Thema · Maschinen | Geräte
Unterweisung Pressen – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 13 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Maschinen, Geräte
- Rechtsgrundlage
- DGUV Information 209-008 - "Einrichten von Pressen; DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4055
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Zugrunde liegende Regelwerke
- DGUV Information 209-008 - "Einrichten von Pressen · Ausgabe 2026.01
- DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln · Ausgabe 2008.04 aktualisierte
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Beim Arbeiten an Pressen existieren vielfältige Gefährdungsquellen, die nach dem TOP-Prinzip systematisch zu bekämpfen sind. Auf der technischen Ebene stehen zunächst die Gefährdungen durch bewegte Werkzeuge und Werkstücke im Vordergrund. Quetsch- und Scherkräfte im Hubbereich können zu schweren Verletzungen der Hände und Arme führen. Ebenso gefährlich ist die plötzliche Freisetzung von gespeicherter Energie, etwa bei einem Hydraulikschlauchbruch oder dem Versagen eines Federpakets. Weitere technische Gefährdungen umfassen herumfließende Teile bei Werkzeugbruch, Lärmbelastungen oberhalb von 85 dB(A) und Vibrationen, die zu langfristigen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können. Technische Schutzmaßnahmen beginnen beim Maschinenbau selbst: Sicherheitsschützer, die den Zugang zum Gefahrenbereich während des Hubs verhindern, Lichtschranken oder Laser scanners, die den Bereich überwachen und die Maschine stoppen, sowie Zwei-Hand-Bedienungssysteme, die gewährleisten, dass beide Hände außerhalb des Gefahrenbereichs bleiben müssen, bevor der Hub ausgelöst wird. Not-Aus-Einrichtungen müssen gut sichtbar und innerhalb kürzester Zeit erreichbar sein. Druckentlastungsventile und Wegfahrsperren verhindern das unkontrollierte Bewegten von Teilen bei Energieversorgungsausfall. Alle technischen Einrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden – gemäß BetrSichV § 4 mindestens einmal pro Schicht oder nach Herstellerangaben. Organisatorisch gehören dazu klare Arbeitsanweisungen, die das sichere Bestücken und Entnehmen der Presse regeln, die Definition von Sperrbereichen während des Hubs und die Einhaltung von Wartungsintervallen. Es ist sicherzustellen, dass nur unterwiesene und befähigte Personen die Presse bedienen und dass Umbau- oder Justierarbeiten nur nach Freigabe durch den Beauftragten für Arbeitssicherheit erfolgen. Ein weiteres organisatorisches Element ist die regelmäßige Unterweisung und Auffrischung, mindestens jährlich oder bei Änderungen. Auf persönlicher Ebene ist das Tragen der vorgeschriebenen PSA verpflichtend: Sicherheitsschutzbrille bei Funken- oder Splittergefahr, Gehörschutz bei Lärmemissionen, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und gegebenenfalls Handschuhe, sofern diese nicht in die Gefährdungszone gelangen dürfen. Die Unterweisung muss klar machen, dass PSA niemals das Wegnehmen oder Umgehen von Schutzvorrichtungen rechtfertigt. Durch konsequente Anwendung des TOP-Prinzips lassen sich die meisten Unfälle an Pressen vermeiden und ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
Die Unterweisung zum sicheren Umgang mit Pressen ist in zahlreichen Industriezweigen relevant, wherever metallische oder kunststoffhaltige Werkstücke geformt, gelocht oder gezogen werden. Besonders betroffen sind die Metallverarbeitung und der Maschinenbau, wo mechanische und hydraulische Pressen zum Stanzen, Biegen und Tiefziehen eingesetzt werden. Auch in der Automobilzuliefererindustrie werden Pressen für die Herstellung von Karosserieteilen, Motorkomponenten und Befestigungselementen intensiv genutzt. Weiterhin finden Pressen breite Anwendung in der Kunststoffverarbeitung (Spritzgießpressen, Kompressionspressen) sowie in der Herstellung von Elektronikgehäusen und Kontaktteilen. In der Elektronik- und Elektroindustrie dienen Pressen dem Vormontieren von Steckverbindern und dem Präzisionsstanzen von Leiterplatten. Auch in der Herstellung von Haushaltsgeräten, Möbelbeschlägen und Verpackungsmaterialien (z. B. Metallverschlüsse, Dosen) sind Pressen zentrale Produktionsmittel. Auch kleinere Werkstätten und Reparaturbetriebe, die beispielsweise Reifenpressen oder Lagerpressen einsetzen, fallen unter die Unterweisungspflicht. Die Zielgruppe umfasst somit Facharbeiter, Maschinenführer, Rüstpersonal, Wartungstechniker sowie Vorarbeiter und Meister. Für Leitende Personen und Sicherheitsbeauftragte ist zusätzlich die Kenntnis der rechtlichen Vorgaben und der Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation essenziell. In allen genannten Branchen gilt: Eine regelmäßige, praxisorientierte Unterweisung reduziert Unfallrisiken, steigert die Prozesssicherheit und unterstützt die Einhaltung von Normen wie ISO 45001.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Die Dokumentation der Unterweisung an Pressen folgt klaren gesetzlichen Vorgaben und sollte systematisch im Arbeitsschutzmanagement verankert sein. Nach BetrSichV § 8 muss jede durchgeführte Unterweisung dokumentiert werden. Der Nachweis muss Art, Inhalt, Datum, Dauer sowie die Unterschriften des Unterweisenden und der unterwiesenen Personen enthalten. Ebenso ist zu vermerken, welche konkreten Arbeitsmittel (z. B. spezifische Pressentypen) behandelt wurden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen beträgt mindestens fünf Jahre, wie aus § 6 ArbSchG in Verbindung mit den Vorgaben der Berufsgenossenschaften hervorgeht. Diese Frist beginnt mit dem Datum der Unterweisung und läuft unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt oder die Presse außer Betrieb genommen wird. Bei Betriebsübergängen müssen die Unterlagen dem neuen Eigentümer übergeben werden, um die Nachweispflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde sicherzustellen. Zusätzlich zur Unterweisungsdokumentation ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG § 3 und BetrSichV § 3 schriftlich festzuhalten und bei Änderungen zu aktualisieren. Auch die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen der Schutzvorrichtungen (z. B. Lichtschranken, Not-Aus) gemäß BetrSichV § 4 müssen protokolliert und aufbewahrt werden. Diese Prüfprotokolle unterliegen ebenfalls einer Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren. Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements empfiehlt es sich, alle Dokumente zentral in einer digitalen Personal- oder Sicherheitsakte zu führen, damit sie bei Audits, externe Prüfungen oder im Schadensfall schnell zugänglich sind. Ein gut gepflegtes Nachweissystem unterstützt nicht nur die Rechtskonformität, sondern dient auch als wertvolles Instrument zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheitskultur.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung für die spezifische Presse aktuell und unterschrieben
- Betriebsanweisung sichtbar ausgelegt und von allen Bedienenden bestätigt
- Schutzvorrichtungen (Schutzschützer, Lichtschranken, Zwei-Hand-Bedienung) funktionsfähig und nicht umgangen
- Not-Aus-Einrichtungen erreichbar, gekennzeichnet und halbjährlich getestet
- Druckentlastungsventile und Wegfahrsperren vorhanden und gewartet
- PSA (Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe) ausgehoben und korrekt getragen
- Wartungs- und Inspektionspläne gemäß Herstellerangabe eingehalten
- Unterweisungsnachweise vorhanden, unterschrieben und weniger als 12 Monate alt
- Near-Miss- und Unfallmeldeverfahren bekannt und praktisch geübt
Häufige Fehler
Das geht oft schief
Fehler 1: Schutzschützer werden während der Produktion entfernt oder aufgehalten, um das Werkzeug schneller wechseln zu können. Dies führt unmittelbar zur Gefährdung von Quetsch- und Scherkräften.
Fehler 2: Die Zwei-Hand-Bedienung wird durch Klebeband oder mechanische Überbrückung ausgehebelt, sodass nur eine Hand benötigt wird. Damit fällt die Schutzfunktion weg und das Risiko eines unbeabsichtigten Hubs steigt stark.
Fehler 3: PSA wird nicht getragen oder falsch verwendet (z. B. nur ein Gehörschutz statt beider Ohren). Dadurch erhöht sich das Risiko von Augen- oder Hörschäden bei Splitter- oder Lärmbelastung.
Fehler 4: Wartungsarbeiten werden ohne Freigabe und ohne Sperrung der Energiezufuhr durchgeführt (nicht nach den fünf Sicherheitsregeln). Dies kann zu unkontrollierten Bewegungen der Presse führen und schwere Unfälle verursachen.
Fehler 5: Unterweisungsnachweise fehlen oder sind älter als zwei Jahre, sodass nicht sichergestellt ist, dass das aktuelle Wissen über Schutzmaßnahmen vorliegt.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Pressen
Wie oft muss die Unterweisung an Pressen wiederholt werden?
Muss auch Leihpersonal unterwiesen werden?
Welche Schutzvorrichtungen sind bei einer hydraulischen Presse zwingend erforderlich?
Darf ich während des Hubs Werkzeug nachjustieren?
Wie lange müssen Unterweisungsunterlagen aufbewahrt werden?
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