Thema · Arbeitsschutz
Unterweisung Müll und Biogefährdung – Bauhof & Kommunalbetrieb
Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat
Steckbrief
- Dauer
- ca. 10 Minuten, jederzeit unterbrechbar
- Bereiche
- Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Bauhof · Friedhof · Hausmeister · Ordnungsamt
- Rechtsgrundlage
- BioStoffV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen; DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung
- Nachweis
- Zertifikat automatisch als PDF
- Sprachen
- Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
- Kennung
- UWC-Nr. 4090
Ihre Vorteile
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WCAG 2.2 AA
Auf dieser Seite
Abschnitt 1
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 – allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdung zu beseitigen oder zu mindern.
- ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderungen unterweisen.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 – Betreiber müssen Gefährdungen durch Arbeitsmittel beurteilen; gilt für Müllpressen, Hakenlader, Gabelstapler.
- Biostoffverordnung (BioStoffV) §4 – Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Werden diese Regelwerke missachtet, drohen Bußgelder nach ArbSchG §25 bis 50.000 € oder ein Baustopp durch das Gewerbeaufsichtsamt.
Zugrunde liegende Regelwerke
- BioStoffV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
- DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung · Ausgabe 2016.10
- DGUV Vorschrift 43 - Müllbeseitigung · Ausgabe 1979.10 aktualisierte
Die Verweise führen zur jeweils herausgebenden Stelle.
Abschnitt 2
Pflichten des Arbeitgebers
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ermitteln Sie alle Stoffe und Tätigkeiten mit Bio- oder Chemie-Gefährdung (z. B. Bioabfall, Altholz, Altöle, Spraydosen).
- Dokumentation: Nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 4 müssen Art, Zeitpunkt und Teilnehmer der Unterweisung aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
- Update bei Veränderung: Neue Müllfraktionen (z. B. Christmas Trees mit Tannenwachs), neue Maschinen oder geänderte PSA lösen erneute Unterweisung aus – ArbSchG §12 Abs. 2.
Die Dokumentation wird entweder digital im Betriebsmittelverzeichnis oder in Papierform im Ordner „Unterweisung Bauhof“ geführt – idealerweise mit Scan der Teilnahmenachweise.
Abschnitt 3
Inhalte der Unterweisung
1. Gefährdungserkennung am Bauhof
Typische Stoffe und Quellen:
- Verrottendes Bioabfall-Gut (Risiko Legionellen, Aspergillen)
- Altholz mit Schimmel- oder Bläuebefall (Risiko Mycotoxine)
- Restmüll mit Fäkalresten (Risiko Noroviren, Hepatitis-A)
- Kleintierkäfige oder Vogelkot in Grüngut (Risiko Chlamydophila psittaci)
Erläutert wird die Risikogruppen-Einteilung der BioStoffV (Risikogruppe 1: gering, 2: mittel, 3: hoch).
2. Hygiene- und Verhaltensregeln
- „Clean – Dirty – Principle“: saubere Pausenräume von Arbeitsbereichen trennen.
- Verbot von Essen und Trinken an Sammelstellen.
- Hände waschen nach Kontakt zu potenziell infektiösem Material (Ein-Schritt- und Zwei-Schritt-Desinfektionsverfahren).
3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Je nach Gefährdung:
- Handschutz: Nitril- oder Latex-Untersuchungshandschuhe (DIN EN 374-1) für feuchte Bioabfälle.
- Körperschutz: Vlies-Kategorie III Typ 5/6 bei Schimmelsporen.
- Atemschutz: FFP2 oder FFP3 bei Schimmel, FFP2 bei Vogelkot .
- Augenschutz: Vollsicht-Schutzbrille (EN 166) gegen Spritzer.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Verdacht auf Biostoff-Exposition: Sofortspülung von Haut und Schleimhäuten mit Wasser, Meldung beim Betriebsarzt.
- Insektenstich nach Grüngut-Arbeit: Stichstelle desinfizieren, allergische Reaktion beobachten.
- Kontakt mit Altholz-Splintern: Auswaschen, Tetanus-Impfstatus prüfen.
5. Maschinen- und Arbeitssicherheit
- Einweisung in Müllpressen und Hakenlader nach BetrSichV §10.
- Verdichtungs- und Quetschzonen erkennen, Not-Aus-Ketten nutzen.
- Leergut-Container richtig stapeln – absturzsichern.
Die Schulung endet mit einem 10-Fragen-Kurztest (Multiple-Choice) sowie praktischer Übung: Teilnehmer zeigen korrektes Anlegen von PSA und Not-Aus-Bedienung an der Presse.
Abschnitt 4
Gefährdungen & Schutzmaßnahmen
- Technik: Umschlagshalle mit Absaugung und HEPA-Filtern bei Schimmel-Abfällen; Druckluft-Förderband mit Gebläseabsaugung bei feuchten Grüngut-Säcken.
- Organisation: Arbeitsanweisung „Grüngut nur vor 11 Uhr“ (geringere Sporenlast durch geringere Temperaturen); Rotation der Teams, um Einzelbelastung zu mindern.
- PSA: Als Letzte Stufe wird obige Ausrüstung (FFP2, Handschuhe, Overalls) bereitgestellt; Schwerpunkt auf richtige Entsorgung der kontaminierten PSA als Sondermüll.
Gefährdungsbeispiel: Ein Mitarbeiter öffnet verdorbene Lebensmittelsäcke; Aerosol entsteht. Gefährdung: Keimbelastung. Schutzmaßnahme: FFP2-Maske tragen, Sack mit Öffnungsvorrichtung „Cut&Hold“ in geschlossener Kabine öffnen, anschließend Händedesinfektion.
Abschnitt 5
Zielgruppen & Branchen
- Kommunale Bauhöfe und Recyclinghöfe
- Wertstoffhöfe mit Bio- und Grüngut-Sammlung
- Kompostieranlagen und Biogasanlagen (außerhalb Gärrest-Ebene)
- Abfalllogistik-Unternehmen (BIO-Papier, Sperrmüll)
- Schulen und Kitas, wenn Hausmeister regelmäßig Müllcontainer bedienen
Besonderheit bei Lebensmittel-Einzelhandel: Verdorbene Waren fallen als Bioabfall an. Hier verlangt die BioStoffV Risikogruppe-2-Unterweisung, da Fäkalkeime möglich sind.
Abschnitt 6
Intervalle & Dokumentation
- Erstunterweisung: vor Arbeitsaufnahme oder bei neuen Tätigkeiten.
- Wiederholungsunterweisung: jährlich, spätestens nach 12 Monaten.
- Auffrischung sofort bei Unfällen, neuen Stoffen oder technischen Änderungen.
Dokumentation: Name, Datum, Ort, Themen, Dozent, Unterschrift oder digitale Teilnahmebestätigung. Aufbewahrung 10 Jahre nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 4. Digitale Archive (z. B. SAP EHS, Abaxx) sind zulässig, wenn Manipulationsschutz gewährleistet ist.
In der Praxis
Was Verantwortliche wissen müssen
Checkliste
Das sollten Sie prüfen
- Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV und DGUV Vorschrift 1 vorhanden und aktuell?
- Unterweisungsinhalte auf betriebsspezifische Szenarien angepasst (z. B. Grüngut, Altholz, Altmetall)?
- Präsenzliste oder digitale Teilnahmebestätigung unterschrieben?
- PSA-Verzeichnis (Typ, Lebensdauer, Ersatz) vorhanden und gewartet?
- Erste-Hilfe-Koffer mit Augenspülflasche und Bio-Desinfektionsmittel bestückt?
- Not-Aus-Ketten an Müllpressen und Hakenladern funktionsgeprüft (BetrSichV)?
- Wegweiser „Hygienebereich“ und „Arbeitsbereich“ getrennt ausgeschildert?
- Abfalltrennung nach Efb-Katalog (Europäischer Abfallverzeichnis) richtig dokumentiert?
Häufige Fehler
Das geht oft schief
- Nur PowerPoint, keine PraxisMitarbeiter wissen theoretisch um FFP2, tragen ihn aber falsch (Bart unbedeckt).
2. Kein Update bei neuen Fraktionen – Nach Einführung von „Food Waste“ wird BioStoffV-Risiko 2 ignoriert.
3. Handschuhe wiederverwenden – Nitril-Handschuhe werden über mehrere Arbeitsschritte getragen, was Kreuzkontamination fördert.
4. Unterweisungsdauer verkürzt – Statt 60 Minuten werden nur 20 Minuten abgehalten, um Zeit zu sparen.
5. Dokumentation in Papierform verlegt – Bei Betriebsprüfung kann kein Nachweis erbracht werden.
Sonderfälle
Das gilt zusätzlich
- Schwangere und Stillende Nach MuSchArbV §10 dürfen sie nicht mit Risikogruppe-3-Biostoffen arbeiten. Bei RG 2 ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, ggf. Tätigkeitsumstellung.
Jugendliche (unter 18 J.): Nach JArbSchG §22 nur unter Aufsicht und nur mit milden biologischen Stoffen (RG 1 oder 2 unter Auflagen).
Häufige Fragen
Fragen zur Unterweisung Müll und Biogefährdung
Ist ein Online-Kurs ausreichend?
Wann ist ein Betriebsarzt einzubeziehen?
Wie dokumentiere ich die Wiederholungsunterweisung?
Gilt die Unterweisung auch für Leiharbeitnehmer?
Müssen Reinigungskräfte ebenfalls teilnehmen?
Ist ein CoVID-19-Update nötig?
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