Thema · Arbeitsschutz

Unterweisung Müll und Biogefährdung – Bauhof & Kommunalbetrieb

Rechtssicher · Barrierefrei · Mit Zertifikat

UWC-Nr. 4090 ca. 10 Minuten Lernzeit

Kehrmaschine des kommunalen Bauhofs im Einsatz auf einer Straße

Steckbrief

Dauer
ca. 10 Minuten, jederzeit unterbrechbar
Bereiche
Arbeitsschutz · Außenbereich, Grünfläche · Bauhof · Friedhof · Hausmeister · Ordnungsamt
Rechtsgrundlage
BioStoffV - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen; DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft - Teil I Abfallsammlung
Nachweis
Zertifikat automatisch als PDF
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und weitere
Kennung
UWC-Nr. 4090

Ihre Vorteile

Warum Unterweisungscenter?

  • Rechtssicher

    ArbSchG-konform

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    DE, EN, FR u. a.

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  • Barrierefrei

    WCAG 2.2 AA

Auf dieser Seite
Abfälle und biologische Gefahrstoffe gehören zum Alltag auf Bauhöfen, in Recyclinghöfen und kommunalen Entsorgungseinrichtungen. Verrottendes Bioabfall-Gut, verdorbene Lebensmittelreste oder kontaminierte Altholzpalette bergen nicht nur Geruchs- und Infektionsrisiken, sondern können nach Biostoffverordnung (BioStoffV) sogar als Biogefährdung der Risikogruppe 2 oder 3 gelten. Verdichtetes Papier, feuchtes Grüngut oder anhaftende Fäkalreste in Müllsäcken sind typische Beispiele. Diese Seite zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Inhalte die Unterweisung abdecken muss, wie oft sie stattfinden muss und wie Sie die Dokumentation rechtskonform gestalten – inklusive Muster-Checkliste und FAQ.

Abschnitt 1

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Eckpfeiler für die Unterweisung „Müll und Biogefährdung“ ergeben sich aus mehreren Regelwerken:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 – allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdung zu beseitigen oder zu mindern.
  • ArbSchG §12 – Unterweisungspflicht: Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderungen unterweisen.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3 – Betreiber müssen Gefährdungen durch Arbeitsmittel beurteilen; gilt für Müllpressen, Hakenlader, Gabelstapler.
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) §4 – Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4 – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.

Werden diese Regelwerke missachtet, drohen Bußgelder nach ArbSchG §25 bis 50.000 € oder ein Baustopp durch das Gewerbeaufsichtsamt.

Abschnitt 2

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber – in Kommunalbetrieben häufig der Bauhofleiter oder Entsorgungsleiter – hat folgende Pflichten:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen: Ermitteln Sie alle Stoffe und Tätigkeiten mit Bio- oder Chemie-Gefährdung (z. B. Bioabfall, Altholz, Altöle, Spraydosen).
  • Dokumentation: Nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 4 müssen Art, Zeitpunkt und Teilnehmer der Unterweisung aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
  • Update bei Veränderung: Neue Müllfraktionen (z. B. Christmas Trees mit Tannenwachs), neue Maschinen oder geänderte PSA lösen erneute Unterweisung aus – ArbSchG §12 Abs. 2.

Die Dokumentation wird entweder digital im Betriebsmittelverzeichnis oder in Papierform im Ordner „Unterweisung Bauhof“ geführt – idealerweise mit Scan der Teilnahme­nachweise.

Abschnitt 3

Inhalte der Unterweisung

Die Unterweisung „Müll und Biogefährdung“ gliedert sich in fünf Module, die jeweils Theorie und Praxis verbinden:

1. Gefährdungserkennung am Bauhof

Typische Stoffe und Quellen:

  • Verrottendes Bioabfall-Gut (Risiko Legionellen, Aspergillen)
  • Altholz mit Schimmel- oder Bläuebefall (Risiko Mycotoxine)
  • Restmüll mit Fäkalresten (Risiko Noroviren, Hepatitis-A)
  • Kleintierkäfige oder Vogelkot in Grüngut (Risiko Chlamydophila psittaci)

Erläutert wird die Risikogruppen-Einteilung der BioStoffV (Risikogruppe 1: gering, 2: mittel, 3: hoch).

2. Hygiene- und Verhaltensregeln

  • „Clean – Dirty – Principle“: saubere Pausenräume von Arbeitsbereichen trennen.
  • Verbot von Essen und Trinken an Sammelstellen.
  • Hände waschen nach Kontakt zu potenziell infektiösem Material (Ein-Schritt- und Zwei-Schritt-Desinfektionsverfahren).

3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Je nach Gefährdung:

  • Handschutz: Nitril- oder Latex-Untersuchungshandschuhe (DIN EN 374-1) für feuchte Bioabfälle.
  • Körperschutz: Vlies-Kategorie III Typ 5/6 bei Schimmel­sporen.
  • Atemschutz: FFP2 oder FFP3 bei Schimmel, FFP2 bei Vogelkot .
  • Augenschutz: Vollsicht-Schutzbrille (EN 166) gegen Spritzer.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Verdacht auf Biostoff-Exposition: Sofortspülung von Haut und Schleimhäuten mit Wasser, Meldung beim Betriebsarzt.
  • Insektenstich nach Grüngut-Arbeit: Stichstelle desinfizieren, allergische Reaktion beobachten.
  • Kontakt mit Altholz-Splintern: Auswaschen, Tetanus-Impfstatus prüfen.

5. Maschinen- und Arbeitssicherheit

  • Einweisung in Müllpressen und Hakenlader nach BetrSichV §10.
  • Verdichtungs- und Quetschzonen erkennen, Not-Aus-Ketten nutzen.
  • Leergut-Container richtig stapeln – absturzsichern.

Die Schulung endet mit einem 10-Fragen-Kurztest (Multiple-Choice) sowie praktischer Übung: Teilnehmer zeigen korrektes Anlegen von PSA und Not-Aus-Bedienung an der Presse.

Abschnitt 4

Gefährdungen & Schutzmaßnahmen

Schwerpunkt ist das TOP-Prinzip (Technik – Organisation – Persönliche Schutzausrüstung):

  • Technik: Umschlagshalle mit Absaugung und HEPA-Filtern bei Schimmel-Abfällen; Druckluft-Förderband mit Gebläseabsaugung bei feuchten Grüngut-Säcken.
  • Organisation: Arbeitsanweisung „Grüngut nur vor 11 Uhr“ (geringere Sporenlast durch geringere Temperaturen); Rotation der Teams, um Einzelbelastung zu mindern.
  • PSA: Als Letzte Stufe wird obige Ausrüstung (FFP2, Handschuhe, Overalls) bereitgestellt; Schwerpunkt auf richtige Entsorgung der kontaminierten PSA als Sondermüll.

Gefährdungsbeispiel: Ein Mitarbeiter öffnet verdorbene Lebensmittelsäcke; Aerosol entsteht. Gefährdung: Keimbelastung. Schutzmaßnahme: FFP2-Maske tragen, Sack mit Öffnungsvorrichtung „Cut&Hold“ in geschlossener Kabine öffnen, anschließend Händedesinfektion.

Abschnitt 5

Zielgruppen & Branchen

Diese Unterweisung ist vorgeschrieben für:

  • Kommunale Bauhöfe und Recyclinghöfe
  • Wertstoffhöfe mit Bio- und Grüngut-Sammlung
  • Kompostieranlagen und Biogasanlagen (außerhalb Gärrest-Ebene)
  • Abfalllogistik-Unternehmen (BIO-Papier, Sperrmüll)
  • Schulen und Kitas, wenn Hausmeister regelmäßig Müllcontainer bedienen

Besonderheit bei Lebensmittel-Einzelhandel: Verdorbene Waren fallen als Bioabfall an. Hier verlangt die BioStoffV Risikogruppe-2-Unterweisung, da Fäkalkeime möglich sind.

Abschnitt 6

Intervalle & Dokumentation

Die fordert:

  • Erstunterweisung: vor Arbeitsaufnahme oder bei neuen Tätigkeiten.
  • Wiederholungsunterweisung: jährlich, spätestens nach 12 Monaten.
  • Auffrischung sofort bei Unfällen, neuen Stoffen oder technischen Änderungen.

Dokumentation: Name, Datum, Ort, Themen, Dozent, Unterschrift oder digitale Teilnahmebestätigung. Aufbewahrung 10 Jahre nach DGUV Vorschrift 1 §4 Abs. 4. Digitale Archive (z. B. SAP EHS, Abaxx) sind zulässig, wenn Manipulationsschutz gewährleistet ist.

In der Praxis

Was Verantwortliche wissen müssen

Checkliste

Das sollten Sie prüfen

  • Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV und DGUV Vorschrift 1 vorhanden und aktuell?
  • Unterweisungsinhalte auf betriebsspezifische Szenarien angepasst (z. B. Grüngut, Altholz, Altmetall)?
  • Präsenzliste oder digitale Teilnahmebestätigung unterschrieben?
  • PSA-Verzeichnis (Typ, Lebensdauer, Ersatz) vorhanden und gewartet?
  • Erste-Hilfe-Koffer mit Augenspülflasche und Bio-Desinfektionsmittel bestückt?
  • Not-Aus-Ketten an Müllpressen und Hakenladern funktionsgeprüft (BetrSichV)?
  • Wegweiser „Hygienebereich“ und „Arbeitsbereich“ getrennt ausgeschildert?
  • Abfalltrennung nach Efb-Katalog (Europäischer Abfallverzeichnis) richtig dokumentiert?

Häufige Fehler

Das geht oft schief

  1. Nur PowerPoint, keine Praxis
    Mitarbeiter wissen theoretisch um FFP2, tragen ihn aber falsch (Bart unbedeckt).
    2. Kein Update bei neuen Fraktionen – Nach Einführung von „Food Waste“ wird BioStoffV-Risiko 2 ignoriert.
    3. Handschuhe wiederverwenden – Nitril-Handschuhe werden über mehrere Arbeitsschritte getragen, was Kreuzkontamination fördert.
    4. Unterweisungsdauer verkürzt – Statt 60 Minuten werden nur 20 Minuten abgehalten, um Zeit zu sparen.
    5. Dokumentation in Papierform verlegt – Bei Betriebsprüfung kann kein Nachweis erbracht werden.

Sonderfälle

Das gilt zusätzlich

  • Schwangere und Stillende
    Nach MuSchArbV §10 dürfen sie nicht mit Risikogruppe-3-Biostoffen arbeiten. Bei RG 2 ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich, ggf. Tätigkeitsumstellung.
    Jugendliche (unter 18 J.): Nach JArbSchG §22 nur unter Aufsicht und nur mit milden biologischen Stoffen (RG 1 oder 2 unter Auflagen).

Häufige Fragen

Fragen zur Unterweisung Müll und Biogefährdung

Ist ein Online-Kurs ausreichend?

Ja, wenn er die interaktiven Praxisübungen (z. B. PSA-Anleger-Check) integriert und durch Betriebsbeauftragten bestätigt wird.

Wann ist ein Betriebsarzt einzubeziehen?

Bei Exposition mit RG-3-Biostoffen (z. B. Laborabfälle) oder nach Unfällen mit Bio-Spritzer.

Wie dokumentiere ich die Wiederholungsunterweisung?

Neuer Datensatz im digitalen System oder Eintrag in die gleiche Liste mit neuer Zeile „Wiederholung“.

Gilt die Unterweisung auch für Leiharbeitnehmer?

Ja, der Verleiher muss grundlegend unterweisen, der Entleiher (Bauhof) ergänzt betriebsspezifische Inhalte.

Müssen Reinigungskräfte ebenfalls teilnehmen?

Ja, wenn sie Müllcontainer reinigen oder verdorbene Biotonnen leeren.

Ist ein CoVID-19-Update nötig?

Nein, SARS-CoV-2 ist kein klassischer Biostoff der Abfallwirtschaft; bestehende Hygieneregeln decken es ab.

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