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Phishing Awareness Unterweisung: Pflicht, Inhalte & rechtssicherer Schutz
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 34 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Allgemein · Datenschutz · IT Schulungen
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 5501
Ihre Vorteile
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WCAG 2.2 AA
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Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
Ergänzend verweist DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1) §4 Abs. 1 auf die Verpflichtung des Arbeitgebers, „die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenntnisse der Beschäftigten auf dem Stand des jeweiligen Arbeits- und Arbeitsschutzes zu halten“. Da Phishing-Methoden sich ständig weiterentwickeln, ist eine regelmäßige Aktualisierung dieser Kenntnisse zwingend erforderlich.
Im Bereich der Datenverarbeitung verpflichtet Art. 32 DSGVO zu „geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen“ zum Schutz personenbezogener Daten. Die Aufsichtsbehörden stufen Mitarbeiter-Schulungen als unverzichtbaren organisatorischen Sicherheitsfaktor ein. Verstöße können mit Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Weitere relevante Regelwerke sind §80 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung), der die Integration von IT-Sicherheitsaspekten in die Gefährdungsbeurteilung verlangt, sowie IT-Grundschutz-Kataloge des BSI und ISO 27001, die beide Schulungsprogramme als essenzielle Kontrollmaßnahme aufführen.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
Unterweisungspflicht: ArbSchG §12 und DGUV V1 §12 verpflichten den Arbeitgeber, alle Beschäftigten – inklusive Leiharbeit, Werkstudenten und Führungskräfte – regelmäßig zu phishingspezifischen Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen. Die Schulung muss verständlich, aktuell und auf die konkrete Tätigkeit zugeschnitten sein.
Dokumentation: Die Durchführung der Unterweisung ist nach DGUV V1 §12 Abs. 3 schriftlich oder digital festzuhalten. Mindestangaben sind: Teilnehmerliste, Schulungsinhalte, Dauer, Ort, Trainer, Prüfungsnachweise und Nachweis über Wiederholungsintervalle. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Berufsgenossenschaft auf Verlangen vorzulegen.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Grundlagen: Was ist Phishing?
Teilnehmer lernen, dass Phishing gezielte Täuschungsmanöver sind, mit denen Angreifer Login-Daten, Bankverbindungen oder Betriebsgeheimnisse abfischen. Anhand aktueller Screenshots erkennen sie, dass Phishing längst nicht mehr nur per E-Mail stattfindet, sondern über alle erdenklichen Kommunikationskanäle.
2. Typische Angriffswege
- E-Mail-Phishing: gefälschte Absenderadressen („CEO Fraud“), Dringlichkeitsmails („Konto wird gesperrt“) und perfekt imitierte Corporate-Designs
- Smishing (SMS-Phishing): Kurznachrichten mit Paket- oder Bank-Tricks, die auf betrügerische Webseiten führen
- Vishing (Voice-Phishing): telefonische Anrufer, die sich als IT-Support oder Finanzamt ausgeben
- Spear-Phishing: hochindividuelle Angriffe mit personenbezogenen Details aus Social Media oder Firmenwebseiten
- Social-Media-Phishing: gefälschte LinkedIn-Jobs oder Instagram-Gewinnspiele
3. Erkennung verdächtiger Nachrichten – 5-Sekunden-Check
- Absender: stimmt die Domain exakt überein? („@amaz0n.de“ statt „@amazon.de“)
- Betreff: ungewohnte Dringlichkeitsformulierungen („sofort handeln!“)
- Anrede: unpersönlich („Sehr geehrte Kundin“) oder falscher Name
- Links: Mauszeiger überprüfen – versteckte Weiterleitung erkennbar?
- Anhang: unerwartete .zip oder .exe Dateien?
4. Umgang mit Verdachtsfällen
Die Schulung trainiert den sofortigen Ablauf: Meldung per internem Phishing-Button, Isolierung des Geräts, Weiterleitung an IT-Sicherheit und dokumentierte Beobachtung. Ein durchgespielter Praxisfall demonstriert die korrekte Eskalation.
5. Technische Schutzmaßnahmen
- aktuelle Browser und Betriebssysteme
- aktivierter Two-Factor-Authentifizierung (2FA)
- eingerichtete Spamfilter und DNS-Blocklisten
- regelmäßige Phishing-Simulationen zur Verhaltenskontrolle
6. Rechtliche Konsequenzen für Mitarbeiter
Kurzer Impuls: Auch Beschäftigte haften bei grober Fahrlässigkeit (z. B. bewusst ignorierte Sicherheitsregeln) und können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis zur fristlosen Kündigung erleben.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
Gefährdungen (TOP-Prinzip):
- Technisch: ungepatchte Systeme, fehlende 2FA, offene WLANs
- Organisatorisch: unklare Meldekanäle, fehlende Kennzeichnung externer E-Mails, unzureichende Zugriffsrechte
- Personell: ungeschulte Mitarbeiter, Weiterbildungsstau, Führungskräfte ohne Vorbildfunktion
Maßnahmen (TOP-Prinzip):
- Technisch: zentrales Patch-Management, sichere Kennwortrichtlinien, E-Mail-Verschlüsselung, Security-Software mit Echtzeit-Scans
- Organisatorisch: klare Verhaltensregeln in der IT-Betriebsanleitung, interne Meldehotline, regelmäßige Simulations-Phishing-Mails, Security-Incident-Response-Plan
- Personell: Pflichtschulung bei Einstellung und jährliche Auffrischung, individuelle Schulungen für Führungskräfte und IT-Administratoren, Gamification und gamifizierte Lernspiele zur Motivationssteigerung
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Finanz- & Versicherungswesen: hoher Zugriff auf Bankdaten und Kundendepots
- Gesundheitswesen: sensible Patientendaten nach GDPR §9
- Öffentliche Verwaltung: hohes Angriffspotenzial für Industriespionage
- Industrie & Logistik: wertvolle Konstruktionsdaten und Lieferketteninformationen
- Kleinstunternehmen: oft unzureichende IT-Sicherheit, aber volle rechtliche Verantwortung
Home-Office-Mitarbeiter und befristet Beschäftigte müssen ausdrücklich einbezogen werden, da sie häufig öffentliche WLANs nutzen und damit ein erhöhtes Risiko darstellen.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
Dokumentation: Teilnahmebescheinigung mit Inhaltsangaben, Präsenzzeiten und Prüfungsergebnissen. Digital signierte Schulungsnachweise erfüllen die Aufbewahrungsfrist von mindestens fünf Jahren nach DGUV V1 §12 Abs. 4 und können bei Betriebsprüfungen sofort vorgelegt werden.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung für Phishing aktuell und schriftlich dokumentiert?
- Alle IT-Nutzer inklusive Home-Office und Leiharbeit unterwiesen?
- Schulungsinhalte passen zur individuellen Tätigkeit und aktuellen Bedrohungslage?
- Technische Schutzmaßnahmen (2FA, Spamfilter) eingerichtet und geprüft?
- Phishing-Meldebutton in allen E-Mail-Clients verfügbar und getestet?
- Wiederholungsintervall von maximal 12 Monaten festgelegt?
- Schulungsnachweise digital archiviert und jederzeit abrufbar?
- Eskalationsplan bei Verdacht öffentlich bekannt gemacht?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Nur IT-Abteilung schulenVerstößt gegen ArbSchG §12: Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten, nicht nur für Administratoren.
- Einmalige Power-Point reichtStatische Schulungen veralten schnell. Ohne jährliche Aktualisierung droht Bußgeld wegen mangelhafter Gefährdungsbeurteilung.
- Home-Office ignorierenMitarbeiter im mobilen Büro gelten als Arbeitsplatz und müssen ebenfalls geschult sein.
- Keine SimulationenTheoretisches Wissen allein prüft nicht das Verhalten. Fehlende Phishing-Tests lassen echte Risiken offen.
- Dokumentation unvollständigFehlende Teilnahmebestätigungen machen im Schadensfall Nachweise unmöglich und erhöhen Regressrisiken.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Leiharbeitnehmer Werden nach ArbSchG §12 und AÜG dem Verleiher und Entleiher gleichermaßen zugeordnet. Ideal ist eine Doppelunterweisung: der Verleiher schult allgemein, der Entleiher betriebsspezifisch.
- Auszubildende & Praktikanten Erfassen oft sensible Daten im ersten Lehrjahr. Sie benötigen eine vereinfachte, aber vollständige Schulung mit besonderem Fokus auf Social-Media-Fallen.
- Führungskräfte Sind Multiplikatoren und müssen zusätzlich lernen, verdächtige Vorgänge zu eskalieren und Teams zu sensibilisieren.
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Phishing Awareness
Muss auch ein 5-Personen-Büro die Schulung durchführen?
Ja. ArbSchG §12 und DSGVO gelten unabhängig von der Betriebsgröße. Ein einziger infizierter Rechner reicht für Datenschutzbußgeld.
Darf ich die Schulung rein online durchführen?
Ja, wenn die Inhalte interaktiv und mit Abschlusstest erfolgen. Die Berufsgenossenschaft akzeptiert qualifizierte E-Learning-Kurse.
Was kostet eine Verletzung der Unterweisungspflicht?
Beträge variieren; Bußgelder nach Art. 83 DSGVO starten bei 20.000 €, zuzüglich Image- und Regresskosten.
Wie lange dauert die Schulung?
Grundschulung ca. 45–60 Minuten einschließlich Übungsbeispielen. Wiederholungen als Kurzrefresh 15 Minuten.
Gibt es Förderungen?
Die DGUV fördert Präventionsmaßnahmen über Zuschüsse bis 80 % der Schulungskosten. Antrag über die zuständige BG.
Muss ich eigenes Personal schulen oder externe Trainer beauftragen?
Beides ist zulässig, wenn die Qualifikation nachgewiesen ist. Externe Dienstleister sparen Ressourcen und garantieren Aktualität.
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