrüstung · Wasserwirtschaft, Kläranlage
Rechtsgrundlage
ArbSchG - Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit; DGUV Information 212-515 - Persönliche Schutzausrüstungen
Nachweis
Zertifikat automatisch als PDF
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
Kennung
UWC-Nr. 4053

Ihre Vorteile

Warum Unterweisungscenter?

  • Rechtssicher

    ArbSchG-konform

  • Mehrsprachig

    DE, EN, FR u. a.

  • Zertifikat

    Automatisch als PDF

  • Ein Klick

    Keine Registrierung

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    Kurz und bündig

  • Barrierefrei

    WCAG 2.2 AA

Auf dieser Seite
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist das letzte Bollwerk, wenn technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen ein Restrisiko nicht vollständig ausschalten können. Nach ArbSchG § 3 müssen Arbeitgeber Gefährdungen erkennen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei spielt die richtige Auswahl, Einführung und Schulung von PSA eine zentrale Rolle. Diese kompakte Unterweisung vermittelt in nur 15 Minuten alle Grundkenntnisse, die Mitarbeitende benötigen, um PSA verantwortungsvoll zu nutzen und so Unfälle sowie Berufskrankheiten zu vermeiden. Sie erhalten einen sofort gültigen Nachweis für Ihre Gefährdungsbeurteilung und erfüllen zugleich die Dokumentationspflicht nach DGUV.

Abschnitt 1

Rechtliche Grundlagen

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 „Grundsätze der Prävention“: Der Arbeitgeber hat Gefährdungen systematisch ermitteln und Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip festlegen – technische vor organisatorischen und beide vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 „Betriebspflichten“ fordert die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung von PSA. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ § 4: Auswahl und Prüfung der PSA. § 12: Verantwortlichkeiten von Führungskräften und Beauftragten. DGUV Regel 112-190 „Benutzung persönlicher Schutzausrüstung“ Detaillierte Anleitungen zur Auswahl, Einführung und Schulung inklusive Dokumentation. DGUV Vorschrift 2 „Sicherheits- und Gesundheitsschutz“ § 12: Unterweisungspflicht – mindestens jährlich oder bei sich ändernden Gefährdungen.

Abschnitt 2

Pflichten des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung: Laut ArbSchG § 5 muss jeder Arbeitgeber schriftlich ermitteln, welche Körperteile und Sinnesorgane gefährdet sind (z. B. Augen durch Partikel, Hände durch chemische Stoffe). Auswahl der PSA: Die Ausrüstung muss den Normen EN 352 (Gehörschutz), EN 166 (Augenschutz) oder EN 388 (Handschutz) entsprechen. Außerdem ist die Tragzeit-Komfort-Erprobung durchzuführen, um Akzeptanz sicherzustellen. Unterweisung & Dokumentation: DGUV Vorschrift 1 § 12 verpflichtet zu einer einweisenden und wiederkehrenden Unterweisung. Die Teilnahme ist schriftlich oder digital zu dokumentieren und fünf Jahre aufzubewahren (DGUV Vorschrift 2 § 12). Erst- und Ersatzbeschaffung: Der Arbeitgeber stellt PSA kostenlos zur Verfügung, prüft sie regelmäßig und tauscht defekte Teile sofort aus (BetrSichV § 3).

Abschnitt 3

Inhalte der Unterweisung

1. Definition und Stellenwert der PSA

  • PSA als „letztes Schutzschild“ im TOP-Prinzip
  • Unterschied zwischen körpernaher und körperumgebender Schutzausrüstung
  • Verhältnis von PSA zu technischen Schutzvorrichtungen und Verhaltensregeln

2. Schutzziele und Körperbereiche

  • Schädel & Gehirn: Schutzhelme nach EN 397 oder EN 812 gegen Sturz- und Quetschgefahren
  • Augen & Gesicht: Brillen, Visiere nach EN 166 gegen Festkörper, Flüssigkeiten, Strahlung
  • Gehör: Gehörschutzstöpsel/-kapseln nach EN 352 zur Vermeidung von beruflichem Lärmschwerhörigkeit
  • Atemwege: Halbmasken, Vollmasken, Filter nach EN 149 (FFP) oder EN 14387 (Gasfilter)
  • Hände: Handschuhe nach EN 388 mechanisch, EN 374 chemisch, EN 511 kältebeständig
  • Füße: Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 mit Zehenschutzkappe und rutschhemmender Sohle
  • Ganzkörper: Chemikalienschutzanzüge nach EN 14605, Warnkleidung nach EN ISO 20471

3. Auswahl und Anwendung am Arbeitsplatz

  • Schritt 1: Gefährdung identifizieren (z. B. 110 dB(A) Lärmpegel im Maschinenraum)
  • Schritt 2: PSA-Markierung lesen (CE, Kategorie II/III, Normenzeichen)
  • Schritt 3: Passform-Check und Komfort-Test (z. B. 30-Sekunden-Druckprobe für Schutzhelm)
  • Schritt 4: Einführungsgespräch & Signatur im PSA-Einführungsbogen

4. Praxisbeispiele

  • Logistik: Kombination aus Warnweste ISO 20471 und Sicherheitsschuhe S3 bei Staplerverkehr
  • Kfz-Werkstatt: Brille EN 166 F gegen Splitter + mechanische Handschuhe EN 388 Level 5
  • Labor: FFP3-Maske + Chemikalienschutzhandschuhe EN 374 Typ A + Schutzbrille gegen Ätzung

5. Fehlerquellen und Korrektur

  • Haare unter dem Schutzhelm – Helm kann verrutschen → kurzes Haargummi
  • Atemschutzfilter veraltet – Prüfdatum beachten → max. 5 Jahre ab Produktion
  • Handschuhe zu groß – Greifkontrolle verloren → genaue Größenbestimmung nach EN 420

Abschnitt 4

Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Konkrete Gefährdungen und zugeordnete PSA

  • Mechanische Gefährdungen: Fallende Gegenstände → Schutzhelm EN 397; Schnittverletzungen → Handschuhe EN 388 Level 5
  • Chemische Gefährdungen: Ätzende Flüssigkeiten → Chemikalienschutzhandschuhe EN 374; Dämpfe → Halbmaske mit Kombifilter ABEK
  • Thermische Gefährdungen: Hitze → Handschuhe EN 407; Kälte → Handschuhe EN 511
  • Biologische Gefährdungen: Infektionserreger → Einmalhandschuhe EN 455 + FFP-Maske
  • Optische Gefährdungen: UV-Strahlung → Schutzbrille EN 170; Laserstrahl → Filter gemäß EN 207

TOP-Prinzip im Einsatz

Durch technische Maßnahmen (z. B. Gehäuse, Absaugung) kann die Lärmbelastung von 110 dB(A) auf 85 dB(A) reduziert werden. Verbleiben 88 dB(A), ist zusätzlich organisatorisch (Zugangsregelung) und persönlich (Gehörschutz SNR ≥ 20 dB) zu schützen. Die PSA ist somit nur dann das Mittel der Wahl, wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind.

Abschnitt 5

Zielgruppen & Branchen

Diese Unterweisung richtet sich an alle Beschäftigten, die PSA tragen müssen oder können. Besonders relevant sind:

  • Bau- & Handwerksgewerbe: Helm, Gehörschutz, Schutzschuhe
  • Industrie & Logistik: Warnkleidung, Hand- und Fußschutz
  • Gesundheitswesen & Reinigung: Handschuhe, Atemschutz, Augenschutz
  • Labor & Chemie: Chemikalienschutzanzüge, vollständige Atemschutzmasken
  • Gastronomie & Großküche: Schnittschutzhandschuhe, Rutschfeste Schuhe

Für Leiharbeitnehmer und Auszubildende gelten keine Ausnahmen; sie müssen vollständig unterwiesen werden (ArbSchG § 12).

Abschnitt 6

Intervalle & Dokumentation

Unterweisungsrhythmus: Die DGUV Vorschrift 2 § 12 fordert eine jährliche wiederkehrende Unterweisung – früher bei neuer PSA, geänderter Tätigkeit oder Unfällen. Die Unterweisung kann online oder vor Ort erfolgen.

Dokumentation: Teilnahmebestätigung mit Datum, Inhalt, Dauer und Unterschrift des Mitarbeitenden ist 5 Jahre aufzubewahren. Digital erstellte Nachweise sind rechtssicher, wenn qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder betriebliche Zugriffskontrolle vorhanden ist.

In der Praxis

Was Verantwortliche wissen müssen

Checkliste

Das sollten Sie prüfen

  • Gefährdungsbeurteilung aktuell und PSA zugeordnet?
  • CE-Kennzeichnung und Normenzeichen auf der PSA vorhanden?
  • Mitarbeitende in korrekter Größe und Passform ausgestattet?
  • Einführungsgespräch inkl. Signatur durchgeführt?
  • Jährliche Unterweisung terminiert und dokumentiert?
  • Defekte PSA sofort ausgetauscht und Altgeräte entsorgt?
  • PSA-Checklisten an Arbeitsplätzen sichtbar ausgehängt?
  • Ausnahmen für Brillenträger:innen bei Atemschutz gelöst (Korrekturbrillenadapter)?

Häufige Fehler

Das geht oft schief

  1. PSA nur „vorhanden“, aber nicht angepasst
    Helme oder Handschuhe in Standardgröße führen zu Druckstellen oder mangelnder Sicherheit. Immer Größenmessung und Trageprobe durchführen.
  2. Unterweisung „mal eben“ vom Vorarbeiter
    Ohne strukturierten Leitfaden und Nachweis droht ein Bußgeld nach ArbSchG § 23. Nutzen Sie standardisierte Online-Kurse mit automatischer Dokumentation.
  3. Mangelnde Hygiene bei Mehrfachnutzung
    Gemeinsame Atemschutzmasken müssen nach jedem Einsatz desinfiziert werden. Versehentliches Tauschen von Gehörschutzstöpseln verstößt gegen Hygienevorschriften.
  4. Veraltete Normen anwenden
    Alte EN 340 „Schutzkleidung“ wurde ersetzt durch EN ISO 13688. PSA mit veralteten Kennzeichnungen sofort aussortieren.
  5. „Dauerträger“ ohne Pausenregelung
    FFP-Masken über 75 Minuten ohne Pause belasten Herz-Kreislauf-System. DGUV Regel 112-190 empfiehlt 30-Minuten-Rhythmus.
  6. Verwechslung PSA/Arbeitsschutzkleidung
    Warnweste im Lager ist keine PSA, sondern Arbeitsschutzkleidung. Nur PSA kategorisiert nach PPE-Verordnung (EU) 2016/425 ist schulungspflichtig.

Sonderfälle

Das gilt zusätzlich

  • Schwangere und stillende Mitarbeitende
    Keine zusätzliche PSA-Kategorien erforderlich. Auf ergonomische Anpassung achten (z. B. verstellbare Helmgröße bei Kopfumfang-Schwankungen).
  • Jugendliche unter 18 Jahren
    § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) verbietet PSA mit hohem Eigengewicht (z. B. Atemschutzgeräte > 5 kg). Ersatz durch technische Lüftung prüfen.
  • Träger von Sehhilfen oder Hörgeräten
    Spezialgläser oder Hörgeräteadapter für Schutzhelm notwendig. Komfort-Tragehilfen nach DGUV Information 215-410 verwenden.

Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung PSA Grundinformationen

Wie lange dauert die PSA-Grundinformationen-Unterweisung?

15 Minuten Online-Kurs plus optional 5 Minuten Quiz. Vor-Ort-Schulungen dauern ca. 30 Minuten inklusive Übungsaufgaben.

Brauche ich eine externe Fachkraft?

Nein. Unterwiesen werden darf, wer gemäß ArbSchG § 12 „die erforderliche Sachkunde“ besitzt – in der Regel Sicherheitsfachkraft oder geprüfte Sicherheitsbeauftragte.

Gilt die Online-Unterweisung auch für Gefahrstoffe PSA?

Ja, wenn die praktische Übung (z. B. Dichtigkeitsprüfung FFP-Maske) vor Ort separat durchgeführt und dokumentiert wird.

Müssen Besucher oder Lieferanten unterwiesen werden?

Nur, wenn sie aktiv PSA tragen müssen. Kurzfristige Begleitpersonen erhalten eine Besucherunterweisung mit Signatur.

Kann ich die Schulung auf Englisch durchführen?

Ja, sofern die Muttersprache der Beschäftigten gesichert ist. Übersetzte DGUV-Merkblätter beifügen.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter die PSA verweigert?

Mangels Mitwirkung darf der Arbeitgeber nach ArbSchG § 22 Maßregelung bis hin zum Arbeitsverbot verhängen. Dokumentation ist Pflicht.

Wie weise ich Nachweise für mobile Arbeitskräfte?

Digitaler QR-Code im Ausweis oder App-basiertes Zertifikat mit Datumsstempel ausreichend. Zugriff jederzeit am Arbeitsplatz möglich.

Gibt es eine Übergangsfrist nach Normänderung?

Nein. Sobalt neue Norm in Kraft tritt, muss bestehende PSA angepasst oder ersetzt werden. Übergangsfristen gelten nur für Neuzertifizierung.

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